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230255-04 · Mitteilungsvorlage

Rückmeldung der Verwaltung zum Änderungsantrag DS 230255-03 AA Schwammstadtkonzept

Nummer
230255-04
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
05.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.11.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230255 Anpassung an den Klimawandel - Erstellung eines gesamtstädtischen Konzeptes zur wassersensitiven Stadtentwicklung in Bonn nach dem Prinzip der Schwammstadt

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
230255-04
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Rückmeldung der Verwaltung zum
Änderungsantrag DS 230255-03 AA
Schwammstadtkonzept
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.11.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
1) Das Schwammstadtkonzept wird im Nachgang um ein
Umsetzungskonzept ergänzt, wie und welche Straßenflächen,
Verkehrswege und Freiflächen an Versickerungsanlagen angeschlossen
werden können. Dazu soll auch geprüft werden, inwieweit Grünflächen,
Freiflächen oder Spielplätze im Falle von Starkregenereignissen als
Retentionsflächen bzw. als Flächen für den Einbau von Anlagen der
dezentralen Regenwasserbewirtschaftung genutzt werden können.
Unter Berücksichtigung der Ressourceneffizienz beurteilt die Verwaltung ein
vorgeschlagenes Umsetzungskonzept zur Überprüfung sämtlicher
Verkehrsflächen des Stadtgebietes hinsichtlich ihrer Eignung zum Anschluss an
Versickerungsanlagen aufgrund des u. a. zeitlichen Aufwandes als ungeeignet.
Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen der anstehenden Umsetzung der fünf
Modellprojekte des Bonner Schwammstadtkonzeptes (vergl. S. 112 – 145) eine
auf Folgeprojekte übertragbare Prozessstandardisierung zu erarbeiten. Die
Verwaltung schlägt weiterhin vor, Maßnahmen mit grundhafter Sanierung, bei
denen im Zuge der Aufstellung eines Planungskonzepts die Belange der
Schwammstadt geprüft werden, (reine Unterhaltungsmaßnahmen sind
hier hiervon ausgenommen).sowie das Arbeitsprogramm
landschaftsarchitektonischer Einzelprojekte im Amt für Umwelt und Stadtgrün,
DH 2023/2024 (DS 232125) zu berücksichtigen, um die mögliche Integration
von Schwammstadtmaßnahmen im Allgemeinen sowie Versickerungsanlagen
im Speziellen in die laufenden Planungen einzubringen und umzusetzen.
Die über 2000 Straßen im Bonner Stadtgebiet sind in verschiedene
Ausbauklassen eingeteilt. Für die qualitative Bewertung der
Niederschlagsabflüsse hinsichtlich ihres Belastungsgrades und ihrer Eignung
zur Versickerung hat sich laut dem technischen Regelwerk DWA-A 138-1 die
durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke herausgestellt. Somit gibt es
prinzipiell eine Einteilung in Straßen mit hohem Belastungsgrad, wieSeite 1 von 6
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Hauptverkehrsstraßen bis zu einem niedrigen Verschmutzungsgrad, wie
beispielsweise kleine Anliegerstraßen. Die Versickerung von Kfz befahrenen
Flächen ist nur über die belebte Bodenzone zulässig und bedarf einer
wasserrechtlichen Erlaubnis. Bei Abflüssen von stark befahrenen Straßen und
hoch frequentierten Parkflächen sind zum Schutz des Bodens und
Grundwassers zudem Reinigungsmaßnahmen (z.B. Absetzanlagen)
vorzusehen. Die Wahl einer geeigneten Versickerungsmaßnahme erfordert in
vielen Fällen eine Einzelfallentscheidung durch Fachleute und zuständige
Behörden unter Abwägung der wesentlichen Einflussfaktoren wie z. B. den
standortspezifischen Eigenschaften des Bodens und Sickerraumes, den ober-
und unterirdischen Restriktionen, dem Flächenbedarf, dem
Verschmutzungsgrad, der Empfindlichkeit von Boden und Grundwasser, der
Wirksamkeit der Vorbehandlungsmaßnahmen sowie des Ressourcenbedarfs
hinsichtlich Pflege und Wartung.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Schwammstadtkonzept nicht mit der
Starkregenvorsorge gleichzusetzen ist. Die „Schwammstadt“ ist ein für den
Städtebau relevantes Konzept zur Hitze- und Trockenheitsprävention mit dem
Ziel, Wassermengen aus üblichen Regenereignissen zu speichern oder zu
versickern.
