221550-17 · Beschlussvorlage
Stärkung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (SEG)
Kerndaten
- Nummer
- 221550-17
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.10.2026
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- F Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221550-17 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB Stärkung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (SEG) Beratungsfolge Rat 12.11.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat der Bundesstadt Bonn bekräftigt das Ziel, mit der SEG kurzfristig zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und damit zur Entspannung des Wohnungsmarktes beizutragen. Die Verwaltung wird hierfür beauftragt, gemeinsam mit SEG und SGB Projekte zu identifizieren, die die SEG als Projektentwicklungen im eigenen Namen umsetzen kann sowie Projekte, die als Geschäftsbesorgung für die Stadt Bonn übernommen werden können. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine erhöhte Anzahl von Projekten den Zuschussbedarf mindern würde. 2. Bis die SEG mit einer ausreichenden Anzahl von Projekten so ausgestattet ist, damit sie sich über die erzielten Umsätze selbst tragen kann, verlängert der Rat der Bundesstadt Bonn den Betriebskostenzuschuss (BKZ) an die SEG GmbH um bis zu 985 TEUR für die Jahre 2028 bis 2031. Davon voraussichtlich 131 TEUR in 2028, 290 TEUR in 2029, 282 TEUR in 2030 und 282 TEUR in 2031. Der Abruf erfolgt nur nach Bedarf und wird jährlich anhand des Wirtschaftsplans und der tatsächlich beauftragten Projekte überprüft. Begründung: zu 1. a) Ziel und Anlass der Vorlage Eines der gesamtstädtisches Ziele im Konzern "Stadt Bonn" ist der Wohnungsbau. Die SEG soll ganzheitliche Quartiersentwicklungen ressortübergreifend vorantreiben und damit zur Entspannung des Wohnungsmarktes beitragen. Dafür benötigt sie verbindlich vereinbarte Projektmandate, die in der Anlaufphase erwartungsgemäß noch ein geringes Volumen aufweisen und daher übergangsweise einen entsprechenden Zuschussbedarf auslösen. Der Aufsichtsrat der SEG hat am 08. Oktober 2026 unter Einholung derSeite 1 von 6 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Zustimmung des Stadtkämmerers beschlossen, den Wirtschaftsplan 2027 nur mit verlängertem Betriebskostenzuschuss (BKZ) zu empfehlen und die Entscheidung auf den 26. November 2026 vertagt. Hintergrund ist, dass bei fehlenden Projekten bwz. einem zu geringen Projektvolumen und dem Auslaufen des anfänglich gewährten Betriebskostenzuschusses ein negativer Finanzmittelbestand in 2030 ausgewiesen wird (-118 TEUR). Die Jahresfehlbeträge der Jahre 2028 bis 2031 von je 131, 290, 282 und 282 TEUR summieren sich auf 985 TEUR. Gemäß Gründungsbeschluss vom 12.12.2023 (DS 221550-08 ST) sollte sich die SEG nach Möglichkeit aus eigenen Projektentgelten tragen. Allerdings wies bereits der damals vorgelegte business case für das Startprojekt „Im Rosenfeld“ Fehlbeträge aus und setzte weitere Projekte voraus, die sich gemäß vorgelegtem Wirtschaftsplan nicht im nötigen Umfang abzeichnen. b) Entwicklung der Gesellschaft Die Gesellschaft ist seit dem 01.09.2024 tätig und hat verbindliche Dienstleistungaufträge mit der Stadt abgeschlossen. Im Wirtschaftsplan 2027 sind 517 TEUR Umsatz genannt, davon 258 TEUR für das Projekt „Im Rosenfeld“, 208 TEUR für das Projekt „Petrusacker“ und eine weitere Fläche sowie 38 TEUR Machbarkeitsstudien für das SGB. Der Jahresabschluss 2025 (DS 261077) hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten und sieht keine Anhaltspunkte für Mängel der Geschäftsführung oder der wirtschaftlichen Verhältnisse. Zugleich hält die Abschlussprüfung fest, dass der verbleibende Zuschuss (675 TEUR nach 2025) nach der damaligen Mittelfristplanung ab 2029 nicht auskömmlich ist und weitere Maßnahmen einzuleiten seien. Das nach § 6 