230255-04 · Mitteilungsvorlage
Rückmeldung der Verwaltung zum Änderungsantrag DS 230255-03 AA Schwammstadtkonzept
Kerndaten
- Nummer
- 230255-04
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 05.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 230255-04 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Rückmeldung der Verwaltung zum Änderungsantrag DS 230255-03 AA Schwammstadtkonzept Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.11.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: 1) Das Schwammstadtkonzept wird im Nachgang um ein Umsetzungskonzept ergänzt, wie und welche Straßenflächen, Verkehrswege und Freiflächen an Versickerungsanlagen angeschlossen werden können. Dazu soll auch geprüft werden, inwieweit Grünflächen, Freiflächen oder Spielplätze im Falle von Starkregenereignissen als Retentionsflächen bzw. als Flächen für den Einbau von Anlagen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung genutzt werden können. Unter Berücksichtigung der Ressourceneffizienz beurteilt die Verwaltung ein vorgeschlagenes Umsetzungskonzept zur Überprüfung sämtlicher Verkehrsflächen des Stadtgebietes hinsichtlich ihrer Eignung zum Anschluss an Versickerungsanlagen aufgrund des u. a. zeitlichen Aufwandes als ungeeignet. Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen der anstehenden Umsetzung der fünf Modellprojekte des Bonner Schwammstadtkonzeptes (vergl. S. 112 – 145) eine auf Folgeprojekte übertragbare Prozessstandardisierung zu erarbeiten. Die Verwaltung schlägt weiterhin vor, Maßnahmen mit grundhafter Sanierung, bei denen im Zuge der Aufstellung eines Planungskonzepts die Belange der Schwammstadt geprüft werden, (reine Unterhaltungsmaßnahmen sind hier hiervon ausgenommen).sowie das Arbeitsprogramm landschaftsarchitektonischer Einzelprojekte im Amt für Umwelt und Stadtgrün, DH 2023/2024 (DS 232125) zu berücksichtigen, um die mögliche Integration von Schwammstadtmaßnahmen im Allgemeinen sowie Versickerungsanlagen im Speziellen in die laufenden Planungen einzubringen und umzusetzen. Die über 2000 Straßen im Bonner Stadtgebiet sind in verschiedene Ausbauklassen eingeteilt. Für die qualitative Bewertung der Niederschlagsabflüsse hinsichtlich ihres Belastungsgrades und ihrer Eignung zur Versickerung hat sich laut dem technischen Regelwerk DWA-A 138-1 die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke herausgestellt. Somit gibt es prinzipiell eine Einteilung in Straßen mit hohem Belastungsgrad, wieSeite 1 von 6 Seite 2 Hauptverkehrsstraßen bis zu einem niedrigen Verschmutzungsgrad, wie beispielsweise kleine Anliegerstraßen. Die Versickerung von Kfz befahrenen Flächen ist nur über die belebte Bodenzone zulässig und bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Bei Abflüssen von stark befahrenen Straßen und hoch frequentierten Parkflächen sind zum Schutz des Bodens und Grundwassers zudem Reinigungsmaßnahmen (z.B. Absetzanlagen) vorzusehen. Die Wahl einer geeigneten Versickerungsmaßnahme erfordert in vielen Fällen eine Einzelfallentscheidung durch Fachleute und zuständige Behörden unter Abwägung der wesentlichen Einflussfaktoren wie z. B. den standortspezifischen Eigenschaften des Bodens und Sickerraumes, den ober- und unterirdischen Restriktionen, dem Flächenbedarf, dem Verschmutzungsgrad, der Empfindlichkeit von Boden und Grundwasser, der Wirksamkeit der Vorbehandlungsmaßnahmen sowie des Ressourcenbedarfs hinsichtlich Pflege und Wartung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Schwammstadtkonzept nicht mit der Starkregenvorsorge gleichzusetzen ist. Die „Schwammstadt“ ist ein für den Städtebau relevantes Konzept zur Hitze- und Trockenheitsprävention mit dem Ziel, Wassermengen aus üblichen Regenereignissen zu speichern oder zu versickern. Die Starkregenvorsorge setzt sich mit der Prävention vor Folgen außergewöhnlich hoher Niederschlagsmengen auseinander. Das Schwammstadtkonzept, die Starkregenvorsorge sowie der Hochwasserschutz, als dritte Säule, stehen unter dem Begriff „wassersensible Stadtentwicklung“ gleichwertig nebeneinander und ergänzen einander (vergl. Schwammstadtkonzept S. 5 - 6). Kleinere urbane Retentionsflächen und Versickerungsanlagen