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240516 · Beschlussvorlage

Bau eines Fahrradparkhauses im Bahnhof Bad Godesberg

Nummer
240516
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 23.05.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.04.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 23.04.2024 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 20.06.2024 Entscheidung federführend
  5. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 18.06.2024 Empfehlung
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 5,7 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 240516-06 GRÜNE-Große Anfrage: Umsetzungsstand Fahrradparkhaus in Bad Godesberg
  2. 240516-07 ST Stellungnahme zur Großen Anfrage: Umsetzungsstand Fahrradparkhaus in Bad Godesberg, DS 240516-06
  3. 240516-01 AA SPD-Änderungsantrag Bau eines Fahrradparkhauses im Bahnhof Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 240516
  4. 240516-02 AA Bau eines Fahrradparkhauses im Bahnhof Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 240516
  5. 240516-03 ST Bau eines Fahrradparkhauses im Bahnhof Bad Godesberg
  6. 240516-04 Bau eines Fahrradparkhauses im Bahnhof Bad Godesberg
  7. 240516-05 AA Änderungsantrag der Koalition - Bau eines Fahrradparkhauses im Bahnhof Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 240516

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Beschlussvorlage
öffentlich
240516
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bau eines Fahrradparkhauses im Bahnhof Bad
Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.04.2024 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 16.04.2024 Empfehlung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 17.04.2024 Empfehlung
Unterausschuss Denkmalschutz 23.04.2024 Empfehlung
Rat 20.06.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis der vorliegenden Machbar-
keitsstudie ein denkmalgerechtes Fahrradparkhaus in den Räumlichkei-
ten der ehemaligen Klangstation im Bad Godesberger Bahnhofsgebäu-
de umzusetzen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt hierbei eine öffentliche barrierefreie Toi-
lettenanlage zu berücksichtigen und herzustellen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt für den Ausbau des Fahrradparkhauses
Fördergelder zu akquirieren.
4. Die Verwaltung wird beauftragt den Mietvertrag mit der DB auf einen
Zeitraum zu verlängern, so dass Bindungsfristen der Fördergeber ein-
gehalten werden können (mindestens 10 Jahre).
5. Die Verwaltung wird beauftragt den Betrieb des Fahrradparkhauses und
der Toilettenanlage auszuschreiben und zu vergeben.
Begründung
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 17.09.2015 (DS-Nr.: 1511906)
die Verwaltung beauftragt, am Bahnhof Bad Godesberg eine Radstation zu
planen. Schon im städtischen Bike&Ride-Konzept von 2015 wurde der Bedarf
von ca. 200 Stellplätzen in einer Radstation am Bad Godesberger Bahnhof
festgestellt.
Die Verwaltung hat daraufhin eine Machbarkeitsstudie für eine Radstation am
Godesberger Bahnhof in Auftrag gegeben. Im Jahr 2018 lagen hierzu erste
Ergebnisse vor. Bei dieser Planung bestand noch Verbesserungspotential, vor
allem im Bereich der Toilettenanlage. Auch die Belange des Denkmalschutzes
waren nicht ausreichend berücksichtigt. Bezüglich des Betriebs der RadstationSeite 1 von 13
Seite 2
hat sich seitdem die Ausgangslage geändert: Durch gestiegene Kosten und
verringerte Bundeszuschüsse haben sich die Rahmenbedingungen für die
Caritas, die für die Stadt Bonn am Bonner Hauptbahnhof bereits seit vielen
Jahren erfolgreich eine Radstation betreibt, mittlerweile verschlechtert. Daher
steht die Caritas für den Betrieb einer Radstation am Standort in Bad
Godesberg nicht mehr zur Verfügung.
Eine personalbesetzte Radstation inklusive Serviceleistungen wird daher nicht
möglich sein. Der damalige Beschluss sah in seiner Begründung in diesem
Falle eine teil- oder vollautomatisierte Lösung vor. Da die Stadtverwaltung nach
wie vor den Bedarf für diebstahlsichere und wettergeschützte
Fahrradparkmöglichkeiten am Bad Godesberger Bahnhof sieht, hat sie die
Machbarkeitsstudie durch das beauftragte Büro überarbeiten und an die neuen
Voraussetzungen anpassen lassen. Der Begriff „Radstation“ ist eine geschützte
Wort-/Bildmarke und Eigentum des ADFC NRW. Die Verwaltung verwendet
daher für das Vorhaben im Godesberger Bahnhof ab sofort den Begriff
„Fahrradparkhaus”.
