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190194-04 · Beschlussvorlage

Endgültige Abschaltung der Lichtsignalanlage Konrad-Adenauer-Platz/Von Sandt-Straße sowie Abbau der Signalgeber

Nummer
190194-04
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
31.03.2026
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 11.06.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 28.05.2026 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 84,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 190194 Testweise Abschaltung der Signalisierung des Fußgängerüberwegs am Konrad-Adenauer-Platz zwischen Gottfried-Claren-Straße und von-Sandt-Straße und der Ausfahrt der Von-Sandt-Straße in den Konrad-Adenauer-Platz zur Verbesserung des ÖPNV (alt: 1912460, FF: Amt 66)

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Beschlussvorlage
öffentlich
190194-04
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Endgültige Abschaltung der Lichtsignalanlage
Konrad-Adenauer-Platz/Von Sandt-Straße sowie
Abbau der Signalgeber
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Empfehlung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 28.05.2026 Empfehlung
Rat 11.06.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat nimmt die vorliegenden Testergebnisse unter der Drucksa-
chennummer 202272-02 zur Kenntnis und erkennt den Erfolg im Hin-
blick auf den gewünschten Fahrzeitgewinn des ÖPNV an.
2. Der Test wird beendet.
3. Die Anlage wird endgültig abgeschaltet und abgebaut.
4. Die bestehende Pfostenreihe wird ergänzt und die Markierungen
(durchgehende Radwegeführung, Entfall der markierten Fußgängerfurt
sowie dauerhafte Markierung des Fußgängerüberwegs über die Von-
Sandt-Straße) werden entsprechend angepasst.
Begründung
Aufgrund des Tests zum Wegfall des Fußgängerüberwegs zwischen Von-
Sandt-Straße und Gottfried-Claren-Straße (190194-4) wurden die Signalgeber
des Fußgängerüberweges zugunsten der ÖPNV-Beschleunigung testweise
abgedeckt, die Furt durch Absperrschranken abgesperrt und das
Signalprogramm der Lichtsignalanlage entsprechend geändert.
Eine folgende Bewertung der Maßnahme durch das Tiefbauamt und die SWB
hat die Wirksamkeit belegt (202272-01 ST). Dennoch hatte die
Bezirksvertretung Beuel die endgültige Aufgabe des Übergangs zunächst
abgelehnt (211620).
Mittlerweile führen die abgedeckten Signale und nicht mehr benötigten
Signalmasten und Absperrungen zu häufigen Nachfragen aus der Bevölkerung
und werden als Störung des Stadtbildes empfunden. Zudem ist die provisorisch
aufgebrachte Markierung des Fußgängerüberweges über die Von-Sandt-Straße
verschlissen und müsste bei Beibehaltung des Überganges erneuert werden.Seite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Verwaltung wird daher die abgedeckten Signale und nicht mehr benötigten
Signalmaste nunmehr endgültig entfernen lassen. In diesem Zusammenhang
sollen auch die für den Test benötigten Absperrmaterialien abgebaut werden.
Die Verwaltung wird zudem die bestehende Pfostenreihe ergänzen und die
Markierungen (durchgehende Radwegeführung, Entfall der markierten
Fußgängerfurt) entsprechend anpassen, so dass der ehemalige Übergang als
solcher nicht mehr erkennbar ist. Zudem soll der derzeit provisorisch angelegte
Fußgängerüberweg über die Von-Sandt-Straße dauerhaft in weiß markiert
werden.
Der Wegfall der Anlage ist aus folgenden Gründen alternativlos:
Die Lichtsignalanlage am Konrad-Adenauer-Platz ist über 15 Jahre alt und lief
ohne Beeinflussung durch die Verkehrsteilnehmenden in einem festen Umlauf
mit gleichbleibenden Grünzeiten. Bereits mit Stellungnahme 202272-01 ST
wurde darauf hingewiesen, dass es, um den ÖPNV zu beschleunigen, keine
Alternative zum Wegfall der Querung gibt.
Die Fahrbahnbreite zur Querung zwischen der Von-Sandt-Straße und Gottfried-
Claren-Straße beträgt etwa 26,5 m. Nach derzeitigem Standard müsste für
diese Furt eine Grünzeit von mindestens 22 Sekunden geschaltet werden. Es
muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass diese Zeit gerade für ältere
und mobilitätseingeschränkte Personen nicht ausreichend ist, um die andere
Straßenseite zu erreichen. An diese Zeit schließt sich die Schutzzeit von
weiteren 22 Sekunden an, bevor die Bahnen oder der MIV wieder Grün
