Datenbestand · Verfahren
Wie wird entschieden?
Zwei Wege, wie ein Anliegen im Bonner Rat landet: der Antrag einer Fraktion und Ihr eigener Bürgerantrag. Jeder Schritt nennt, wer handelt, welches Dokument gilt und wer am Ende abstimmt.
Ratsantrag
Nur eine Fraktion oder ein Fünftel der Ratsmitglieder kann einen Antrag an den Rat stellen. Als Einwohner*in erreichen Sie ihn über eine Fraktion.
Bürgerantrag
Alle Einwohner*innen, die seit mindestens drei Monaten in Bonn wohnen, können sich allein oder gemeinsam mit anderen an Rat oder Bezirksvertretung wenden.