240516-01 AA · Änderungsantrag
SPD-Änderungsantrag Bau eines Fahrradparkhauses im Bahnhof Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 240516
Kerndaten
- Nummer
- 240516-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 09.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 240516-01 AA Dokumentenklasse A (öffentlich) Antragsteller/in: SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg Dr. Uli Barth Carola Niemann 09.04.2024, gez. Wenzel SPD-Änderungsantrag Bau eines Fahrradparkhauses im Bahnhof Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 240516 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Anhörung Inhalt des Änderungsantrags Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für ein denkmalgerechtes Fahrradparkhaus in den Räumlichkeiten der ehemaligen Klangstation im Bad Godesberger Bahnhofsgebäude auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie fortzuführen. Bei der weiteren Planung achtet die Verwaltung darauf, dass ein späterer Umbau zu einer vollwertigen Radstation wie in der Machbarkeitsstudie zu DS 1910808ED2 vorgesehen und von BV und Rat im März 2019 beschlossen unproblematisch möglich ist. Insbesondere sind die Voraussetzungen für die Einrichtung des Werkstattbereichs und von Sozialräumen (ggf. an anderer Stelle) zu schaffen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend im Bad Godesberger Bahnhofsgebäude eine öffentliche barrierefreie Toilettenanlage, wie in der Machbarkeitsstudie für ein denkmalgerechtes Fahrradparkhaus vorgesehen, herzustellen. 3. Die Verwaltung führt kurzfristig ein Interessenbekundungsverfahren für den Betrieb der Radstation durch einen kommerziellen Betreiber oder eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke durch. Dabei soll auch die Möglichkeit zu negativen Geboten – d.h. einem städtischen Zuschuss zum Betrieb bis zur Höhe des Zuschusses zu einer Radstation – ermöglicht werden. Die Bezirksvertretung regt an, für diese Ausschreibung auch Personalressourcen aus dem Programmbüro Mobilitätswende heranzuziehen. Das Ergebnis wird den politischen Gremien vorgelegt. 4. Die Verwaltung wird beauftragt für den Ausbau des Fahrradparkhauses oder der Radstation Fördergelder zu akquirieren. 5. Die Verwaltung wird beauftragt den Mietvertrag mit der DB auf einen Zeitraum zu verlängern, so dass Bindungsfristen der Fördergeber eingehalten werden können (mindestens 10 Jahre).Seite 1 von 2 Seite 2 Dokumentenklasse A (öffentlich) 6. Die Verwaltung wird beauftragt den Betrieb des Fahrradparkhauses oder der Radstation und der Toilettenanlage auszuschreiben und zu vergeben. Begründung Eine Radstation stellt ein Plus an Funktion, Komfort und Sicherheit gegenüber einem reinen Fahrradparkhaus dar. Radstationen sind ein wichtiger Baustein der Verkehrswende, indem sie den Komfort für Radfahrer*innen beim Umstieg auf den Zug deutlich steigern. Wichtig ist vor allem die Anwesenheit einer Person, die Auskunft geben und zugleich die Fahrräder beaufsichtigen kann. Dies dürfte für die Sicherheit der Räder, aber auch für das Sicherheitsgefühl der Menschen wichtig sein. Besonders attraktiv ist für Nutzer*innen die Möglichkeit, nötige Reparaturen mit einer Zugfahrt zu verknüpfen. Das Fahrrad-Leihangebot schließt – vor allem, wenn auch Lastenräder angeboten werden – eine Lücke. Fahrrad-Werkstattkapazitäten sind in Bad Godesberg knapp, insbesondere im Frühjahr müssen lange Wartezeiten für einen Termin in Kauf genommen werden. Die Möglichkeit, geeignete Räumlichkeiten günstig nutzen zu können, dürfte für einen Werkstattbetreiber daher kommerziell attraktiv sein. Auch für die SWB, die bereits an einem Fahrradverleih beteiligt ist und Fahrradparkhäuser betreibt, könnte der Betrieb der Radstation eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Zahlreichen Kommunen ist es gelungen, Radstationen zu errichten. Es ist nicht ersichtlich, warum dies in Bonn nicht gelingen sollte. Die sehr begrenzten Personalressourcen im Bereich der Radverkehrsplanung sind – nachdem offenbar einige Planer*innen die Stadt bereits wieder verlassen haben – ein nachvollziehbarer Grund, warum das Stadtplanungsamt nicht auch noch nach einem alternativen Betreiber für die Radstation suchen möchte. Insoweit könnte Unterstützung aus dem Programmbüro Mobilitätswende eine Lösung sein, die gerade bei derartigen konzeptionellen Fragen ohnehin sinnvoll sein dürfte. Einen strukturierten Suchprozess – insbesondere unter den etablierten Bonner Fahrradläden – durchzuführen, dürfte eine lösbare Aufgabe darstellen. Für die Radstation liegt bereits seit März 2018 eine Machbarkeitsstudie desselben Architekturbüros vor. Deren (Vorzugs-)Variante 3 stellt eine gute Grundlage für eine Radstation dar, die sich zwanglos mit den jetzigen Plänen für das Fahrradparkhaus kombinieren lässt. Dabei ist die jetzt entwickelte „Toilette für alle“ mitsamt der Zugänglichkeit von außen eine deutliche Verbesserung gegenüber den damaligen Plänen. Insgesamt sind die Pläne aber ähnlich, sodass es unschwer möglich sein dürfte, bei der Umsetzung die baulichen Voraussetzungen zu schaffen, das Fahrradparkhaus später in eine vollwertige Radstation umzuwandeln. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 25.10.2026, 07:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de