Die Starkregenvorsorge setzt sich mit der Prävention vor Folgen
außergewöhnlich hoher Niederschlagsmengen auseinander.
Das Schwammstadtkonzept, die Starkregenvorsorge sowie der
Hochwasserschutz, als dritte Säule, stehen unter dem Begriff „wassersensible
Stadtentwicklung“ gleichwertig nebeneinander und ergänzen einander (vergl.
Schwammstadtkonzept S. 5 - 6). Kleinere urbane Retentionsflächen und
Versickerungsanlagen sind Schwammstadtelemente. Sie können die enormen
Abflussmengen mit hohen Fließgeschwindigkeiten bei Starkregen kaum
aufnehmen und laufen zudem in kürzester Zeit über. Zudem sollte eine
dezentrale Regenwasserbewirtschaftung den Fokus auf häufig vorkommende
Regenereignisse, statt auf das Auffangen von Wassermengen aus
Starkregenereignissen setzen, da Starkregenereignisse seltener vorkommen
und damit eine kontinuierliche Wasserverfügbarkeit nicht gegeben wäre.
Die Frage nach Starkregenrückhalt in der Fläche obliegt dabei dem Tiefbauamt
der Stadt Bonn unter dem Thema Starkregenvorsorge. Generell gilt, dass sehr
genau geprüft werden muss, ob eine Grün- oder Spielfläche im urbanen Raum
zur Retention von Starkregen geeignet ist. Für den Rückhalt von großen
Wassermengen infolge von Starkregen müssten auf freien Flächen deutlich
größere und umfangreichere bauliche Maßnahmen, umgesetzt werden, die
aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit und hoher Sicherheitsauflagen im
städtischen Bereich nur an wenigen Stellen umsetzbar sind.
Ein Beispiel eines Projekts zum Starkregenrückhalt in der Fläche im urbanen
Raum ist der Spielplatz „Am Sonnenberg“ in Bonn-Küdinghoven (DS 221076).
In einem Neubaugebiet aus 2011 befindet sich der zentrale Spielplatz am
tiefsten Punkt. Bei einem Starkregenereignis in 2013 wurde eben dieser
Spielplatz, ebenso wie einige umliegende Wohngebäude geflutet. Um die
Wohnbebauung gegen eine wiederholte Überflutung zu schützen, wird das
oberflächig auftretende Regenwasser zielgerichtet auf den Spielplatz geleitet
und dort versickert. Für die Realisierung der Maßnahme sind umfangreiche
Planungen und Genehmigungen erforderlich. Um die SpielflächennutzungSeite 2 von 6
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weiterhin aufrecht erhalten zu können, darf das Wasser nicht tiefer als 40 cm
einstauen (DIN 18034). Im Falle der Spielfläche in Küdinghoven kann diese
aufgrund Ihrer Flächengröße entsprechend niedrig eingestaut werden und
erreicht dennoch ein Schutzziel eines 100-jährlichen Ereignisses. Zusätzlich
musste zuvor die Haftungsfrage mit dem kommunalen Versicherer geklärt
werden, dass ein gezieltes Einleiten und Einstauen von Wasser möglich sind.
