211204-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grüne-Bezirksfraktion Große Anfrage: Aktueller Umsetzungsstand im Bereich des Bebauungsplans Nr. 7419-26 Fritz-Bauer-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 211204-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.10.2026
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Fritz-Bauer-Straße Hauptort
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211204-04 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grüne-Bezirksfraktion Große Anfrage: Aktueller Umsetzungsstand im Bereich des Bebauungsplans Nr. 7419-26 Fritz-Bauer-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 10.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur Großen Anfrage der Grünen Bezirksfraktion in vorgenannter Angelegenheit wird wie folgt Stellung genommen: Ziffer I. – III Herstellung der öffentlichen Anlagen trotz Insolvenzverfahren Die Vorhabenträgerin hat sich auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages verpflichtet, die im Bebauungsplan Nr. 7419-26 ausgewiesenen öffentlichen Grünanlagen sowie die Fritz-Bauer-Straße herzustellen und notwendige Ausgleichsmaßnahmen durch die Pflanzung von Ersatzbäumen durchzuführen. Während die gegenüber der Teilfläche Quartiersmitte Süd gelegene Grünanlage sowie die Bolzplatzfläche fertiggestellt sind, ist die Teilfläche „Quartiersmitte Süd“ sowie der Hain selbst noch unfertig. Ebenfalls noch nicht abgeschlossen sind die Arbeiten zur erstmaligen Herstellung der Fritz-Bauer-Straße. Vertreter der Vorhabenträgerin haben gegenüber der Verwaltung erklärt, diese Arbeiten aufgrund des anstehenden Insolvenzverfahrens nicht mehr durchzuführen. Die Umsetzung der vertraglich vereinbarten Maßnahmen und deren Finanzierung sind jedoch aufgrund zweier von der Vorhabenträgerin bei der Stadt hinterlegten Vertragserfüllungsbürgschaften gesichert. Deshalb kann eine Belastung der betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer mit Erschließungsbeiträgen ausgeschlossen werden. Die notwendigen Schritte zur Realisierung der Maßnahmen (Anforderung der notwendigen Unterlagen zur Feststellung der Auftragslage, Kontaktaufnahme mit dem bürgschaftsgebenden Institut und beauftragten Firmen) wurden von Seiten der Verwaltung eingeleitet. Ein verbindlicher Zeitplan kann derzeit noch nicht angegeben werden.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Ziffer IV. Kasernenzaun Der Kasernenzaun wird im Rahmen der Herstellung der öffentlichen Grünanlage beseitigt, soweit sich der Zaun im Bereich der öffentlichen Grünanlage befindet. Eine darüberhinausgehende Beseitigung des Kasernenzauns auf privaten Flächen ist im städtebaulichen Vertrag nicht vorgesehen und kann deshalb von Seiten der Stadt nicht durchgesetzt und finanziert werden. Ziffer V. Hangfläche Die übrigen Flächen im Bereich der Hangfläche sind Privatgrundstücke und durch den zuvor angesprochenen städtebaulichen Vertrag sowie das in Rede stehende Insolvenzverfahren nicht tangiert. Inwieweit eine dauerhafte Befestigung außerhalb der öffentlichen Flächen vorgesehen ist, ist nicht bekannt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 12:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de