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221550-05 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag: Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft - Weiteres Vorgehen; hier: Aufnahme von Gesprächen mit den Stadtwerken Bonn GmbH Antrag zur Vorlage 221550

Nummer
221550-05 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
12.06.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.06.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221550 Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft - Weiteres Vorgehen

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Änderungsantrag
öffentlich
221550-05 AA
Antragsteller/in:
Werner Hümmrich
Achim Schröder
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
FDP-Änderungsantrag: Gründung einer
Stadtentwicklungsgesellschaft - Weiteres
Vorgehen; hier: Aufnahme von Gesprächen mit den
Stadtwerken Bonn GmbH
Antrag zur Vorlage 221550
Beratungsfolge
Rat 13.06.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Vorlage wird mit folgenden Maßgaben beschlossen:
Entsprechend des der Gründung der Gesellschaft zugrunde liegenden
Ratsbeschluss vom 07.02.2019 (Drs. 1811565-AA3) entwickelt die neu zu
gründende Stadtentwicklungsgesellschaft vorrangig Flächen, die eine
strategische Bedeutung für die Stadt haben. Auch die Bodenbevorratungspolitik
wird mit einer gesamtstädtischen Perspektive ausgerichtet. Zudem wird die
Arbeit der Gesellschaft insbesondere auch interkommunal angelegt. Für die
Projektentwicklung in Frage kommen potenzielle Gewerbeflächen, die ggfs.
gemeinsam mit Anliegerkommunen entwickelt werden, aber auch freiwerdende
Flächen in zentraler städtischer Lage (Landesbehördenhaus,
Ermelkeilkaserne), nicht dagegen eng abgrenzbare Neubaugebiete für
Wohnbebauung, die besser und schneller durch private Bauträger entwickelt
werden können.
Begründung
In seinem damaligen Beschluss hatte der Rat die Gründung der Gesellschaft
bereits für die zweite Jahreshälfte 2019 beabsichtigt. Es ist vollkommen
unverständlich, warum mehr als vier Jahre vergehen mussten, bevor dem Rat
eine Beschlussvorlage vorgelegt wird, mit dem einer Zusammenarbeit mit den
SWB zugestimmt werden soll. Dieser Auftrag war schon in Ziffer 1 des
Ratsbeschlusses aus Februar 2019 enthalten.
Die in der Vorlage dargelegten Eckpunkte für die Gründung der Gesellschaft
sowie das als erstes Projekt genannte Baugebiet „Am Rosenfeld“ lassen zudem
befürchten, dass dem damaligen Willen des Rates nicht entsprochen wird. Ziel
war es – dem Vorbild Kölns folgend – eine Gesellschaft zu schaffen, dieSeite 1 von 2
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Flächen mit gesamtstädtischer Bedeutung entwickelt und die insbesondere
auch interkommunal wirkt. Nicht Wille des Rates war es damals, eine
Gesellschaft zu gründen, die Neubaugebiete im Hinblick auf grundsätzlich
wünschenswerte Ziele (bezahlbares und klimafreundliches Wohnen) entwickelt.
Diese Ziele können auch durch bauplanungsrechtliche Vorgaben an private
Bauträger erreicht werden. Auch sollte es nicht Aufgabe der Gesellschaft sein,
die Sanierung von städtischen Liegenschaften zu begleiten oder etwa
Beratungsleistungen für Private im Hinblick auf energetische Sanierungen von
Bestandgebäuden zu leisten, hierfür sind andere Stellen besser geeignet.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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