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags einzurichtende Früherkennungssystem hat diese Entwicklung im Risikobericht angezeigt (Risiko SE008: Bestandsgefährdung ab 2028). c) Projektmandate der SEG Die SEG soll ganzheitliche Quartiersentwicklungen ressortübergreifend vorantreiben und damit zur Entspannung des Wohnungsmarktes beitragen. Dafür benötigt sie verbindlich vereinbarte Projektmandate, die in der Anlaufphase erwartungsgemäß noch ein geringes Volumen aufweisen und daher übergangsweise einen entsprechenden Zuschussbedarf auslösen. Die SEG hat mögliche Projekmandate in drei Kategorien unterschieden: aa. Kategorie A (eigene Projektentwicklungen der SEG) Die SEG entwickelt Flächen oder Liegenschaften, die sich in ihrem Eigentum befinden, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung (§ 2 Abs.Seite 2 von 6 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2 Gesellschaftsvertrag; z.B. Leerstandsliegenschaften aus dem Eigentum des SGB). Über das Eigentum an den Grundstücken wird die SEG in die Lage versetzt eine eigene Projektfinanzierung aufzunehmen. Möglich wären Ankäufe oder auch eine kostenlose Einbringung eines städtischen Grundstücks ohne Gegenleistung als Zuzahlung in die Kapitalrücklage (sog. Verdeckte Einlage). Eine abschließende Haltung der Verwaltung zur unentgeltlichen Einbringung städtischer Grundstücke liegt derzeit noch nicht vor und bedarf einer weiteren Prüfung. Der Vorteil für die SEG und somit auch für den Konzern Stadt betrifft die bilanzielle Stärkung der SEG durch Erhöhung der Eigenkapitalquote und somit auch die Verringerung eines Überschuldungsrisikos. Dies könnte sich finanziell positiv bei der Aufnahme von Krediten für weitere Projekte auswirken. Die Gesellschaft wäre schneller handlungsfähig, es wären keine aufwendigen Kapitalerhöhungen nötig. Stadt und Gesellschaft können sich auf ihre Kernaufgaben fokussieren, so daß eine oft agilere und schnellere Entwicklung von Wohnungsbau möglich ist. Damit erstellte Wohngebäude langfristig in öffentlicher Hand bleiben, sollen diese vorrangig an die VEBOWAG oder andere städtische Wohnungsunternehmen veräußert werden. Die Bodenwertsteigerung finanziert die SEG und weitere Projekte, so dass der Zuschussbedarf sinkt und langfristig vollständig entfällt. bb. Kategorie B (Geschäftsbesorgungsverträge mit der Stadt) Die SEG realisiert ganzheitlich größere Quartiersentwicklungen auf Flächen, die im Eigentum der Stadt stehen im Namen und für Rechnung der Stadt. Die SEG erhält dafür eine pauschale Vergütung für die Geschäftsbesorgung. Mittel für Drittbeauftragungen werden über den Haushalt abgebildet. Aufgrund fehlender eigener Projektmittel für die SEG und der Beschränkung durch die Eckwert-Vorgaben des Haushalts sind aktuell nur zwei Projektmandate in Kategorie B vorgesehen. Die Vermarktung von entwickelten Flächen erfolgt im Erbbaurecht (z.B. Petrusacker). cc. Kategorie C (Projekte im reinen Dienstleistungsauftrag) Hier erbringt die SEG ausgewählte Teilleistungen für städtische Projekte. Die Mittel werden durch die zuständigen Fachämter im städtischen Haushalt angelegt (z.B. Im Rosenfeld). Projekte der Kategorien B und C sind eher mittel- bis langfristig zu realisieren. Zu 2. Haushaltslage, Geschäftsgrundlage der SEG und gezielter Einsatz des Zuschusses Ohne Verlängerung des dringend notwendigen BKZ wäre die wirtschaftliche Geschäftsgrundlage der SEG nicht mehr gegeben. Es wären die Einlagen derSeite 3 von 6 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Stadt (374,5 TEUR), die bisher abgerufenen Zuschüsse (560 TEUR) sowie weitere Kosten der Rückabwicklung der Gesellschaft als „sunk costs“ zu verbuchen und sowohl die bislang vereinbarten als auch die zukünftigen Projektmandate würden nicht umgesetzt. Das Ziel, mit der SEG zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und damit zur Entspannung des