Zum Inhalt springen

← Vorlagen

221550-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft; hier: Aufnahme von Gesprächen mit den Stadtwerken Bonn GmbH

Nummer
221550-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.06.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.06.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 83,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221550 Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft - Weiteres Vorgehen

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (8.610 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221550-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft;
hier: Aufnahme von Gesprächen mit den
Stadtwerken Bonn GmbH
Beratungsfolge
Rat 13.06.2023 Kenntnisnahme
Zur Beschlussvorlage 221550-03 "Gründung
einer Stadtentwicklungsgesellschaft; Aufnahme von Gesprächen mit
den Stadtwerken Bonn GmbH" wurde ein Fragenkatalog aus der Politik
eingereicht.
Es ist vorab darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Beschlussvorlage um
einen ersten Schritt in Richtung Gesellschaftsgründung handelt. Es werden
Eckpunkte und ein Austausch mit den Stadtwerken Bonn GmbH (SWB)
vorgeschlagen. Weitere Details sind im Rahmen dieser Gespräche oder im
Rahmen der operativen Tätigkeit zu klären. Der Beschluss dient der Verwaltung
als Auftrag, gemeinsam mit den SWB die notwendigen Klärungen bis hin zu
einer Gründung der Gesellschaft herbeizuführen. Der Rat wird final noch über
die Gründung der Gesellschaft zu befinden haben.
Die Verwaltung nimmt zu folgenden Fragen aus der Politik Stellung:
1. Hat die Stadt neben dem Musterquartier Rosenfeld bereits weitere Flächen
für eine zukünftige Entwicklung identifiziert?
Weitere Flächen wurden noch nicht identifiziert. Das Projekt Rosenfeld wurde
aufgegriffen, um den Business Case anhand eines konkreten Startprojektes zu
entwickeln.
2. Soll die SEG während der Umsetzung des Startprojekts aktiv neue Flächen
identifizieren? Reicht dafür das vorgesehene Personal aus?
Die Gesellschaft soll parallel zum Startprojekt aktiv neue Flächen für potenzielle
Projekte identifizieren. Der im Gutachten benannten Personalbestand beruht
auf einer ersten Annahme. Die notwendige Anzahl an Personal bemisst sich anSeite 1 von 5
Seite 2
der Zahl der Projekte, die parallel durchgeführt wird. Dies wird als operativer
Teil des Gesellschaftsbetriebes durch die dann tätige Geschäftsführung in
Zusammenarbeit mit den Gremien der Gesellschaft geprüft und bewertet.
3. Spricht aus Sicht der Verwaltung etwas dagegen, Liegenschaften der sog.
Leerstandsliste, die von der Stadt Bonn nicht weiter genutzt werden, an die
SEG zu übertragen, um auch diese zu entwickeln?
Der Gesellschaftszweck, wie er im Beschlussvorschlag benannt wurde, lässt
eine solche Tätigkeit zu. Es ist im Einzelfall bzw. im Rahmen des operativen
Geschäftsbetriebes zu prüfen, ob Liegenschaften hierfür in Frage kommen.
4. Ist angedacht, Gewerbeflächen von Unternehmen, die ihre Standorte in
absehbarer Zeit schließen (RKG Standort Beuel, Boge Standort Bad
Godesberg) zu erwerben, um diese bestmöglich zu entwickeln?
Der Gesellschaftszweck, wie er im Beschlussvorschlag benannt wurde, lässt
eine solche Tätigkeit zu. Es ist im Einzelfall bzw. im Rahmen des operativen
Geschäftsbetriebes zu prüfen, ob diese Gewerbeflächen zum Verkauf stehen
und inwieweit der Ankauf als Aufgabe für die SEG geeignet sein könnten.
5. Wird die Gesellschaft mit ausreichend Eigenkapital ausgestattet, um
Grundstücke erwerben zu können?
Im städtischen Haushalt sind investive Mittel in Höhe von jährlich 5 Mio. EUR
für die SEG eingeplant. Diese können für Grundstücksverkäufe eingesetzt
werden.
6. Ist vorgesehen, dass die SEG auch Gewerbeflächen entwickelt? Hat die
Stadt hier bereits Flächen identifiziert?
Der Gesellschaftszweck, wie er im Beschlussvorschlag benannt wurde, lässt
eine solche Tätigkeit zu. Einzelne Flächen wurden noch nicht identifiziert. Es ist
im Einzelfall bzw. im Rahmen des operativen Geschäftsbetriebes zu prüfen, ob
ein derartiges Projekt in Frage kommt.
7. Wieso wird kein Schwerpunkt auf eine interkommunale Zusammenarbeit
gelegt?
Die Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit wurde
selbstverständlich mitgedacht und soll der Gesellschaft auch ermöglicht
werden. Voraussetzung hierfür ist aber eine funktionierende Bonner
Gesellschaft. Es wird vorgeschlagen, den Gründungsprozess nicht zu
überfrachten und zunächst eine Gesellschaft als 100-Prozentige städtische
Tochter zu gründen.Seite 2 von 5
Seite 3
8. Wie ist der strategische Ansatz die Gesellschaft nicht dauerhaft defizitär zu
führen?