sind Schwammstadtelemente. Sie können die enormen Abflussmengen mit hohen Fließgeschwindigkeiten bei Starkregen kaum aufnehmen und laufen zudem in kürzester Zeit über. Zudem sollte eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung den Fokus auf häufig vorkommende Regenereignisse, statt auf das Auffangen von Wassermengen aus Starkregenereignissen setzen, da Starkregenereignisse seltener vorkommen und damit eine kontinuierliche Wasserverfügbarkeit nicht gegeben wäre. Die Frage nach Starkregenrückhalt in der Fläche obliegt dabei dem Tiefbauamt der Stadt Bonn unter dem Thema Starkregenvorsorge. Generell gilt, dass sehr genau geprüft werden muss, ob eine Grün- oder Spielfläche im urbanen Raum zur Retention von Starkregen geeignet ist. Für den Rückhalt von großen Wassermengen infolge von Starkregen müssten auf freien Flächen deutlich größere und umfangreichere bauliche Maßnahmen, umgesetzt werden, die aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit und hoher Sicherheitsauflagen im städtischen Bereich nur an wenigen Stellen umsetzbar sind. Ein Beispiel eines Projekts zum Starkregenrückhalt in der Fläche im urbanen Raum ist der Spielplatz „Am Sonnenberg“ in Bonn-Küdinghoven (DS 221076). In einem Neubaugebiet aus 2011 befindet sich der zentrale Spielplatz am tiefsten Punkt. Bei einem Starkregenereignis in 2013 wurde eben dieser Spielplatz, ebenso wie einige umliegende Wohngebäude geflutet. Um die Wohnbebauung gegen eine wiederholte Überflutung zu schützen, wird das oberflächig auftretende Regenwasser zielgerichtet auf den Spielplatz geleitet und dort versickert. Für die Realisierung der Maßnahme sind umfangreiche Planungen und Genehmigungen erforderlich. Um die SpielflächennutzungSeite 2 von 6 Seite 3 weiterhin aufrecht erhalten zu können, darf das Wasser nicht tiefer als 40 cm einstauen (DIN 18034). Im Falle der Spielfläche in Küdinghoven kann diese aufgrund Ihrer Flächengröße entsprechend niedrig eingestaut werden und erreicht dennoch ein Schutzziel eines 100-jährlichen Ereignisses. Zusätzlich musste zuvor die Haftungsfrage mit dem kommunalen Versicherer geklärt werden, dass ein gezieltes Einleiten und Einstauen von Wasser möglich sind. Fließt bei Starkregen das Wasser auf die Fläche, müssen zusätzlich deutliche audiovisuelle Warnungen an den Zugängen der Fläche erfolgen. Da es sich bei einem Starkregen um hochverdünntes Mischwasser handeln kann (Überstau aus dem Mischwasserkanal), werden ebenfalls Maßnahmen notwendig, damit die Fläche im Anschluss wieder ihrer eigentlichen Hauptnutzung zugeführt werden kann. Dazu wurde im Vorfeld ein Hygienegutachten erstellt, um die entsprechenden Maßnahmen nach dem Überflutungsfall einleiten zu können. Nach einem Wassereinstau auf der Fläche wird die Anlage für den Spielbetrieb gesperrt und währenddessen ein Monitoring der Abbauprozesse im Boden durchgeführt. Sind die Prüfergebnisse unbedenklich, wird die Anlage wieder zur Nutzung freigegeben. Aktuell wird die Ausführungsplanung für das Projekt erstellt, so dass das Projekt in den nächsten Monaten umgesetzt werden kann. 2) Weiterhin wird die Verwaltung gebeten darzustellen, inwiefern eine Trennkanalisation im Bonner Stadtgebiet umgesetzt werden kann. Die Trennung des Abwassersystems wird bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen, von erstmalig bebauten Grundstücksflächen, bereits seit längerem praktiziert. Bei diesen Neubaugebieten wird vorgegeben, dass Niederschlagswasser ortsnah zu beseitigen ist. Dies entspricht den Forderungen des Wasserhaushaltsgesetzes sowie des Landeswassergesetzes (§55 WHG, §44 LWG), welches die Abwasserbeseitigungspflichtigen dazu auffordert, das Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1.1.1996 bebaut, befestigt oder an eine öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, zu versickern, zu verrieseln, ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Nur wenn dies aufgrund ungeeigneter Bodenverhältnisse nicht möglich ist, wird das Neubaugebiet zur Regenwasserableitung an den öffentlichen Kanal angeschlossen. In der Vergangenheit wurde dies u.a. bereits Am Hölder (Bonn- Röttgen) umgesetzt. Aktuell beplant sind bereits folgende Gebiete, die