232012-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grüne/u.w.-Antrag: Kenntlichmachung der Stationen des Fahrrad-Mietsystems
Kerndaten
- Nummer
- 232012-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232012-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Grüne/u.w.-Antrag: Kenntlichmachung der Stationen des Fahrrad-Mietsystems Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Kenntnisnahme Die Stadtwerke als Vertragspartner des Betreibers wurden hierzu um Stellungnahme gebeten, die nachfolgend wiedergegeben wird: "Das Fahrradmietsystem ist mittlerweile infrastrukturell sehr gut ausgestattet. So gibt es zum Beispiel an drei Standorten – An der Elisabethkirche, Kaiserstraße, Wilhelm-Levison-Straße – insgesamt 21 verschließbare Fahrradboxen. Fahrradparkhäuser werden bis Ende Dezember 2023 an den Standorten Beuel Bahnhof, Konrad-Adenauer-Platz, Stiftsplatz und Frankenbad in Betrieb genommen. Die Mobilstationen bieten zahlreiche Services, die die Mobilität fördern sollen. So gibt es verschließbare Schränke, in denen E-Bike-Akkus geladen werden können, überdachte Fahrradbügel, an denen Fahrräder mit einem eigenen Schloss abgestellt werden können, den Verleih von E-Lastenbikes, Luftpumpen-Service, Ladestationen für E-Autos sowie Carsharing-Standorte. Weitere Abstellmöglichkeiten für gemietete Fahrräder – sogenannte virtuelle Stationen – werden vom Betreiber nextbike gemäß Leistungsverzeichnis markiert. Das heißt, dass solche Stationen mit einer Bodenmarkierung und einer Beschilderung ausgestattet sein müssen. Die Firma nextbike kommt diesen Vorgaben mit einer speziellen rot/weißen Asphaltfolie und einem Aluminiumverbundschild nach. Defekte Beschilderungen oder Bodenmarkierungen, werden von nextbike zeitnah repariert bzw. erneuert." Ergänzungen seitens der Stadtverwaltung: Die Verwaltung wurde beauftragt, zusammen mit dem Rhein-Sieg-Kreis eine gemeinsame Ausschreibung zu realisieren (DS 221502). Das geplante weitere Vorgehen ist in DS 231984 beschrieben und liegt den politischen Gremien vor. Eine Vorlage über die konkrete Ausgestaltung des Systems wird noch erstellt. Es ist angedacht, die Gestaltung von fixen Standorten künftig an das Erschei- nungsbild der bestehenden Mobilstationen anzupassen, die sich wiederum am Gestaltungsleitfaden Mobilstationen NRW orientieren (DS 210972-01 ST).Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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