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211204-02 AA · Änderungsantrag

Genehmigung der baureifen Planung zum Ausbau der öffentlichen Grünflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7419-26 "ehemalige Gallwitzkaserne" Fritz-Bauer-Straße in Bonn-Hardtberg BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 211204

Nummer
211204-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
06.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 70,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211204 Genehmigung der baureifen Planung zum Ausbau der öffentlichen Grünflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7419-26 "ehemalige Gallwitzkaserne" Fritz-Bauer-Straße in Bonn-Hardtberg

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Änderungsantrag
öffentlich
211204-02 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Genehmigung der baureifen Planung zum Ausbau
der öffentlichen Grünflächen im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 7419-26 "ehemalige
Gallwitzkaserne" Fritz-Bauer-Straße in Bonn-
Hardtberg
BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 211204
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die vorliegende baureife Planung der öffentlichen Grünflächen im Gebiet des
Bebauungsplanes 7419-26 vom 06.09.2017 sind der Öffentlichkeit in einer
Bürgerversammlung vorzustellen. Hierbei ist im Detail zu erläutern, an welchen
Stellen und in welcher Art und Weise von den verbindlichen Vorgaben des
gültigen Bebauungsplans abgewichen werden soll. Darüber hinaus sind die
„schwierigen topografischen Bedingungen“ und die sich hieraus laut Auffassung
der Oberbürgermeisterin resultierenden planungstechnischen Zwänge
darzulegen.
2. Die Oberbürgermeisterin legt ferner in der Sitzung dar,
- welches Starkregenereignis (50-, 100-jähriges oder extremes Ereignis) der
Berechnung der Retentionsfläche „Quartiersmitte Süd“ zugrunde liegt und
- ob die Rampe für Mobilitätseingeschränkte des im Wesentlichen
als Erschließungsanlage dienenden „Quartiersplatzes“ mit Randsteinen
eingefasst werden soll oder eine seitliche Versickerung von Oberflächenwasser
zulässt.
3. Auf das üblicherweise vorgesehene Partizipationsverfahren wird auch im
vorliegenden Fall nicht verzichtet.
4. Soweit sich im Zuge des Ausbaus erweist, dass Abweichungen von der
Ausbauplanung erforderlich werden, sind diese der Bezirksvertretung
Hardtberg zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Erfolgt mündlich.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 12:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de