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220623-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einführung eines Sozialtickets im ÖPNV für 19 Euro sowie Entlastung bei den sozialen Kindertickets

Nummer
220623-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.06.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220623 Einführung eines Sozialtickets im ÖPNV für 19 Euro sowie Entlastung bei den sozialen Kindertickets

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220623-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Einführung eines Sozialtickets im ÖPNV für 19
Euro sowie Entlastung bei den sozialen
Kindertickets
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Kenntnisnahme
Rat 09.06.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Die Stadtwerke werden beauftragt, ab dem 01.08.2022 ein
Monatsticket im Abo für Bonn-Ausweis-Inhaber*innen
(Erwachsene) zum monatlichen Preis von 19 Euro anzubieten und
zu bewerben. Die Einführung soll nach Möglichkeit parallel mit dem
Start des einheitlichen Schülertickets zum gleichen Preis
erfolgen.
Die Stadtwerke Bonn teilen hierzu mit:
Bei einer Beschlussfassung bis zum 09.06.2022 ist es möglich, die
Kostenaufteilung für das Sozialticket in der Bundesstadt zum 01.08.2022
anzupassen und somit den Preis für die Berechtigten zu senken und den
Ausgleichsbetrag der Bundesstadt entsprechend anzuheben.
2. Für das Sozialticket im Abo gelten die Abo-Bedingungen des
VRS, wobei es nur im Stadtgebiet Bonn gültig ist.
Die Stadtwerke Bonn teilen hierzu mit:
Da das Ticket von allen Verkehrsunternehmen des VRS, die im
Geltungsgebiet (hier: Stadtgebiet Bonn) Verkehrsleistungen erbringen,
anerkannt wird, gelten die VRS-Tarifbedingungen, z. B. zu
Mitnahmeregelungen und Übertragbarkeit der Tickets.
3. Der Unterschiedsbetrag zwischen bisherigem Preis (derzeit PilotSeite 1 von 3
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29,70) und dem Neupreis von 19 Euro für das soziale Monatsticket
wird den Stadtwerken über die Erhöhung der städtischen
Bezuschussung ausgeglichen. Entsprechende Mittel wurden im
Haushalt unter Förderung Wohlfahrt/BonnAusweis bereitgestellt.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021/22 wurde der
Änderungsantrag 201928-36 berücksichtigt und entsprechend der
Planwert für die Ausgleichszahlungen an die SWB von 2021 auf 2022
um 0,6 Mio.€ und ab 2023 um 1,2 Mio.€ erhöht. Im Rahmen von
Konsolidierungsvorschlägen der Verwaltung für den Haushalt 2023/24
wurden der Kämmerei 1 Mio.€ zu Lasten der Ausgleichsbeträge für die
SWB gemeldet, so dass - wenn dem Vorschlage gefolgt wird - keine
zusätzlichen Haushaltsmittel zur Refinanzierung der Mehrausgaben
durch die Einführung des 19€-Tickets zur Verfügung stehen.
4. Mit Start zum gleichen Zeitpunkt nach den Sommerferien werden
auch die Preise der 4er-Kindertickets mit Bonn-Ausweis abgesenkt.
Das 4er-Ticket 1b kostet zukünftig 1,50 Euro, das 4er-Ticket
Kurzstrecke 1,00 Euro. Die zusätzlichen Einnahmeausfälle der
Stadtwerke werden ebenfalls durch die entsprechende Erhöhung
der städtischen Zuschüsse über den Bonn-Ausweis ausgeglichen.
Auch die Preise für die Kindertickets sollen zum 01.08.2022 abgesenkt
werden. Das 4er-Ticket 1b kostet zukünftig 1,50€, das 4er-Ticket
Kurzstrecke 1€.
Die in der Begründung genannten, geschätzten Zahlen zur künftigen
Inanspruchnahme sind nach Abgleich mit den Vor-Corona-Zahlen aus
dem Jahr 2019 nachvollziehbar. Auch hier sind die geschätzten
Mehrkosten realistisch. Der Zuschuss je 4er-Kurzstreckenkarte erhöht
sich um je 1€, was jährliche Mehrkosten von rund 3.000€ bedeutet. Der
Zuschuss je 4er-Ticket 1b erhöht sich um 1,70€, was jährlichen
Mehrkosten von rund 10.200€ entspricht
Durch die Einführung eines kostengünstigen Sozialtickets im ÖPNV für
19€ sowie eine Entlastung bei den sozialen Kindertickets ist auf Basis
des Nutzungsverhaltens der Kund:innen vor Corona mit Mehrausgaben
von rund 783.000,- € zu rechnen.
Allerdings wird die Inanspruchnahme des Abo-Tickets tatsächlich erst ab
dem 01.09.2022 erfolgen, da im August 2022 noch das 9€-Ticket für
jedermann erhältlich ist.
5. Sozialamt und Jobcenter werden gebeten, berechtigte
Kund*innen insbesondere auf das vergünstigte Monatsticket gezieltSeite 2 von 3
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hinzuweisen und darüber zu informieren.
Das Jobcenter Bonn erklärt sich bereit, alle Neukund:innen bei
Antragstellung auf dieses Angebot hinzuweisen. Ferner könnte im
Jobcenter entsprechendes Informationsmaterial ausgelegt bzw. gezielt
bei Kundenvorsprachen verteilt werden. Ein Hinweis auf der Homepage
des Jobcenters wird auch als zielführend erachtet.
Seitens des Amtes für Soziales und Wohnen besteht die Möglichkeit,
Berechtigte über Hinweise auf der Internetseite der Bundesstadt Bonn
sowie durch die Auslage entsprechender Informationsmaterialien in den
Verwaltungsdienststellen auf das Angebot aufmerksam zu machen.
6. Zudem ist zu prüfen, ob auch über das städtische Freikontingent
auf den Werbemedien des Vertragspartners auf das Sozialticket
und das vereinheitlichte Schüler-Ticket aufmerksam gemacht
werden kann.
Es gibt ein städtisches Freikontingent auf Werbeanlagen der Firma
Ströer (nicht der SWB).
Darüber hinaus gibt es einen sog. „Sozialrabatt“ auf Allgemeinstellen
(Litfaßsäulen) der Firma Ströer, den die Stadt Bonn vermitteln und in
diesem Fall prüfen kann.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 29.10.2026, 18:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de