Wohnungsmarktes beizutragen, würde verfehlt. Daher sollen auch die übrigen Mittel aus dem ursprünglichen BKZ auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Der Zuschuss dient mithin zur Überbrückung, bis eine ausreichende Projektmandatierung erreicht wird und kann durch Befristung, Obergrenze, flexible Übertragung der Mittel zwischen den Haushaltsjahren und Koppelung an die Projektlage gezielt ausgesteuert werden. Eine dauerhafte Verlustabdeckung ist nicht vorgesehen. Ziel ist, dass die Umsätze aus den Projekten die Kosten der SEG langfristig decken. Neue Stellen sollen im Stellenplan nur gegen unterzeichnete Projektverträge besetzt werden. Die Gewährung steht unter Vorbehalt des Haushalts 2027/2028 und der aufsichtsrechtlichen Genehmigung. Die initial eingeplanten investiven Mittel für Grundstücksankäufe (rd. 4,2 Mio. EUR) müssten - ggf. je nach Übertragungsart (siehe oben die Möglichkeit der kostenlosen Einbringung eines Grundstücks als verdeckte Einlage) - im Einzelfall aufgestockt werden. Vor dem Hintergrund, dass bislang kein Grundstück akquiriert werden konnte, weil grundsätzliche Abstimmungen offen waren/ sind, konnten die investiven Mittel noch nicht ausgegeben werden. Die Mittel wurden für den Doppelhaushalt 2027/2028 daher neu angemeldet. Die Finanzierung der SEG erfüllt auch keinen Tatbestand des EU-Beihilferechts wie im Gründungsgutachten von der Beraterfirma Hogan Lovells schon bestätigt wurde. Nach Auffassung der EU-Kommission stellt die Erschließung und Revitalisierung öffentlicher Flächen durch öffentliche Stellen keine wirtschaftliche Tätigkeit dar, sondern ist als hoheitliche Befugnis einzuordnen. Über den entsprechend der Beschlusslage zur Verlängerung des BKZ angepassten Wirtschaftsplan 2027 wird voraussichtlich am 26. November im Finanzausschuss und in der Ratssitzung am 10. Dezember 2026 entschieden. Auf die Anforderung einer Stellungnahme hat das SGB wie folgt geantwortet: Zu den Projekten, die derzeit im Auftrag des Städtischen Gebäudemanagement mit diesem gemeinsam bearbeitet werden, liegen politische Aufträge vor, die sich derzeit in Prüfung und Abstimmung befinden. In diesem Zusammenhang wird u. a. geprüft, inwieweit eine Realisierung und Entwicklung der Objekte durch die SEG vollumfänglich erfolgen kann. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.15.09 Anteile an Unternehmen 1.02.00.15.09.04 Beteiligungen der StadtSeite 4 von 6 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bonn Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 4.506.868 € 5022015091000 (Anteile an Unternehmen) 78.2100 (Auszahlungen f. Erwerb v. Grundstücken) 2027 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 206.000 € (131.000 € +75.000 €) 290.000 € 282.000 € 282.000 € 102001509 (Anteile an Unternehmen) 73.1000 (Transferauszahlungen) 75.000 € in 2027 131.000 € 290.000 € 282.000 € 282.000 € über Haushaltsnachmeldung nach Beschlussfassung Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Schnellmeldung AR SEG 08.10.2026 (öffentlich)Seite 5 von 6 Schnellmeldung Sitzung des Aufsichtsrates der Stadtentwicklungsgesellschaft Bonn mbH am Donnerstag, 08.10.2026, 09:00 Uhr Tagesordnung TOP Betreff Beschluss 1. Anerkennung der form- und fristgerecht zugestellten Tagesordnung einstimmig beschlossen 2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.05.2026 einstimmig beschlossen 3. Beschlüsse 3.1. Wirtschaftsplan 2027 der SEG einstimmig vertagt 3.2. Geschäftsordnung des Aufsichtsrates der SEG mehrheitlich geändert beschlossen 4. Mitteilungen 4.1. 1. Halbjahresergebnis 2026 der SEG Zur Kenntnis genommen 4.2. Differenzbericht Risikomanagement 3.26 der SEG Zur Kenntnis genommen 4.3. Sachstand Projekte Zur Kenntnis genommen 5. VerschiedenesSeite 6 von 6
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 12:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de