Umsetzung steht hier allerdings noch aus: • B-Plan 6122-1 Grootestraße (schwach belastetes Niederschlagswasser, Kategorie II) • B-Plan 6224-3 Rosenfeld (schwach belastetes Niederschlagswasser, Kategorie II) • B-Plan 6820-2 R(h)einwohnen (schwach belastetes Niederschlagswasser, Kategorie II) • B-Plan 8124-24 Wohnpark II (schwach belastetes Niederschlagswasser, Kategorie II) Das bestehende über 900 km lange Mischwassersystem, das aktuell über 95% des Gesamtnetzes ausmacht, komplett auf ein Trennsystem umzustellen, gestaltet sich hingegen als wirtschaftlich und technisch nicht umsetzbar. Der Ausbau der kommunalen Mischwasserkanalisation der Stadt Bonn hat ca. 150Seite 3 von 6 Seite 4 Jahre in Anspruch genommen. Eine Änderung der Entwässerungssituation auf ein Trennsystem lässt sich nicht kurzfristig umsetzen. • Gegen eine Änderung des Bestandes sprechen folgende Punkte: • Die vorhandenen Abwasseranlagen sind in Menge und Zusammensetzung auf Mischwasser ausgelegt. Eine Umnutzung des vorhandenen Netzes als reines Schmutzwassernetz ist nicht möglich, da die Nennweiten überdimensioniert wären. Die unzureichende Schleppspannung würde zu Ablagerungen und Geruchsimmission führen, welches einen erhöhten Unterhaltungs- und Reinigungsaufwand nach sich zieht. Ferner wäre die Umnutzung zum Niederschlagwassernetz aus Gründen möglicher Kontaminierungen nicht vertretbar. • Die Entwässerungsanlagen aller Anschlussnehmer müssten erneuert und nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt werden. Dabei sind sicher auch Arbeiten unterhalb von Bodenplatten, im öffentlichen und privaten Raum nötig, die nach interner Einschätzung nicht zumutbar erscheinen. Die Leitungen sind Privateigentum der Anschlussnehmer. Inwieweit eine Forderung an die Anschlussnehmer zum Umbau von privaten Entwässerungssystemen auf Grundlage eines Ausbaus einer Trennkanalisation aus juristischen Gründen umsetzbar ist, wäre zu prüfen. • Die vorhandenen Kläranlagen sind auf eine Mischwasserbehandlung ausgelegt und Verfahrensabläufe der Reinigungsprozesse entsprechend darauf abgestimmt. Hier müssten umfangreiche Umbauten bis hin zum Komplettumbau erfolgen. • Für ein Trennsystem ist ein höherer Platzbedarf im öffentlichen Raum nötig. Aufgrund der bereits unterirdisch vorhandenen Infrastruktur ist dies nicht überall im Stadtgebiet gewährleistet. • Niederschlagswasser muss bei Belastung ebenfalls behandelt werden. Dazu müssen technische Einrichtungen geschaffen werden. Viele Straßenräume in städtisch dicht bebauten Bereichen bieten aufgrund ihres begrenzten Flächenangebots und der hohen Nutzungsdichte sowohl oberirdisch als auch unterirdisch keinen ausreichenden Platz für den Bau von Versickerungsflächen/-anlagen. Bei der Bemessung, Ausstattung und dem Betrieb der Versickerungsanlagen müssen die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik sowie das Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ eingehalten werden. Es müssen gewisse Abstände zu den Versickerungsbereichen eingehalten werden, um sicherzustellen, dass durch eine Vernässung des Bodens die Standsicherheit der umgebenden Gebäude und Infrastrukturen nicht gefährdet wird. Zudem müssen Versickerungsanlagen, je nach Bemessung, häufig zusätzlich an den Kanal angeschlossen sein, um ein Überlaufen von Regenmengen über die Oberfläche, die die Dimensionierung der Versickerungsanlage übersteigen, zu verhindern. • Gering belastetes Niederschlagswasser kann ortsnah versickert werden. Dazu müssen Flächen und technische Einrichtungen (genehmigungspflichtig) erbaut werden und die technischen Rahmenbedingung vor Ort vorliegen. Eine Annahme, dass vorhandene städtische Grünflächen dafür ausreichend und überall vorhanden sind, entspricht nicht dem Ist-Zustand.Seite 4 von 6 Seite 5 • Für eine Versickerung über die belebte Bodenzone müssen topographische Eigenschaften sowie Bodeneigenschaften, Altlastenstandorte und auch Verschmutzungsgrad des Niederschlagswassers individuell betrachtet werden, wo und ob Versickerung möglich ist oder entsprechende weitere technische Lösungen notwendig werden. • Niederschlagswasser kann, nach vorheriger Reinigung durch ein Klärbecken, in ein nahegelegenes Fließgewässer eingeleitet werden. Mit der Einleitung von Niederschlagswasser, gerade auch aus stärkeren Regenereignissen bis zu Starkregenereignissen, darf allerdings die Hochwassersituation an den Bächen nicht verstärkt werden und damit keine neuen Betroffenheit von Personen, Gebäuden, Grundstücken und Infrastruktur im Stadtgebiet geschaffen werden. • Wenn möglich, sollte das Niederschlagswasser direkt am Entstehungsort, also auf dem privaten Grundstück, versickert werden. Voraussetzungen dafür sind ein versickerungsfähiger Boden, ein niedriger Grundwasserstand und die Altlastenfreiheit im Untergrund. 