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230820-09 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu GRÜNE/Volt-Antrag - Konsequente Umsetzung des Radverkehrsnetzes: Colmantstraße

Nummer
230820-09 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Colmantstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
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  1. 230820 Radverkehrsnetz Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230820-09 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zu GRÜNE/Volt-Antrag -
Konsequente Umsetzung des Radverkehrsnetzes:
Colmantstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Es handelt sich bei der Colmantstraße um einen Teil einer wichtigen
Radverkehrsverbindung. Im 2023 beschlossenen Radverkehrsnetz ist sie der
Kategorie I – Radpendlerrouten zugeordnet. Radverbindungen der Kategorie I
sollen nach Beschluss möglichst einen eigenständigen Trassenverlauf
aufweisen, also wenn möglich als abgetrennte Radwege verlaufen. Die
Führung soll unterbrechungsfrei sein. Gleichzeitig ist aber zu berücksichtigen,
dass diese Ansprüche immer auch mit den weiteren verkehrlichen und
nutzungsbedingten Ansprüchen vor Ort abgewogen werden müssen. Darüber
hinaus liegt die Colmantstraße auf der vom ADFC vorgeschlagenen Veloroute
8 sowie auf der RadPendlerRoute Rheinbach-Meckenheim-Bonn.
Die Colmantstraße ist Teil einer Tempo 30-Zone. In Tempo 30-Zonen sind die
Markierung von Radfahrstreifen, Schutzstreifen und die Anlage von
benutzungspflichtigen Radwegen nicht mit der StVO kompatibel. In Tempo 30-
Zonen ist Mischverkehr auf der Fahrbahn die übliche Führungsform des
Radverkehrs. Grundsätzlich kann auf einer wichtigen Radverkehrsachse in
Tempo 30-Zonen eine Fahrradstraße das Mittel der Wahl sein. Da in der
Colmantstraße allerdings mehrere Buslinien fahren, ist die Umwandlung zur
Fahrradstraße an dieser Stelle nicht zielführend, da Radfahrer in
Fahrradstraßen jederzeit nebeneinander fahren und das Tempo vorgeben
dürfen. In einer Tempo 30-Zone dürfen Radfahrer nebeneinander fahren,
solange sie andere damit nicht behindern. Kommt ein Linienbus (oder anderes
Kfz) und ist ausreichend Platz zum Überholen vorhanden, so müssen die
Radfahrer hintereinander fahren und dem Bus das Vorbeifahren ermöglichen.
Um der hohen Bedeutung der Colmantstraße für den Radverkehr und auch
dem Schülerverkehr gerecht zu werden und die Problemlage in Sachen
Begegnungsverkehr gerade zwischen Bussen und Fahrrädern zu entschärfen,
hat die Stadtverwaltung in den vergangenen Jahren bereits mehrere
Maßnahmen in der Colmantstraße umgesetzt. So wurden auf Höhe der
Bäckerei eine deutliche Verbesserung unter Wegnahme der Kfz-Stellplätze undSeite 1 von 6
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
einer alten Ladezone vorgenommen. Vorher war der Bereich stark beparkt und
die Fahrbahnfläche deutlich geringer (siehe Bilder im Anhang).
Auch im weiteren Verlauf wurden noch einige Kfz-Stellplätze entfernt und durch
Zickzacklinien ersetzt, um mehr Fläche für den Begegnungsfall, aber auch fürs
Ausweichen zu schaffen und somit Konflikte zu vermeiden.
Für den Begegnungsverkehr von Fahrrad und Pkw sehen die Richtlinien für die
Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) eine Fahrbahnbreite von 4,00 m vor. Da
Busse breiter als Pkws sind, wird für diese Begegnung dementsprechend mehr
Platz benötigt. Das Regelwerk gibt hier keinen konkreten Wert vor, man kann
aus den restlichen Angaben aber ableiten, dass in etwa 5,00 m Breite benötigt
werden.
Die Fahrbahnbreite in der Colmantstraße schwankt von Abschnitt zu Abschnitt
zwischen 3,80 und 6,30 m Breite. Weite Teile weisen eine Breite von vier bis
fünf Metern auf, in den meisten Abschnitten ist also Begegnungsverkehr
möglich. Reicht der Platz für ein sicheres Begegnen nicht aus, definiert der § 6
der StVO eindeutig, dass derjenige, der das Hindernis auf seiner Seite hat,
wartepflichtig ist und entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen muss.
Dies ist vor allem in dem Bereich nach dem LVR-Museum stadtauswärts der
Fall.
Zwischen den Hausnummern 17 und 1 – einem eher engeren Abschnitt, da die
Straße hier einen Knick macht – gilt eigentlich, dass nur zwischen 16 und 9 Uhr
(gekippt auf dem Gehweg) geparkt werden darf. In den restlichen Stunden des
Tages sollte somit mehr Begegnungsfläche zur Verfügung stehen.
Es ist davon auszugehen, dass bei einer Umplanung der Straße unter Erfüllung
aller im Antrag genannten Rahmbedingungen (min. 2,50 m Gehwegbreite,
konfliktfreie, aber auch flüssige Führung des Busverkehrs zusammen mit dem
Radverkehr) ein Großteil der Kfz-Stellplätze (heute Anwohnerparken mit
Parkausweis, sowie teilweise mit Parkscheibenregelung max. 2 Std. für die
Allgemeinheit) entfallen müssten. Den meisten Anwohnenden dürfte aufgrund
der heute als Mehrfamilienhäuser genutzten Bauten aus der Gründerzeit keine
Parkmöglichkeit auf dem eigenen Grund zur Verfügung stehen.
Dementsprechend wäre ein solcher Eingriff drastisch.
Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung die aktuelle Situation für
ausreichend.
Anlage/n
1 Fotos Vergleich Colmantstraße (öffentlich)Seite 2 von 6
Colmantstraße früherSeite 3 von 6
Colmantstraße heuteSeite 4 von 6
Colmantstraße früherSeite 5 von 6
Colmantstraße heuteSeite 6 von 6

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Datenstand: 23.10.2026, 14:39 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de