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221550-06 AA · Änderungsantrag

Koalitions-Änderungsantrag - Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft - Weiteres Vorgehen Antrag zur Vorlage 221550

Nummer
221550-06 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
13.06.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.06.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221550 Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft - Weiteres Vorgehen

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Änderungsantrag
öffentlich
221550-06 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Daniel Rutte
Dr. Annette Standop
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
Koalitions-Änderungsantrag - Gründung einer
Stadtentwicklungsgesellschaft - Weiteres Vorgehen
Antrag zur Vorlage 221550
Beratungsfolge
Rat 13.06.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:
Der vorhandene Beschlusstext wird zu Nr. 1. Es werden folgende weitere
Nummern angefügt:
2. Den Stadtwerken Bonn GmbH wird eine Beteiligung an der Gesellschaft
angeboten. Die konkrete Höhe der Beteiligung wird im Rahmen der zu
führenden Gespräche eruiert. Das Ergebnis der Gespräche soll bis zum 31.
Oktober 2023 beschlussreif dargestellt werden.
3. Als Betriebskostenzuschuss gewährt die Stadt Bonn die Finanzierung einer
hauptamtlichen Geschäftsführung und zwei weiterer Vollzeitstellen für
Mitarbeitende. Der Personalschlüssel soll, entsprechend des weiteren
Projektaufkommens, angepasst werden.
4. Zur weiteren politischen Begleitung wird bis zur Gründung der
Stadtentwicklungsgesellschaft die Politik regelmäßig einbezogen, die
Verwaltung macht hierzu einen Vorschlag zum Verfahren. Darüber hinaus
berichtet sie regelmäßig im Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen über
den aktuellen Stand der Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft.Seite 1 von 2
Seite 2
Der Satz zur Beteiligungsquote „Es wird eine Beteiligungsquote von 60% (Stadt
Bonn) und 40% (SWB) empfohlen.“ wird gestrichen, das ergibt sich aus dem
neu hinzugefügten Punkt 2.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 12:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de