Die vorliegende Machbarkeitsstudie sieht keine Flächen für Servicebereich,
Werkstatt oder Räume für Personal mehr vor. Stattdessen wurden auf diesen
Flächen weitere Fahrradabstellanlagen geschaffen. Das geplante
Fahrradparkhaus soll durch die Nutzer*innen mittels automatisierter
Zugangskontrolle betreten und digital überwacht werden. Das Abstellen der
Fahrräder erfolgt eigenständig. Dafür stehen nach aktuellem Planungsstand
260 Abstellmöglichkeiten in Doppelstockanlagen bereit. Zusätzlich sind fünf
Einstellplätze für Sonder- und Lastenfahrräder vorgesehen. Da der zur
Verfügung stehende Raum im denkmalgeschützten Gebäude klar begrenzt ist,
bietet die Konzeption eines Fahrradparkhauses gegenüber einer Radstation
den Vorteil, keine Flächen für o.g. Nutzungen vorhalten zu müssen, die die
Abstellflächenkapazität für Radfahrende deutlich verringern würde.
Die Machbarkeitsstudie sieht derzeit Gesamtkosten von etwa 1.100.000 €
brutto vor. Darin enthalten sind Kosten für die Ausstattung (Doppelstockparker,
Spinde etc.) von etwa 200.000 €. Bei der Suche nach einem Betreiber wäre
noch zu klären ob die Ausstattung vom Betreiber selbst oder von der Stadt
Bonn gestellt wird.
Für den Bau von Fahrradabstellanlagen gibt es verschiedene
Fördermöglichkeiten, so zum Beispiel die Förderrichtlinie Nahmobilität (FöRi-
Nah). Hier sind Zuschüsse von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben
möglich.
Da das Gebäude im Besitz der DB ist, steht die Maßnahme unter Vorbehalt der
Genehmigung der DB.
Die Finanzierung der Umbaumaßnahme erfolgt über die Wirtschaftspläne des
SGB.
Erläuterung Toilettenanlage
Derzeit gibt es im Godesberger Bahnhof sowie im Bahnhofsumfeld keine
öffentliche Toilette. Beim Umbau der ehemaligen Klangstation soll daher auch
eine öffentliche Toilettenanlage errichtet werden. Dieser Umbau ist über dieSeite 2 von 13
Seite 3
Mobilitätsprogramme nicht förderfähig. Das geplante WC-Center soll Damen-
und Herren-WCs, einen Wickelraum sowie eine barrierefreie Toilette erhalten.
Um eine Toilettenanlage zu schaffen, die von möglichst allen Menschen
genutzt werden kann, orientiert sich die Stadt Bonn in Abstimmung mit der
Behindertengemeinschaft bei der Planung der barrierefreien Toilette am
Konzept „Toilette für alle“. In einer "Toilette für alle" finden Menschen mit
schweren Behinderungen alles, was sie für ihre persönliche Hygiene benötigen.
Eine Toilette für alle soll die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen am öffentlichen Leben fördern und sicherstellen, dass sie
gleichberechtigten Zugang zu grundlegenden Einrichtungen haben. (mehr
Informationen im Anhang sowie unter: https://www.toiletten-fuer-alle.de/). Bei
der „Toilette für alle“ wird es sich um die erste Toilette dieser Art in Bonn
handeln. Mit der Umsetzung dieses Projektes wird auch ein bedeutender
Meilenstein für Menschen mit schweren Behinderungen in unserer Stadt
gesetzt werden.
Anlage/n
1 240326_Plan Machbarkeitsstudie Fahrradparkhaus Bad Godesberg Bahnhof
(öffentlich)
2 240319_Erläuterungsbericht Fahrradparkhaus Bonn (öffentlich)
3 Broschuere Toiletten fuer alle (öffentlich)Seite 3 von 13
Automatikstation
Fahrradparkhaus BHF Bad Godesberg
abc....
abbruch der bestands
wc-anlage / abst ..