Fließt bei Starkregen das Wasser auf die Fläche, müssen zusätzlich deutliche
audiovisuelle Warnungen an den Zugängen der Fläche erfolgen. Da es sich bei
einem Starkregen um hochverdünntes Mischwasser handeln kann (Überstau
aus dem Mischwasserkanal), werden ebenfalls Maßnahmen notwendig, damit
die Fläche im Anschluss wieder ihrer eigentlichen Hauptnutzung zugeführt
werden kann. Dazu wurde im Vorfeld ein Hygienegutachten erstellt, um die
entsprechenden Maßnahmen nach dem Überflutungsfall einleiten zu können.
Nach einem Wassereinstau auf der Fläche wird die Anlage für den Spielbetrieb
gesperrt und währenddessen ein Monitoring der Abbauprozesse im Boden
durchgeführt. Sind die Prüfergebnisse unbedenklich, wird die Anlage wieder zur
Nutzung freigegeben.
Aktuell wird die Ausführungsplanung für das Projekt erstellt, so dass das
Projekt in den nächsten Monaten umgesetzt werden kann.
2) Weiterhin wird die Verwaltung gebeten darzustellen, inwiefern eine
Trennkanalisation im Bonner Stadtgebiet umgesetzt werden kann.
Die Trennung des Abwassersystems wird bei der Neuaufstellung von
Bebauungsplänen, von erstmalig bebauten Grundstücksflächen, bereits seit
längerem praktiziert. Bei diesen Neubaugebieten wird vorgegeben, dass
Niederschlagswasser ortsnah zu beseitigen ist. Dies entspricht den
Forderungen des Wasserhaushaltsgesetzes sowie des Landeswassergesetzes
(§55 WHG, §44 LWG), welches die Abwasserbeseitigungspflichtigen dazu
auffordert, das Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem
1.1.1996 bebaut, befestigt oder an eine öffentliche Kanalisation angeschlossen
werden, zu versickern, zu verrieseln, ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit
Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies
ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Nur wenn dies
aufgrund ungeeigneter Bodenverhältnisse nicht möglich ist, wird das
Neubaugebiet zur Regenwasserableitung an den öffentlichen Kanal
angeschlossen. In der Vergangenheit wurde dies u.a. bereits Am Hölder (Bonn-
Röttgen) umgesetzt. Aktuell beplant sind bereits folgende Gebiete, die
Umsetzung steht hier allerdings noch aus:
• B-Plan 6122-1 Grootestraße (schwach belastetes
Niederschlagswasser, Kategorie II)
• B-Plan 6224-3 Rosenfeld (schwach belastetes Niederschlagswasser,
Kategorie II)
• B-Plan 6820-2 R(h)einwohnen (schwach belastetes
Niederschlagswasser, Kategorie II)
• B-Plan 8124-24 Wohnpark II (schwach belastetes Niederschlagswasser,
Kategorie II)
Das bestehende über 900 km lange Mischwassersystem, das aktuell über 95%
des Gesamtnetzes ausmacht, komplett auf ein Trennsystem umzustellen,
gestaltet sich hingegen als wirtschaftlich und technisch nicht umsetzbar. Der
Ausbau der kommunalen Mischwasserkanalisation der Stadt Bonn hat ca. 150Seite 3 von 6
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Jahre in Anspruch genommen. Eine Änderung der Entwässerungssituation auf
ein Trennsystem lässt sich nicht kurzfristig umsetzen.
• Gegen eine Änderung des Bestandes sprechen folgende Punkte:
• Die vorhandenen Abwasseranlagen sind in Menge und
Zusammensetzung auf Mischwasser ausgelegt. Eine Umnutzung des
vorhandenen Netzes als reines Schmutzwassernetz ist nicht möglich,
da die Nennweiten überdimensioniert wären. Die unzureichende
Schleppspannung würde zu Ablagerungen und Geruchsimmission
führen, welches einen erhöhten Unterhaltungs- und Reinigungsaufwand
nach sich zieht. Ferner wäre die Umnutzung zum
Niederschlagwassernetz aus Gründen möglicher Kontaminierungen
nicht vertretbar.
• Die Entwässerungsanlagen aller Anschlussnehmer müssten erneuert
und nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt werden.