Ziel der Gesellschaft ist es, perspektivisch ausreichend Aufträge zu akquirieren,
um sich in Zukunft möglichst weitgehend selbst zu tragen. Zur Erreichung
öffentlicher Zwecke wird es auch projektbezogene Finanzierungen durch die
Stadt geben.
9. Wie soll die Gesellschaftsstruktur aufgebaut werden? Soll es einen
Aufsichtsrat geben und wie wird dieser zusammengesetzt?
Die genaue Gesellschaftsstruktur wird im weiteren Verfahren geklärt. Fest
steht, dass ein Aufsichtsrat konstituiert werden soll. Laut Gemeindeordnung
NRW muss in der Satzung der Gemeinde das Recht eingeräumt werden,
Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Demnach befindet der Rat der
Stadt Bonn über die Besetzung der Mandate. Der Rat wird im Rahmen der
Gründung der Gesellschaft final über die Gesellschaftsstruktur befinden.
10. Ist angedacht worden, die Sparkasse Köln/Bonn als weiteren Gesellschafter
aufzunehmen und weshalb wurde sich dagegen entschieden?
Ausgehend vom Ratsbeschluss aus 2019 waren unterschiedliche
Konstellationen möglich. Auch eine Beteiligung der Sparkasse KölnBonn ist
erwogen worden. Es wurde sich schließlich für eine Lösung entschieden, bei
der die Stadtentwicklungsgesellschaft zu 100 Prozent von der Stadt kontrolliert
wird. Dies trifft auf die SWB GmbH, nicht aber auf die Sparkasse zu.
11. Welchen Nutzen hat die Stadt von einer Beteiligung der SWB?
Die Stadtwerke haben Kenntnisse in der Führung einer Gesellschaft in privater
Rechtsform und sind gewohnt, unternehmerisch zu denken und zu handeln. Sie
haben auch schon erste Erfahrungen in der Entwicklung von Grundstücken.
Überdies ergeben sich vielfache Bezüge zwischen der Entwicklung von
Grundstücken und energetischen Themen. Gleiches gilt für die energetische
Sanierung von Quartieren.
12. Welchen Nutzen haben die SWB von einer Beteiligung an der SEG?
Antwort der SWB:
Aus Sicht der SWB gibt es mehrere Themen, die aus Stadtwerke-Sicht
interessant sein könnten. Zum einen kann in Bezug auf die notwendigen
rechtlichen und kaufmännischen Dienstleistungen ein Mehrwert aus dem
Stadtwerke-Konzern heraus angeboten werden. Hier parallele Strukturen
aufzubauen, wäre aus Sicht der SWB nicht nötig.Seite 3 von 5
Seite 4
Darüber hinaus haben die SWB aufgrund zahlreicher Infrastruktur- und
Bauprojekte gewisse Erfahrungswerte und Management-Know-How, das in
eine gemeinsame Gesellschaft eingebracht werden könnte.
Der bedeutsamste Aspekt für ein gemeinsames Engagement wäre allerdings
das unmittelbar vernetzte Denken und Handeln in Bezug auf
Stadtentwicklungsprojekte mit innovativen Energie-/Wärmeversorgungs- und
Mobilitätslösungen. Hier könnten für Stadt und SWB Mehrwerte entstehen, die
den Konzern Stadt auf dem Weg der Energie- und Mobilitätswende helfen.
13. Was ist der Business Case unserer SEG (Beispiele anderer Städte) und
widersprechen nicht die Interessen der Stadt gerade im
Stadtentwicklungsbereich denen der SWB, zum Beispiel am HKW Süd?
Der Business Case der Stadtentwicklungsgesellschaft ergibt sich inhaltlich aus
den Ausführungen aus der Vorlage zum Gesellschaftszweck. Dieser entspricht
dem üblichen Tätigkeitsfeld von vergleichbaren Gesellschaften in anderen
Städten. Erste Kalkulationen wurden von den Gutachtern – wie ebenfalls in der
Vorlage ausgeführt – bereits durchgeführt; bis zur Gründung müssen im
Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit Konkretisierungen erfolgen.
Antwort SWB:
Mögliche Interessenkonflikte in Bezug auf Grundstücke und Flächen müssen
identifiziert werden. Die Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft wäre
dann auch nicht die Ursache solcher Diskussionen. Die Befassung mit solchen
Themen ist losgelöst von der Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft zu
führen.
14. Wie gliedert sich der Geschäftsbereich "Stadtentwicklung" in den SWB-
Konzern ein? Ist das ein neuer Bereich neben Wasser, Energie und
Nahverkehr? Und wie wirkt sich die Beteiligung auf die Bilanz der SWB aus =
Business Case aus dieser Perspektive?
Antwort SWB:
Da die Beschlussfassung in den städtischen Gremien noch nicht
abgeschlossen ist, wird eine detaillierte Befassung dieser Fragestellung seitens
der SWB erst im Anschluss erfolgen können. Gleichwohl würde eine
gemeinsame Gesellschaft mit der 100%igen Eigentümerin Stadt Bonn keine
Besonderheit in der Konzernstruktur bedeuten.Seite 4 von 5
Seite 5
Die SWB geht davon aus, dass die zu gründende
Stadtentwicklungsgesellschaft perspektivisch zur Stabilisierung der
Unternehmensergebnisse beitragen kann.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@lage ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 12:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de