Zum Inhalt springen

← Vorlagen

221550-13 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft

Nummer
221550-13 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
12.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221550 Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft - Weiteres Vorgehen

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.012 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
221550-13 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
BBB-Änderungsantrag: Gründung einer
Stadtentwicklungsgesellschaft
Beratungsfolge
Rat 12.12.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Der Stadtrat stimmt der Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft als
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SEG GmbH) zu. Die Stadt Bonn wird
alleiniger Gesellschafter. Dementsprechend wird der beigefügte
Satzungsentwurf (Anlage aus ST09) angepasst und nach Streichung aller darin
enthaltenen Abschnitte zu der SWB GmbH übernommen.
2. Der Rat entsendet als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SEG
GmbH Herrn Folke große Deters.
3. Der Rat entsendet als Verwaltungsvertreter im Aufsichtsrat der SEG GmbH
Frau Oberbürgermeisterin Katja Dörner.
Der Rat entsendet sieben Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsrat der
Stadtentwicklungsgesellschaft, der entsprechend auf acht Mitglieder vergrößert
wird.
a. ___________________________________
b. ___________________________________
c. ___________________________________
d. ___________________________________
e. ___________________________________
f. ____________________________________
g. ___________________________________
4. Der Rat stimmt der Einsetzung als kommissarischen Geschäftsführer mit
Herrn Kerim Abulzahab (Abteilungsleiter Liegenschaften im Amt für
Wirtschaftsförderung) zu.
5. Mit der Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft GmbH soll folgendes
beachtet werden:Seite 1 von 2
Seite 2
Die SEG GmbH soll eine eigenständige wirtschaftende und bilanzierende
Einheit werden.
6. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen,
die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus
sonstigen Gründen Änderungen insbesondere des Gesellschaftsvertrages als
notwendig oder zweckmäßig erweisen, werden diese Änderungen dem Rat der
Bundesstadt Bonn zur Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@lage ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 12:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de