3) Das fortzuschreibende Niederschlagswasserbeseitigungskonzept muss mit dem Schwammstadtkonzept kompatibel sein. Das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept ist mit dem Schwammstadtkonzept kompatibel. Die Aufstellung eines Abwasserbeseitigungskonzepts ist eine kommunale Pflichtaufgabe gemäß § 47 und § 53 des LWG NRW. Das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept als Teil des Abwasserbeseitigungskonzepts beschäftigt sich bereits mit dem Umgang mit Regenwasser in der Stadt (siehe dazu auch DS-Nr. 231096). Die im Schwammstadtkonzept erarbeiteten Maßnahmen stellen eine Ergänzung im Umgang mit Niederschlagswasser dar. So wird das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept künftig mit den Ergebnissen und Entwicklungen des Schwammstadtkonzepts ergänzt, um die vorgegebenen Ziele eines Niederschlagswasserbeseitigungskonzepts zu vervollständigen. Daher war das Tiefbauamt von Beginn an der Entwicklung des Schwammstadtkonzepts beteiligt, damit die daraus entstehenden Maßnahmen sinnvolle Ergänzungen zu den bereits vorhandenen Maßnahmen im Niederschlagswasserbeseitigungskonzept bilden können. Aufgrund der dichten Platzverhältnisse im baulichen Bestand und teils hoher Verschmutzungsgrade von Niederschlagswasser, wird die Ableitung von Niederschlagswasser, neben der Versickerung und Speicherung nach dem Schwammstadtkonzept, weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Niederschlagsbeseitigung bleiben. Das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept wird als Bestandteil des Abwasserbeseitigungskonzeptes gemäß den Vorgaben des Landes Nordrhein- Westfalen in 6-Jahreszeiträumen fortgeschrieben. Dies ist notwendig, um aufwändige Maßnahmen mit ausreichend zeitlichem Vorlauf planen und entstehende Kosten abschätzen zu können. Zum Teil handelt es sich dabei um umfangreiche Maßnahmen, die längerfristiger Planungsvorbereitungen bedürfen. Das aktuelle Abwasserbeseitigungskonzept für Bonn beinhaltet ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept und wurde für den Zeitraum von 2024 bis 2029 bereits zum siebten Mal fortgeschrieben. Trotz der Fortschreibung über den festgesetzten 6-Jahres-Zeitraum können auch bereits in den nächsten Jahren bauliche Maßnahmen zur SchwammstadtSeite 5 von 6 Seite 6 stattfinden, ohne dass diese zwingend im Niederschlagswasserbeseitigungskonzept schriftlich verankert sind. Zudem ließen sich Maßnahmen über eine Nachmeldung im bestehenden Konzept ergänzen. Voraussetzung hierfür ist, dass Planungen noch nicht allzu weit vorangeschritten sind, um die Gestaltung des Straßenraumes nach dem Schwammstadtprinzip umsetzen zu können. Sobald sich Planungen in der Ausführung befinden oder bereits Förderungen eingeworben wurden, kann es bei kurzfristigen Planungsänderungen zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen und deutlichen Mehrkosten kommen. Ebenso können eingeworbene Förderungen, aufgrund ihrer Zweckgebundenheit, nicht mehr abgerufen werden. Neubeantragungen bedeuten eine erhebliche zeitliche Verzögerung der gesamten Baumaßnahme. Das im April 2024 fertiggestellte Schwammstadtkonzept (DS-Nr. 230255) beinhaltet fünf Fokusprojekte (vergl. S. 112 – S. 145) ebenso wie eine umfangreiche Liste an „Gelegenheitsfenstern“ (vergl. S. 93 – 94), in denen bauliche Umsetzungen von Schwammstadtmaßnahmen im Bonner Stadtgebiet bereits in den nächsten Jahren erfolgen können. Anlage/n KeineSeite 6 von 6
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 22.10.2026, 04:17 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de