220623-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einführung eines Sozialtickets im ÖPNV für 19 Euro sowie Entlastung bei den sozialen Kindertickets
Kerndaten
- Nummer
- 220623-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220623-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Einführung eines Sozialtickets im ÖPNV für 19 Euro sowie Entlastung bei den sozialen Kindertickets Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Kenntnisnahme Rat 09.06.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Die Stadtwerke werden beauftragt, ab dem 01.08.2022 ein Monatsticket im Abo für Bonn-Ausweis-Inhaber*innen (Erwachsene) zum monatlichen Preis von 19 Euro anzubieten und zu bewerben. Die Einführung soll nach Möglichkeit parallel mit dem Start des einheitlichen Schülertickets zum gleichen Preis erfolgen. Die Stadtwerke Bonn teilen hierzu mit: Bei einer Beschlussfassung bis zum 09.06.2022 ist es möglich, die Kostenaufteilung für das Sozialticket in der Bundesstadt zum 01.08.2022 anzupassen und somit den Preis für die Berechtigten zu senken und den Ausgleichsbetrag der Bundesstadt entsprechend anzuheben. 2. Für das Sozialticket im Abo gelten die Abo-Bedingungen des VRS, wobei es nur im Stadtgebiet Bonn gültig ist. Die Stadtwerke Bonn teilen hierzu mit: Da das Ticket von allen Verkehrsunternehmen des VRS, die im Geltungsgebiet (hier: Stadtgebiet Bonn) Verkehrsleistungen erbringen, anerkannt wird, gelten die VRS-Tarifbedingungen, z. B. zu Mitnahmeregelungen und Übertragbarkeit der Tickets. 3. Der Unterschiedsbetrag zwischen bisherigem Preis (derzeit PilotSeite 1 von 3 Seite 2 29,70) und dem Neupreis von 19 Euro für das soziale Monatsticket wird den Stadtwerken über die Erhöhung der städtischen Bezuschussung ausgeglichen. Entsprechende Mittel wurden im Haushalt unter Förderung Wohlfahrt/BonnAusweis bereitgestellt. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021/22 wurde der Änderungsantrag 201928-36 berücksichtigt und entsprechend der Planwert für die Ausgleichszahlungen an die SWB von 2021 auf 2022 um 0,6 Mio.€ und ab 2023 um 1,2 Mio.€ erhöht. Im Rahmen von Konsolidierungsvorschlägen der Verwaltung für den Haushalt 2023/24 wurden der Kämmerei 1 Mio.€ zu Lasten der Ausgleichsbeträge für die SWB gemeldet, so dass - wenn dem Vorschlage gefolgt wird - keine zusätzlichen Haushaltsmittel zur Refinanzierung der Mehrausgaben durch die Einführung des 19€-Tickets zur Verfügung stehen. 4. Mit Start zum gleichen Zeitpunkt nach den Sommerferien werden auch die Preise der 4er-Kindertickets mit Bonn-Ausweis abgesenkt. Das 4er-Ticket 1b kostet zukünftig 1,50 Euro, das 4er-Ticket Kurzstrecke 1,00 Euro. Die zusätzlichen Einnahmeausfälle der Stadtwerke werden ebenfalls durch die entsprechende Erhöhung der städtischen Zuschüsse über den Bonn-Ausweis ausgeglichen. Auch die Preise für die Kindertickets sollen zum 01.08.2022 abgesenkt werden. Das 4er-Ticket 1b kostet zukünftig 1,50€, das 4er-Ticket Kurzstrecke 1€. Die in der Begründung genannten, geschätzten Zahlen zur künftigen Inanspruchnahme sind nach Abgleich mit den Vor-Corona-Zahlen aus dem Jahr 2019 nachvollziehbar. Auch hier sind die geschätzten Mehrkosten realistisch. Der Zuschuss je 4er-Kurzstreckenkarte erhöht sich um je 1€, was jährliche Mehrkosten von rund 3.000€ bedeutet. Der Zuschuss je 4er-Ticket 1b erhöht sich um 1,70€, was jährlichen Mehrkosten von rund 10.200€ entspricht Durch die Einführung eines kostengünstigen Sozialtickets im ÖPNV für 19€ sowie eine Entlastung bei den sozialen Kindertickets ist auf Basis des Nutzungsverhaltens der Kund:innen vor Corona mit Mehrausgaben von rund 783.000,- € zu rechnen. Allerdings wird die Inanspruchnahme des Abo-Tickets tatsächlich erst ab dem 01.09.2022 erfolgen, da im August 2022 noch das 9€-Ticket für jedermann erhältlich ist. 5. Sozialamt und Jobcenter werden gebeten, berechtigte Kund*innen insbesondere auf das vergünstigte Monatsticket gezieltSeite 2 von 3 Seite 3 hinzuweisen und darüber zu informieren. Das Jobcenter Bonn erklärt sich bereit, alle Neukund:innen bei Antragstellung auf dieses Angebot hinzuweisen. Ferner könnte im Jobcenter entsprechendes Informationsmaterial ausgelegt bzw. gezielt bei Kundenvorsprachen verteilt werden. Ein Hinweis auf der Homepage des Jobcenters wird auch als zielführend erachtet. Seitens des Amtes für Soziales und Wohnen besteht die Möglichkeit, Berechtigte über Hinweise auf der Internetseite der Bundesstadt Bonn sowie durch die Auslage entsprechender Informationsmaterialien in den Verwaltungsdienststellen auf das Angebot aufmerksam zu machen. 6. Zudem ist zu prüfen, ob auch über das städtische Freikontingent auf den Werbemedien des Vertragspartners auf das Sozialticket und das vereinheitlichte Schüler-Ticket aufmerksam gemacht werden kann. Es gibt ein städtisches Freikontingent auf Werbeanlagen der Firma Ströer (nicht der SWB). Darüber hinaus gibt es einen sog. „Sozialrabatt“ auf Allgemeinstellen (Litfaßsäulen) der Firma Ströer, den die Stadt Bonn vermitteln und in diesem Fall prüfen kann. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 29.10.2026, 18:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de