Dabei sind sicher auch Arbeiten unterhalb von Bodenplatten, im
öffentlichen und privaten Raum nötig, die nach interner Einschätzung
nicht zumutbar erscheinen. Die Leitungen sind Privateigentum der
Anschlussnehmer. Inwieweit eine Forderung an die Anschlussnehmer
zum Umbau von privaten Entwässerungssystemen auf Grundlage eines
Ausbaus einer Trennkanalisation aus juristischen Gründen umsetzbar
ist, wäre zu prüfen.
• Die vorhandenen Kläranlagen sind auf eine Mischwasserbehandlung
ausgelegt und Verfahrensabläufe der Reinigungsprozesse
entsprechend darauf abgestimmt. Hier müssten umfangreiche
Umbauten bis hin zum Komplettumbau erfolgen.
• Für ein Trennsystem ist ein höherer Platzbedarf im öffentlichen Raum
nötig. Aufgrund der bereits unterirdisch vorhandenen Infrastruktur ist
dies nicht überall im Stadtgebiet gewährleistet.
• Niederschlagswasser muss bei Belastung ebenfalls behandelt werden.
Dazu müssen technische Einrichtungen geschaffen werden. Viele
Straßenräume in städtisch dicht bebauten Bereichen bieten aufgrund
ihres begrenzten Flächenangebots und der hohen Nutzungsdichte
sowohl oberirdisch als auch unterirdisch keinen ausreichenden Platz für
den Bau von Versickerungsflächen/-anlagen. Bei der Bemessung,
Ausstattung und dem Betrieb der Versickerungsanlagen müssen die
allgemeinen anerkannten Regeln der Technik sowie das Arbeitsblatt
DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung
von Niederschlagswasser“ eingehalten werden. Es müssen gewisse
Abstände zu den Versickerungsbereichen eingehalten werden, um
sicherzustellen, dass durch eine Vernässung des Bodens die
Standsicherheit der umgebenden Gebäude und Infrastrukturen nicht
gefährdet wird. Zudem müssen Versickerungsanlagen, je nach
Bemessung, häufig zusätzlich an den Kanal angeschlossen sein, um ein
Überlaufen von Regenmengen über die Oberfläche, die die
Dimensionierung der Versickerungsanlage übersteigen, zu verhindern.
• Gering belastetes Niederschlagswasser kann ortsnah versickert
werden. Dazu müssen Flächen und technische Einrichtungen
(genehmigungspflichtig) erbaut werden und die technischen
Rahmenbedingung vor Ort vorliegen. Eine Annahme, dass vorhandene
städtische Grünflächen dafür ausreichend und überall vorhanden sind,
entspricht nicht dem Ist-Zustand.Seite 4 von 6
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• Für eine Versickerung über die belebte Bodenzone müssen
topographische Eigenschaften sowie Bodeneigenschaften,
Altlastenstandorte und auch Verschmutzungsgrad des
Niederschlagswassers individuell betrachtet werden, wo und ob
Versickerung möglich ist oder entsprechende weitere technische
Lösungen notwendig werden.
• Niederschlagswasser kann, nach vorheriger Reinigung durch ein
Klärbecken, in ein nahegelegenes Fließgewässer eingeleitet werden.
Mit der Einleitung von Niederschlagswasser, gerade auch aus stärkeren
Regenereignissen bis zu Starkregenereignissen, darf allerdings die
Hochwassersituation an den Bächen nicht verstärkt werden und damit
keine neuen Betroffenheit von Personen, Gebäuden, Grundstücken und
Infrastruktur im Stadtgebiet geschaffen werden.
• Wenn möglich, sollte das Niederschlagswasser direkt am
Entstehungsort, also auf dem privaten Grundstück, versickert werden.
Voraussetzungen dafür sind ein versickerungsfähiger Boden, ein
niedriger Grundwasserstand und die Altlastenfreiheit im Untergrund.