erhalten. Diese Querungsstelle erfordert folglich einen Großteil der zur
Verfügung stehenden Umlaufzeit. Die gleichzeitige Abwicklung von anderen
Verkehrsströmen ist während dieser Phase nicht möglich, da alle anderen
Fahrbeziehungen zu dieser Furt in Konflikt stehen.
Die aufeinanderfolgenden Signale der B56 sind für beide Überwege ohnehin
gleichzeitig geschaltet. Da der parallel geführte ÖPNV jeweils nur durch ein
einzelnes Signal für beide Überwege signalisiert ist, besteht hier kein Potential
für weitere Optimierungen der Beschleunigung des ÖPNV. Für den MIV wurden
die Signale schon immer gleichzeitig geschaltet, um den Verkehrsfluss in
Fahrtrichtung Brücke nicht zu behindern. Bei Entfall der Furt können daher die
hinteren Signale ebenfalls demontiert werden.
Auch die Einrichtung einer „Bedarfsampel“, die nur auf Anforderung Grün
schaltet, wurde untersucht. In diesem Fall wird gerade in den hoch
ausgelasteten Zeiten voraussichtlich durchgehend angefordert werden, da
diese Wegebeziehung, wenn sie wieder vorhanden ist, auch angenommen
werden dürfte. Eine Unterdrückung dieser Phase bei ÖPNV-Anforderung würde
zum einen von den Wartenden nicht verstanden werden und zum anderen zu
unzulässig langen Wartezeiten führen.
Bei der Dichte der ÖPNV-Fahrten (Busse und Bahnen) wäre zu den
Spitzenzeiten voraussichtlich eine Querung ohne Einschränkung der ÖPNV-
Bevorrechtigung gar nicht möglich. Auch der Auto- und Radverkehr profitiert
von der aktuellen Situation, wie die o.a. Stellungnahme der Verwaltung 202272-
01 ST belegt.Seite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Ergänzend zu den bereits vorliegenden Ergebnissen hatten die SWB im
Rahmen einer weiteren Diskussion in der Bezirksvertretung Beuel folgendes
Gesamtergebnis übermittelt:
Die Wegnahme des Fußgängerüberwegs am Konrad-Adenauer-Platz zwischen
Gottfried-Claren-Straße und Von-Sandt-Straße hat für den ÖPNV viele Vorteile
gebracht.
Allein für die Bahnen der Linien 62 und 66 ergibt sich eine Fahrzeitverkürzung
von rund 83 min pro Tag, die Fahrzeitgewinne der Buslinien sind ähnlich hoch.
In Fahrtrichtung Kennedybrücke hat sich z. B. die Haltezeit der Stadtbahnlinie
66 im Mittel deutlich verkürzt (19 Sekunden). Eine Verringerung der Haltezeit
um im Schnitt 19 s klingt erstmal nicht viel, praktisch bedeutet das aber, dass
einzelne Fahrten knapp eine Minute schneller sind. Insgesamt variieren die
Haltezeiten an der Ampel weniger und sind damit planbarer, auch wenn sich
das auf die gesamte Fahrzeit der Linie nur marginal auswirkt. Würden an allen
Ampelanlagen, die die Linie 66 auf ihrer Strecke passiert, lediglich wenige
Sekunden gewonnen, würde die Fahrzeit um mehrere Minuten kürzer ausfallen.
Fast 1000 Busse und über 500 Bahnen passieren täglich diese Kreuzung und
profitieren vom Wegfall des Überwegs und der damit möglichen optimierten
Ampelschaltung. Im Übrigen profitiert auch der Auto- und Radverkehr von der
aktuellen Situation, wie die Stellungnahme der Verwaltung aus dem Jahr 2021
belegt (DS-Nr. 202272-01ST).
Über 50.000 Fahrgäste fahren täglich mit den Bus- und Bahnlinien über den
Konrad-Adenauer-Platz, rund 15.000 Fahrgäste steigen jeden Tag an dieser
Haltestelle ein, aus oder um. All diese Menschen profitieren von der
Fahrzeitverkürzung. Die Zahl der Fußgänger, die den Überweg genutzt haben,
dürfte deutlich niedriger anzusetzen sein.
SWB Bus und Bahn plädiert daher auch im Namen der zahlreichen betroffenen
Fahrgäste für die dauerhafte Beibehaltung der aktuellen Verkehrsführung und
Ampelschaltung.
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 26.04.2018 wurde die Verwaltung
beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken linienscharf Vorschläge zur
Beschleunigung des Bus- und Bahnverkehrs zu machen (DS-Nr. 1810600EB4).
Die Wiederinbetriebnahme der Ampel würde den jahrelangen Bemühungen um
zahlreiche kleinere Maßnahmen, die in der Summe den ÖPNV beschleunigen
und seinen Betrieb stabilisieren, zuwiderlaufen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 4
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 4 von 4

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Datenstand: 23.10.2026, 04:03 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de