221550-13 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft
Kerndaten
- Nummer
- 221550-13 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 12.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 221550-13 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt BBB-Änderungsantrag: Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft Beratungsfolge Rat 12.12.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Der Stadtrat stimmt der Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SEG GmbH) zu. Die Stadt Bonn wird alleiniger Gesellschafter. Dementsprechend wird der beigefügte Satzungsentwurf (Anlage aus ST09) angepasst und nach Streichung aller darin enthaltenen Abschnitte zu der SWB GmbH übernommen. 2. Der Rat entsendet als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SEG GmbH Herrn Folke große Deters. 3. Der Rat entsendet als Verwaltungsvertreter im Aufsichtsrat der SEG GmbH Frau Oberbürgermeisterin Katja Dörner. Der Rat entsendet sieben Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft, der entsprechend auf acht Mitglieder vergrößert wird. a. ___________________________________ b. ___________________________________ c. ___________________________________ d. ___________________________________ e. ___________________________________ f. ____________________________________ g. ___________________________________ 4. Der Rat stimmt der Einsetzung als kommissarischen Geschäftsführer mit Herrn Kerim Abulzahab (Abteilungsleiter Liegenschaften im Amt für Wirtschaftsförderung) zu. 5. Mit der Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft GmbH soll folgendes beachtet werden:Seite 1 von 2 Seite 2 Die SEG GmbH soll eine eigenständige wirtschaftende und bilanzierende Einheit werden. 6. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen insbesondere des Gesellschaftsvertrages als notwendig oder zweckmäßig erweisen, werden diese Änderungen dem Rat der Bundesstadt Bonn zur Beschlussfassung vorgelegt. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 12:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de