230820-09 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu GRÜNE/Volt-Antrag - Konsequente Umsetzung des Radverkehrsnetzes: Colmantstraße
Kerndaten
- Nummer
- 230820-09 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Colmantstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230820-09 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zu GRÜNE/Volt-Antrag - Konsequente Umsetzung des Radverkehrsnetzes: Colmantstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Es handelt sich bei der Colmantstraße um einen Teil einer wichtigen Radverkehrsverbindung. Im 2023 beschlossenen Radverkehrsnetz ist sie der Kategorie I – Radpendlerrouten zugeordnet. Radverbindungen der Kategorie I sollen nach Beschluss möglichst einen eigenständigen Trassenverlauf aufweisen, also wenn möglich als abgetrennte Radwege verlaufen. Die Führung soll unterbrechungsfrei sein. Gleichzeitig ist aber zu berücksichtigen, dass diese Ansprüche immer auch mit den weiteren verkehrlichen und nutzungsbedingten Ansprüchen vor Ort abgewogen werden müssen. Darüber hinaus liegt die Colmantstraße auf der vom ADFC vorgeschlagenen Veloroute 8 sowie auf der RadPendlerRoute Rheinbach-Meckenheim-Bonn. Die Colmantstraße ist Teil einer Tempo 30-Zone. In Tempo 30-Zonen sind die Markierung von Radfahrstreifen, Schutzstreifen und die Anlage von benutzungspflichtigen Radwegen nicht mit der StVO kompatibel. In Tempo 30- Zonen ist Mischverkehr auf der Fahrbahn die übliche Führungsform des Radverkehrs. Grundsätzlich kann auf einer wichtigen Radverkehrsachse in Tempo 30-Zonen eine Fahrradstraße das Mittel der Wahl sein. Da in der Colmantstraße allerdings mehrere Buslinien fahren, ist die Umwandlung zur Fahrradstraße an dieser Stelle nicht zielführend, da Radfahrer in Fahrradstraßen jederzeit nebeneinander fahren und das Tempo vorgeben dürfen. In einer Tempo 30-Zone dürfen Radfahrer nebeneinander fahren, solange sie andere damit nicht behindern. Kommt ein Linienbus (oder anderes Kfz) und ist ausreichend Platz zum Überholen vorhanden, so müssen die Radfahrer hintereinander fahren und dem Bus das Vorbeifahren ermöglichen. Um der hohen Bedeutung der Colmantstraße für den Radverkehr und auch dem Schülerverkehr gerecht zu werden und die Problemlage in Sachen Begegnungsverkehr gerade zwischen Bussen und Fahrrädern zu entschärfen, hat die Stadtverwaltung in den vergangenen Jahren bereits mehrere Maßnahmen in der Colmantstraße umgesetzt. So wurden auf Höhe der Bäckerei eine deutliche Verbesserung unter Wegnahme der Kfz-Stellplätze undSeite 1 von 6 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) einer alten Ladezone vorgenommen. Vorher war der Bereich stark beparkt und die Fahrbahnfläche deutlich geringer (siehe Bilder im Anhang). Auch im weiteren Verlauf wurden noch einige Kfz-Stellplätze entfernt und durch Zickzacklinien ersetzt, um mehr Fläche für den Begegnungsfall, aber auch fürs Ausweichen zu schaffen und somit Konflikte zu vermeiden. Für den Begegnungsverkehr von Fahrrad und Pkw sehen die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) eine Fahrbahnbreite von 4,00 m vor. Da Busse breiter als Pkws sind, wird für diese Begegnung dementsprechend mehr Platz benötigt. Das Regelwerk gibt hier keinen konkreten Wert vor, man kann aus den restlichen Angaben aber ableiten, dass in etwa 5,00 m Breite benötigt werden. Die Fahrbahnbreite in der Colmantstraße schwankt von Abschnitt zu Abschnitt zwischen 3,80 und 6,30 m Breite. Weite Teile weisen eine Breite von vier bis fünf Metern auf, in den meisten Abschnitten ist also Begegnungsverkehr möglich. Reicht der Platz für ein sicheres Begegnen nicht aus, definiert der § 6 der StVO eindeutig, dass derjenige, der das Hindernis auf seiner Seite hat, wartepflichtig ist und entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen muss. Dies ist vor allem in dem Bereich nach dem LVR-Museum stadtauswärts der Fall. Zwischen den Hausnummern 17 und 1 – einem eher engeren Abschnitt, da die Straße hier einen Knick macht – gilt eigentlich, dass nur zwischen 16 und 9 Uhr (gekippt auf dem Gehweg) geparkt werden darf. In den restlichen Stunden des Tages sollte somit mehr Begegnungsfläche zur Verfügung stehen. Es ist davon auszugehen, dass bei einer Umplanung der Straße unter Erfüllung aller im Antrag genannten Rahmbedingungen (min. 2,50 m Gehwegbreite, konfliktfreie, aber auch flüssige Führung des Busverkehrs zusammen mit dem Radverkehr) ein Großteil der Kfz-Stellplätze (heute Anwohnerparken mit Parkausweis, sowie teilweise mit Parkscheibenregelung max. 2 Std. für die Allgemeinheit) entfallen müssten. Den meisten Anwohnenden dürfte aufgrund der heute als Mehrfamilienhäuser genutzten Bauten aus der Gründerzeit keine Parkmöglichkeit auf dem eigenen Grund zur Verfügung stehen. Dementsprechend wäre ein solcher Eingriff drastisch. Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung die aktuelle Situation für ausreichend. Anlage/n 1 Fotos Vergleich Colmantstraße (öffentlich)Seite 2 von 6 Colmantstraße früherSeite 3 von 6 Colmantstraße heuteSeite 4 von 6 Colmantstraße früherSeite 5 von 6 Colmantstraße heuteSeite 6 von 6
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 23.10.2026, 14:39 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de