221550-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft; hier: Aufnahme von Gesprächen mit den Stadtwerken Bonn GmbH
Kerndaten
- Nummer
- 221550-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.06.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221550-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft; hier: Aufnahme von Gesprächen mit den Stadtwerken Bonn GmbH Beratungsfolge Rat 13.06.2023 Kenntnisnahme Zur Beschlussvorlage 221550-03 "Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft; Aufnahme von Gesprächen mit den Stadtwerken Bonn GmbH" wurde ein Fragenkatalog aus der Politik eingereicht. Es ist vorab darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Beschlussvorlage um einen ersten Schritt in Richtung Gesellschaftsgründung handelt. Es werden Eckpunkte und ein Austausch mit den Stadtwerken Bonn GmbH (SWB) vorgeschlagen. Weitere Details sind im Rahmen dieser Gespräche oder im Rahmen der operativen Tätigkeit zu klären. Der Beschluss dient der Verwaltung als Auftrag, gemeinsam mit den SWB die notwendigen Klärungen bis hin zu einer Gründung der Gesellschaft herbeizuführen. Der Rat wird final noch über die Gründung der Gesellschaft zu befinden haben. Die Verwaltung nimmt zu folgenden Fragen aus der Politik Stellung: 1. Hat die Stadt neben dem Musterquartier Rosenfeld bereits weitere Flächen für eine zukünftige Entwicklung identifiziert? Weitere Flächen wurden noch nicht identifiziert. Das Projekt Rosenfeld wurde aufgegriffen, um den Business Case anhand eines konkreten Startprojektes zu entwickeln. 2. Soll die SEG während der Umsetzung des Startprojekts aktiv neue Flächen identifizieren? Reicht dafür das vorgesehene Personal aus? Die Gesellschaft soll parallel zum Startprojekt aktiv neue Flächen für potenzielle Projekte identifizieren. Der im Gutachten benannten Personalbestand beruht auf einer ersten Annahme. Die notwendige Anzahl an Personal bemisst sich anSeite 1 von 5 Seite 2 der Zahl der Projekte, die parallel durchgeführt wird. Dies wird als operativer Teil des Gesellschaftsbetriebes durch die dann tätige Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit den Gremien der Gesellschaft geprüft und bewertet. 3. Spricht aus Sicht der Verwaltung etwas dagegen, Liegenschaften der sog. Leerstandsliste, die von der Stadt Bonn nicht weiter genutzt werden, an die SEG zu übertragen, um auch diese zu entwickeln? Der Gesellschaftszweck, wie er im Beschlussvorschlag benannt wurde, lässt eine solche Tätigkeit zu. Es ist im Einzelfall bzw. im Rahmen des operativen Geschäftsbetriebes zu prüfen, ob Liegenschaften hierfür in Frage kommen. 4. Ist angedacht, Gewerbeflächen von Unternehmen, die ihre Standorte in absehbarer Zeit schließen (RKG Standort Beuel, Boge Standort Bad Godesberg) zu erwerben, um diese bestmöglich zu entwickeln? Der Gesellschaftszweck, wie er im Beschlussvorschlag benannt wurde, lässt eine solche Tätigkeit zu. Es ist im Einzelfall bzw. im Rahmen des operativen Geschäftsbetriebes zu prüfen, ob diese Gewerbeflächen zum Verkauf stehen und inwieweit der Ankauf als Aufgabe für die SEG geeignet sein könnten. 5. Wird die Gesellschaft mit ausreichend Eigenkapital ausgestattet, um Grundstücke erwerben zu können? Im städtischen Haushalt sind investive Mittel in Höhe von jährlich 5 Mio. EUR für die SEG eingeplant. Diese können für Grundstücksverkäufe eingesetzt werden. 6. Ist vorgesehen, dass die SEG auch Gewerbeflächen entwickelt? Hat die Stadt hier bereits Flächen identifiziert? Der Gesellschaftszweck, wie er im Beschlussvorschlag benannt wurde, lässt eine solche Tätigkeit zu. Einzelne Flächen wurden noch nicht identifiziert. Es ist im Einzelfall bzw. im Rahmen des operativen Geschäftsbetriebes zu prüfen, ob ein derartiges Projekt in Frage kommt. 7. Wieso wird kein Schwerpunkt auf eine interkommunale Zusammenarbeit gelegt? Die Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit wurde selbstverständlich mitgedacht und soll der Gesellschaft auch ermöglicht werden. Voraussetzung hierfür ist aber eine funktionierende Bonner Gesellschaft. Es wird vorgeschlagen, den Gründungsprozess nicht zu überfrachten und zunächst eine Gesellschaft als 100-Prozentige städtische Tochter zu gründen.Seite 2 von 5 Seite 3 8. Wie ist der strategische Ansatz die Gesellschaft nicht dauerhaft defizitär zu führen? Ziel der Gesellschaft ist es, perspektivisch ausreichend Aufträge zu akquirieren, um sich in Zukunft möglichst weitgehend selbst zu tragen. Zur Erreichung öffentlicher Zwecke wird es auch projektbezogene Finanzierungen durch die Stadt geben. 