221550-05 AA · Änderungsantrag
FDP-Änderungsantrag: Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft - Weiteres Vorgehen; hier: Aufnahme von Gesprächen mit den Stadtwerken Bonn GmbH Antrag zur Vorlage 221550
Kerndaten
- Nummer
- 221550-05 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 12.06.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 221550-05 AA Antragsteller/in: Werner Hümmrich Achim Schröder FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn FDP-Änderungsantrag: Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft - Weiteres Vorgehen; hier: Aufnahme von Gesprächen mit den Stadtwerken Bonn GmbH Antrag zur Vorlage 221550 Beratungsfolge Rat 13.06.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Vorlage wird mit folgenden Maßgaben beschlossen: Entsprechend des der Gründung der Gesellschaft zugrunde liegenden Ratsbeschluss vom 07.02.2019 (Drs. 1811565-AA3) entwickelt die neu zu gründende Stadtentwicklungsgesellschaft vorrangig Flächen, die eine strategische Bedeutung für die Stadt haben. Auch die Bodenbevorratungspolitik wird mit einer gesamtstädtischen Perspektive ausgerichtet. Zudem wird die Arbeit der Gesellschaft insbesondere auch interkommunal angelegt. Für die Projektentwicklung in Frage kommen potenzielle Gewerbeflächen, die ggfs. gemeinsam mit Anliegerkommunen entwickelt werden, aber auch freiwerdende Flächen in zentraler städtischer Lage (Landesbehördenhaus, Ermelkeilkaserne), nicht dagegen eng abgrenzbare Neubaugebiete für Wohnbebauung, die besser und schneller durch private Bauträger entwickelt werden können. Begründung In seinem damaligen Beschluss hatte der Rat die Gründung der Gesellschaft bereits für die zweite Jahreshälfte 2019 beabsichtigt. Es ist vollkommen unverständlich, warum mehr als vier Jahre vergehen mussten, bevor dem Rat eine Beschlussvorlage vorgelegt wird, mit dem einer Zusammenarbeit mit den SWB zugestimmt werden soll. Dieser Auftrag war schon in Ziffer 1 des Ratsbeschlusses aus Februar 2019 enthalten. Die in der Vorlage dargelegten Eckpunkte für die Gründung der Gesellschaft sowie das als erstes Projekt genannte Baugebiet „Am Rosenfeld“ lassen zudem befürchten, dass dem damaligen Willen des Rates nicht entsprochen wird. Ziel war es – dem Vorbild Kölns folgend – eine Gesellschaft zu schaffen, dieSeite 1 von 2 Seite 2 Flächen mit gesamtstädtischer Bedeutung entwickelt und die insbesondere auch interkommunal wirkt. Nicht Wille des Rates war es damals, eine Gesellschaft zu gründen, die Neubaugebiete im Hinblick auf grundsätzlich wünschenswerte Ziele (bezahlbares und klimafreundliches Wohnen) entwickelt. Diese Ziele können auch durch bauplanungsrechtliche Vorgaben an private Bauträger erreicht werden. Auch sollte es nicht Aufgabe der Gesellschaft sein, die Sanierung von städtischen Liegenschaften zu begleiten oder etwa Beratungsleistungen für Private im Hinblick auf energetische Sanierungen von Bestandgebäuden zu leisten, hierfür sind andere Stellen besser geeignet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 12:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de