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240516-01 AA · Änderungsantrag

SPD-Änderungsantrag Bau eines Fahrradparkhauses im Bahnhof Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 240516

Nummer
240516-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
09.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 73,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240516 Bau eines Fahrradparkhauses im Bahnhof Bad Godesberg

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Änderungsantrag
öffentlich
240516-01 AA
Dokumentenklasse A (öffentlich)
Antragsteller/in:
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Dr. Uli Barth
Carola Niemann
09.04.2024, gez. Wenzel
SPD-Änderungsantrag Bau eines
Fahrradparkhauses im Bahnhof Bad Godesberg
Antrag zur Vorlage 240516
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für ein denkmalgerechtes
Fahrradparkhaus in den Räumlichkeiten der ehemaligen Klangstation im Bad
Godesberger Bahnhofsgebäude auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie
fortzuführen. Bei der weiteren Planung achtet die Verwaltung darauf, dass ein
späterer Umbau zu einer vollwertigen Radstation wie in der Machbarkeitsstudie
zu DS 1910808ED2 vorgesehen und von BV und Rat im März 2019
beschlossen unproblematisch möglich ist. Insbesondere sind die
Voraussetzungen für die Einrichtung des Werkstattbereichs und von
Sozialräumen (ggf. an anderer Stelle) zu schaffen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend im Bad Godesberger
Bahnhofsgebäude eine öffentliche barrierefreie Toilettenanlage, wie in der
Machbarkeitsstudie für ein denkmalgerechtes Fahrradparkhaus vorgesehen,
herzustellen.
3. Die Verwaltung führt kurzfristig ein Interessenbekundungsverfahren für den
Betrieb der Radstation durch einen kommerziellen Betreiber oder eine
Tochtergesellschaft der Stadtwerke durch. Dabei soll auch die Möglichkeit zu
negativen Geboten – d.h. einem städtischen Zuschuss zum Betrieb bis zur
Höhe des Zuschusses zu einer Radstation – ermöglicht werden. Die
Bezirksvertretung regt an, für diese Ausschreibung auch Personalressourcen
aus dem Programmbüro Mobilitätswende heranzuziehen. Das Ergebnis wird
den politischen Gremien vorgelegt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt für den Ausbau des Fahrradparkhauses oder
der Radstation Fördergelder zu akquirieren.
5. Die Verwaltung wird beauftragt den Mietvertrag mit der DB auf einen
Zeitraum zu verlängern, so dass Bindungsfristen der Fördergeber eingehalten
werden können (mindestens 10 Jahre).Seite 1 von 2
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
6. Die Verwaltung wird beauftragt den Betrieb des Fahrradparkhauses oder der
Radstation und der Toilettenanlage auszuschreiben und zu vergeben.
Begründung
Eine Radstation stellt ein Plus an Funktion, Komfort und Sicherheit gegenüber
einem reinen Fahrradparkhaus dar.
Radstationen sind ein wichtiger Baustein der Verkehrswende, indem sie den
Komfort für Radfahrer*innen beim Umstieg auf den Zug deutlich steigern.
Wichtig ist vor allem die Anwesenheit einer Person, die Auskunft geben und
zugleich die Fahrräder beaufsichtigen kann. Dies dürfte für die Sicherheit der
Räder, aber auch für das Sicherheitsgefühl der Menschen wichtig sein.
Besonders attraktiv ist für Nutzer*innen die Möglichkeit, nötige Reparaturen mit
einer Zugfahrt zu verknüpfen. Das Fahrrad-Leihangebot schließt – vor allem,
wenn auch Lastenräder angeboten werden – eine Lücke.
Fahrrad-Werkstattkapazitäten sind in Bad Godesberg knapp, insbesondere im
Frühjahr müssen lange Wartezeiten für einen Termin in Kauf genommen
werden. Die Möglichkeit, geeignete Räumlichkeiten günstig nutzen zu können,
dürfte für einen Werkstattbetreiber daher kommerziell attraktiv sein. Auch für
die SWB, die bereits an einem Fahrradverleih beteiligt ist und
Fahrradparkhäuser betreibt, könnte der Betrieb der Radstation eine sinnvolle
Ergänzung darstellen.
Zahlreichen Kommunen ist es gelungen, Radstationen zu errichten. Es ist nicht
ersichtlich, warum dies in Bonn nicht gelingen sollte. Die sehr begrenzten
Personalressourcen im Bereich der Radverkehrsplanung sind – nachdem
offenbar einige Planer*innen die Stadt bereits wieder verlassen haben – ein
nachvollziehbarer Grund, warum das Stadtplanungsamt nicht auch noch nach
einem alternativen Betreiber für die Radstation suchen möchte. Insoweit könnte
Unterstützung aus dem Programmbüro Mobilitätswende eine Lösung sein, die
gerade bei derartigen konzeptionellen Fragen ohnehin sinnvoll sein dürfte.
Einen strukturierten Suchprozess – insbesondere unter den etablierten Bonner
Fahrradläden – durchzuführen, dürfte eine lösbare Aufgabe darstellen.
Für die Radstation liegt bereits seit März 2018 eine Machbarkeitsstudie
desselben Architekturbüros vor. Deren (Vorzugs-)Variante 3 stellt eine gute
Grundlage für eine Radstation dar, die sich zwanglos mit den jetzigen Plänen
für das Fahrradparkhaus kombinieren lässt. Dabei ist die jetzt entwickelte
„Toilette für alle“ mitsamt der Zugänglichkeit von außen eine deutliche
Verbesserung gegenüber den damaligen Plänen. Insgesamt sind die Pläne
aber ähnlich, sodass es unschwer möglich sein dürfte, bei der Umsetzung die
baulichen Voraussetzungen zu schaffen, das Fahrradparkhaus später in eine
vollwertige Radstation umzuwandeln.
Anlage/n
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