9. Wie soll die Gesellschaftsstruktur aufgebaut werden? Soll es einen Aufsichtsrat geben und wie wird dieser zusammengesetzt? Die genaue Gesellschaftsstruktur wird im weiteren Verfahren geklärt. Fest steht, dass ein Aufsichtsrat konstituiert werden soll. Laut Gemeindeordnung NRW muss in der Satzung der Gemeinde das Recht eingeräumt werden, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Demnach befindet der Rat der Stadt Bonn über die Besetzung der Mandate. Der Rat wird im Rahmen der Gründung der Gesellschaft final über die Gesellschaftsstruktur befinden. 10. Ist angedacht worden, die Sparkasse Köln/Bonn als weiteren Gesellschafter aufzunehmen und weshalb wurde sich dagegen entschieden? Ausgehend vom Ratsbeschluss aus 2019 waren unterschiedliche Konstellationen möglich. Auch eine Beteiligung der Sparkasse KölnBonn ist erwogen worden. Es wurde sich schließlich für eine Lösung entschieden, bei der die Stadtentwicklungsgesellschaft zu 100 Prozent von der Stadt kontrolliert wird. Dies trifft auf die SWB GmbH, nicht aber auf die Sparkasse zu. 11. Welchen Nutzen hat die Stadt von einer Beteiligung der SWB? Die Stadtwerke haben Kenntnisse in der Führung einer Gesellschaft in privater Rechtsform und sind gewohnt, unternehmerisch zu denken und zu handeln. Sie haben auch schon erste Erfahrungen in der Entwicklung von Grundstücken. Überdies ergeben sich vielfache Bezüge zwischen der Entwicklung von Grundstücken und energetischen Themen. Gleiches gilt für die energetische Sanierung von Quartieren. 12. Welchen Nutzen haben die SWB von einer Beteiligung an der SEG? Antwort der SWB: Aus Sicht der SWB gibt es mehrere Themen, die aus Stadtwerke-Sicht interessant sein könnten. Zum einen kann in Bezug auf die notwendigen rechtlichen und kaufmännischen Dienstleistungen ein Mehrwert aus dem Stadtwerke-Konzern heraus angeboten werden. Hier parallele Strukturen aufzubauen, wäre aus Sicht der SWB nicht nötig.Seite 3 von 5 Seite 4 Darüber hinaus haben die SWB aufgrund zahlreicher Infrastruktur- und Bauprojekte gewisse Erfahrungswerte und Management-Know-How, das in eine gemeinsame Gesellschaft eingebracht werden könnte. Der bedeutsamste Aspekt für ein gemeinsames Engagement wäre allerdings das unmittelbar vernetzte Denken und Handeln in Bezug auf Stadtentwicklungsprojekte mit innovativen Energie-/Wärmeversorgungs- und Mobilitätslösungen. Hier könnten für Stadt und SWB Mehrwerte entstehen, die den Konzern Stadt auf dem Weg der Energie- und Mobilitätswende helfen. 13. Was ist der Business Case unserer SEG (Beispiele anderer Städte) und widersprechen nicht die Interessen der Stadt gerade im Stadtentwicklungsbereich denen der SWB, zum Beispiel am HKW Süd? Der Business Case der Stadtentwicklungsgesellschaft ergibt sich inhaltlich aus den Ausführungen aus der Vorlage zum Gesellschaftszweck. Dieser entspricht dem üblichen Tätigkeitsfeld von vergleichbaren Gesellschaften in anderen Städten. Erste Kalkulationen wurden von den Gutachtern – wie ebenfalls in der Vorlage ausgeführt – bereits durchgeführt; bis zur Gründung müssen im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit Konkretisierungen erfolgen. Antwort SWB: Mögliche Interessenkonflikte in Bezug auf Grundstücke und Flächen müssen identifiziert werden. Die Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft wäre dann auch nicht die Ursache solcher Diskussionen. Die Befassung mit solchen Themen ist losgelöst von der Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft zu führen. 14. Wie gliedert sich der Geschäftsbereich "Stadtentwicklung" in den SWB- Konzern ein? Ist das ein neuer Bereich neben Wasser, Energie und Nahverkehr? Und wie wirkt sich die Beteiligung auf die Bilanz der SWB aus = Business Case aus dieser Perspektive? Antwort SWB: Da die Beschlussfassung in den städtischen Gremien noch nicht abgeschlossen ist, wird eine detaillierte Befassung dieser Fragestellung seitens der SWB erst im Anschluss erfolgen können. Gleichwohl würde eine gemeinsame Gesellschaft mit der 100%igen Eigentümerin Stadt Bonn keine Besonderheit in der Konzernstruktur bedeuten.Seite 4 von 5 Seite 5 Die SWB geht davon aus, dass die zu gründende Stadtentwicklungsgesellschaft perspektivisch zur Stabilisierung der Unternehmensergebnisse beitragen kann. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 12:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de