240516-05 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag der Koalition - Bau eines Fahrradparkhauses im Bahnhof Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 240516
Kerndaten
- Nummer
- 240516-05 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 22.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 240516-05 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rolf Beu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabi Mayer DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Karin Langer 22.05.2024 Änderungsantrag der Koalition - Bau eines Fahrradparkhauses im Bahnhof Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 240516 Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.05.2024 Empfehlung Rat 20.06.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Vorlage wird unter den folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie ein denkmalgerechtes Fahrradparkhaus in den Räumlichkeiten der ehemaligen Klangstation im Bad Godesberger Bahnhofsgebäude umzusetzen. Nach Möglichkeit achtet die Verwaltung bei der weiteren Planung darauf, dass ein späterer Umbau zu einer vollwertigen Radstation (wie in der Machbarkeitsstudie zu DS 1910808ED2 vorgesehen und von BV und Rat im März 2019 beschlossen) unproblematisch möglich ist. Insbesondere sind die Voraussetzungen für die Einrichtung des Werkstattbereichs und von Sozialräumen (ggf. an anderer Stelle) zu schaffen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend im Bad Godesberger Bahnhofsgebäude die geplante öffentliche barrierefreie Toilettenanlage nach dem Konzept „Toilette für alle“, wie in der aktuell vorliegenden Machbarkeitsstudie für ein denkmalgerechtes Fahrradparkhaus vorgesehen, herzustellen. 3. Die Verwaltung sucht kurzfristig nach einem alternativen Betreiber für die Radstation, beispielsweise durch einen kommerziellen Betreiber oder eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke. 4. Die Verwaltung wird beauftragt für den Ausbau des Fahrradparkhauses oder der Radstation Fördergelder zu akquirieren. 5. Die Verwaltung wird beauftragt den Mietvertrag mit der DB auf einen Zeitraum zu verlängern, so dass Bindungsfristen der Fördergeber eingehalten werden können (mindestens 10 Jahre). 6. Die Verwaltung wird beauftragt den Betrieb des Fahrradparkhauses oder derSeite 1 von 2 Seite 2 Radstation und der Toilettenanlage auszuschreiben und zu vergeben. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 25.10.2026, 08:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de