3) Das fortzuschreibende Niederschlagswasserbeseitigungskonzept muss
mit dem Schwammstadtkonzept kompatibel sein.
Das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept ist mit dem
Schwammstadtkonzept kompatibel.
Die Aufstellung eines Abwasserbeseitigungskonzepts ist eine kommunale
Pflichtaufgabe gemäß § 47 und § 53 des LWG NRW. Das
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept als Teil des
Abwasserbeseitigungskonzepts beschäftigt sich bereits mit dem Umgang mit
Regenwasser in der Stadt (siehe dazu auch DS-Nr. 231096).
Die im Schwammstadtkonzept erarbeiteten Maßnahmen stellen eine
Ergänzung im Umgang mit Niederschlagswasser dar. So wird das
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept künftig mit den Ergebnissen und
Entwicklungen des Schwammstadtkonzepts ergänzt, um die vorgegebenen
Ziele eines Niederschlagswasserbeseitigungskonzepts zu vervollständigen.
Daher war das Tiefbauamt von Beginn an der Entwicklung des
Schwammstadtkonzepts beteiligt, damit die daraus entstehenden Maßnahmen
sinnvolle Ergänzungen zu den bereits vorhandenen Maßnahmen im
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept bilden können.
Aufgrund der dichten Platzverhältnisse im baulichen Bestand und teils hoher
Verschmutzungsgrade von Niederschlagswasser, wird die Ableitung von
Niederschlagswasser, neben der Versickerung und Speicherung nach dem
Schwammstadtkonzept, weiterhin ein wichtiger Bestandteil der
Niederschlagsbeseitigung bleiben.
Das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept wird als Bestandteil des
Abwasserbeseitigungskonzeptes gemäß den Vorgaben des Landes Nordrhein-
Westfalen in 6-Jahreszeiträumen fortgeschrieben. Dies ist notwendig, um
aufwändige Maßnahmen mit ausreichend zeitlichem Vorlauf planen und
entstehende Kosten abschätzen zu können. Zum Teil handelt es sich dabei um
umfangreiche Maßnahmen, die längerfristiger Planungsvorbereitungen
bedürfen. Das aktuelle Abwasserbeseitigungskonzept für Bonn beinhaltet ein
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept und wurde für den Zeitraum von
2024 bis 2029 bereits zum siebten Mal fortgeschrieben.
Trotz der Fortschreibung über den festgesetzten 6-Jahres-Zeitraum können
auch bereits in den nächsten Jahren bauliche Maßnahmen zur SchwammstadtSeite 5 von 6
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stattfinden, ohne dass diese zwingend im
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept schriftlich verankert sind. Zudem
ließen sich Maßnahmen über eine Nachmeldung im bestehenden Konzept
ergänzen. Voraussetzung hierfür ist, dass Planungen noch nicht allzu weit
vorangeschritten sind, um die Gestaltung des Straßenraumes nach dem
Schwammstadtprinzip umsetzen zu können. Sobald sich Planungen in der
Ausführung befinden oder bereits Förderungen eingeworben wurden, kann es
bei kurzfristigen Planungsänderungen zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen
und deutlichen Mehrkosten kommen. Ebenso können eingeworbene
Förderungen, aufgrund ihrer Zweckgebundenheit, nicht mehr abgerufen
werden. Neubeantragungen bedeuten eine erhebliche zeitliche Verzögerung
der gesamten Baumaßnahme.
Das im April 2024 fertiggestellte Schwammstadtkonzept (DS-Nr. 230255)
beinhaltet fünf Fokusprojekte (vergl. S. 112 – S. 145) ebenso wie eine
umfangreiche Liste an „Gelegenheitsfenstern“ (vergl. S. 93 – 94), in denen
bauliche Umsetzungen von Schwammstadtmaßnahmen im Bonner Stadtgebiet
bereits in den nächsten Jahren erfolgen können.
Anlage/n
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Datenstand: 22.10.2026, 04:17 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de