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221550-01 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft - Weiteres Vorgehen

Nummer
221550-01
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
28.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 01.12.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 08.12.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221550 Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft - Weiteres Vorgehen

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Große Anfrage
öffentlich
221550-01
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
27.10.2022
BBB-Anfrage: Gründung einer
Stadtentwicklungsgesellschaft - Weiteres Vorgehen
Beratungsfolge
Hauptausschuss 17.11.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.11.2022 Kenntnisnahme
Rat 08.12.2022 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wann sind die in der Mitteilung der Oberbürgermeisterin benannten Firmen
mit welchem Zeithorizont beauftragt worden?
2. Welche Vorgaben wurden den Unternehmen insbesondere hinsichtlich
a. des Satzungszweckes in Bezug auf den Anteil geförderten Wohnraums,
Belegungsrechte etc.,
b. die gesellschaftsrechtliche Struktur in Bezug auf die Einbindung des Rates
(Anzahl der Mitglieder, Weisungsrecht etc.)
gemacht?
3. Sind die vom Rat beschlossenen Rahmenbedingungen zu den Ziffern 1 – 6
in DS 1811565EB4 ausnahmslos in die Beauftragung eingeflossen und wenn
nein, welche sind nicht beauftragt worden und aus welchem Grund?
4. Aus welchen Gründen hat die Oberbürgermeisterin abweichend von dem von
CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP in seiner Endfassung initiierten
Ratsbeschluss zu Ziffer 7 (DS 1811565AA3) vor Auswahl der
Beratungsunternehmen keine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der planungs-
und wirtschaftspolitischen Sprecherinnen/Sprecher für die Dauer der
konzeptionellen Phase eingerichtet?
5. Welche Zwischenergebnisse liegen der Oberbürgermeisterin zu den in der
Mitteilung genannten Fragekomplexen vor?
Begründung
In ihrer Mitteilung DS 221550 führt die Oberbürgermeisterin folgendes aus:
„In der Ratssitzung am 07.02.2019 (1811565) wurde die Verwaltung beauftragt,
ein Konzept zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft zu entwickeln.
Seitdem wurden seitens der Verwaltung eine Vielzahl von Recherchen und
Abstimmungsgesprächen geführt.
Um ein Geschäftsmodell und eine passende Struktur für die
Stadtentwicklungsgesellschaft zu entwickeln und der Politik zur Beratung
vorzuschlagen, sind eine Vielzahl rechtlicher und wirtschaftlicher Fragen zu
klären. Diese werden nun mit Hilfe eines externen BeratungsunternehmensSeite 1 von 3
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aufgearbeitet. Hierfür wurde unter mehreren Anbietern die Kanzlei Hogan
Lovells International LLP in Kooperation mit der Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbH ausgewählt.
Im Einzelnen sind u.a. folgende Fragenkomplexe zu klären:
· Gesellschaftsrechtliche Struktur und Stellung im Konzern Stadt
· Marktanalyse (vorgeschrieben nach GO NRW)
· Satzungszweck (mögliche Aufgabenbreite der Gesellschaft – rechtlich und
tatsächlich) entwerfen
· Finanzierung der Gesellschaft
· Schnittstellen mit anderen Akteuren (Stadt/SWB, VEBOWAG etc.)
darlegen/organisieren
· Steuerrechtliche, betriebswirtschaftliche, vergaberechtliche und
beilhilferechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Gründung sowie der
„Betriebsphase“ klären
Nach Klärung dieser Fragen wird die Verwaltung zeitnah mit einer Vorlage auf
Fachausschüsse und Rat zukommen.“
Darin verweist sie auf den Ratsbeschluss DS 1811565, der in seiner
endgültigen Beschlussfassung (DS 1811565EB4) wie folgt lautete:
„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Gründung einer städtischen
Entwicklungsgesellschaft (Stadtentwicklungsgesellschaft) unter folgenden
Maßgaben zu entwickeln:
Die Gesellschaft sollte
1. an einer der städtischen Beteiligungen (z.B. SWB oder Vebowag)
angegliedert sowie mit dem Stadtbaudezernat verzahnt sein. Optional sollte
eine Gründung als eigenständige 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt
geprüft werden.
2. inhousefähig sein.
3. personell und finanziell mit handlungsfähigen Mitteln ausgestattet sein.
4. Strukturen zur Einwerbung, Verarbeitung und Controlling von Fördermitteln
besitzen.
5. langfristig aktive Bodenbevorratungspolitik sowie Projektentwicklung
betreiben und auch interkommunal und perspektivisch regional agieren können
6. Die Verwaltung schlägt dem Rat der Bundesstadt Bonn erste Projekte für die
neue Gesellschaft vor. Beispiele hierfür können: - die Ermelkeilkaserne - das
Schlachthofgelände oder - das Miesengelände sein.
7. Es wird eine Arbeitsgruppe - unter Beteiligung des Stadtbau- und
Umweltdezernenten - eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe besteht aus
zuständigen Experten der Verwaltung sowie der Politik für die Bereiche
Stadtentwicklung, Liegenschaften und interkommunale Zusammenarbeit.
8. Der Rat entscheidet in der ersten Sitzung nach der Sommerpause 2019 über
die Gründung der Gesellschaft.“
- - -
Vorstehende Empfehlung geht zurück auf einen Änderungsantrag der
Fraktionen von CDU/Bündnis 90/Die Grünen und FDP-Fraktion (1811565AA3),
dem sich der Ausschuss mit Mehrheit gegen die BBB-Fraktion anschließt. Im
Rahmen der Diskussion, an der sich Herr Stv. Freitag – Grüne-, Herr Kelm –Seite 2 von 3
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Sozialliberale-, Herr Stv. Schaper –SPD-, Herr Stv. Déus –CDU-, Herr Stv.
Rosendahl –AfB-, Herr Schmidt –Linke- beteiligen, erklären zunächst die
Sozialliberalen, SPD und AfB, sich dem Antrag auch als Antragsteller
anzuschließen.
Im weiteren Verlauf gibt Herr Stv. Déus zur Klarstellung zu Protokoll, dass die
in Ziffer 7 genannte Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der planungs- und
wirtschaftspolitischen Sprecherinnen/Sprecher nur für die Dauer der
konzeptionellen Phase eingerichtet werden soll. Ferner weist er darauf hin,
dass die in Ziffer 6 genannten Areale beispielhaft zu verstehen seien; man
erwarte die Vorschläge von der Verwaltung.
Über den ursprünglichen Antrag der SPD-Fraktion (1811565) wird nicht mehr
abgestimmt, er hatte folgenden Wortlaut: …“
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 12:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de