abbruch der bestands
wc-anlage / flur
+/- 0,00 = 64,80
BHF- Eingangshalle
DOPPELSTOCKPARKER
max. Höhe ca. 2,60 m
33 - 64
101 - 136
189 - 206
DOPPELSTOCKPARKER
max. Höhe ca. 2,60 m
137 - 160
+/- 0,00=64,80
65 - 100
+/- 0,00
177 - 188
+/- =,000
SP
9 Stk
Infobildschirm
1 - 32
243 - 260
165 - 176
NA
65/205 65/275 3 65/240 65/20524
189 - 206189 - 206
1
DOPPELSTOCKPARKER
max. Höhe ca. 2,60 m
207 - 224225- 242
Reparatur Station
Schlauchomat
ZK
ZK
ZK
NA
Wandfliesen BHF-Halle denkmalgeschützt
ZK
2 Fenster zurzeit zugeschalt
temporäre Temperierung
Klimageräte UK Decke
barrierefreier Zugang BHF
vorhanden
Erdgeschoss Fahrradparkhaus mit öffl. WC- Center 1:100
260 FE + 5 LFE Automatikparker Bestandsgebäude
SP
9 Stk
230V Steckdosen untere Parker
230V
Steckdosen
untere
Parker
230V Steckdosen untere Parker
230V Steckdosen untere Parker
230V Steckdosen untere Parker230V Steckdosen untere Parker
230V Steckdosen untere Parker
230V Steckdosen untere Parker
230V Steckdosen untere Parker
230V Steckdosen untere Parker
230V Steckdosen untere Parker
INDEX Datum Bearbeitung Bemerkung
a 28.11.2023 voj Freigabe WC-Center Variante mit Wickelraum
b 11.12.2023 voj Vervollständigung/ Ansicht Eingang WC-Center
c 16.02.2024 voj Umplanung WC-Center Anregungen Behindertengemeinschaft
d 12.03.2024 voj Umplanung WC-Center mit Toilette für alle, Freianlage Eingang
Systemschnitt BHF - Halle / Fahrradparkhaus
9 Stk
SP Spinde ( einfach ohne Ladefunktion )
230V Lade Steckdosen untere Parker
Legende Ausstattung
Schlauchomat
Reparatur Station
Gez.: voj
Maßst.: 1 : 100
Blattgr.:
BLATT 03.2
Systemschnitt / Ansichtscollage Datum:
Fahrradparkhaus/ Automatikstation/
mit öff. WC- Center / Toilette für alle
Architekt
Joachim Voigtländer
Strassen 29
51429 Bergisch Gladbach
Telefon 02204 / 83839
architekt@joachim-voigtlaender.de
A1
12.03.2024
Diese Zeichnung ist urheberrechtlich geschützt! Vervielfältigung und Weiterleitung an Dritte nur mit unserer Zustimmung.
ARCHITEKT..
Index d
Auftraggeber
Städtisches
Gebäudemanagement Bonn SGB
Stadthaus Berliner Platz 2
53111 Bonn
Telefon 0228 / 772134
oeznur.binici@bonn.de
Machbarkeitsstudie für die Umnutzung der "Klangstation"
im Bahnhof Bad Godesberg zu einem vollautomatischen
Fahrradparkhaus und Einbau eines WC - Centers für die
Bundesstadt Bonn
Collage - Ansicht Fahrradparkhaus Grünraum
4,25
Tech
Entree
barrierefreien
Zugang
herstellen
64,65
extensiv begrüntHolzkassettendecke Abstimmung Denkmalpflege
radstation bike & rideradstation bike & ride
Radstation Schlauchomat Radstation Entree ErweiterungBahnhofshalle
Fliesenwand unter Denkmalschutz
Blende
4 Schiebefenster erhalten Abstim. Denkmalpflege
innen neue Funktionsfenster Iso.
Holz-Kassettendecke erhalten Denkmalschutz
161 - 164
+/- 0,00= 61,00
Machbarkeitsstudie für ein Fahrradparkhaus im Bahnhof Bad Godesberg - Bundesstadt Bonn Stand 03/ 2024 M 1:100
Parkplatz
A
ca. 64,78
Stauraum Ein-Ausparker
NA
falls
erf.
Blende vor Deckenrand Abstim. DM-Plege
Bahnsteigüberdachung
DOPPELSTOCKPARKER
max. Höhe ca. 2,60 m
WC H
SP
9 Stk
Bäckerei
65/220 5
öffentl. WC- Center
mit "Toilette für alle" DIN 18040 T1
Säugl.-Wickelraum / H + D WC
NA barrierefreier Zugang
herstellen höhen prüfen
5,00
1,20/2,25
1,865
2,25
1,20
WC D
2,25
Säugl. -
Wickelr.
1,60
NA
?
1,50
0
NA
5,50
Toil. für alle
ca.14,50 m2
52,87
2,05
Ab
Brüstung erhalten
U= 1,90m
1 2 3 4
64,46
64,60
64,62
64,85 64,15
Oberleitungsmast DB
64,41
64,58
64,51
Sickerpflaster
17 Fahrräder oder Mieträder
Ende Maßnahme Fahrradstation
64,34
Gehweg
Maternus Platz
5 6
optional Carsharing / E-Ladestation
1,6% Stg
1,6% Stg
Tor erf. ?
DM-Pflege
E- Ladesäule E- Ladesäule
U= 1,90m
Rasen / Vogelschutzgehölze
Rasen / Vogelschutzgehölze
5
1,43
64,73
64,73
Zaun zur DB- Trasse
70
Inst- Wand
Inst- Wand
Inst- Wand
+/- 0,00
90 i.LiSeite 4 von 13
1
Erläuterung zur finalen Ausarbeitung „Machbarkeitsstudie Blatt 03 Index d“ für ein
Fahrradparkhaus mit WC- Center im BHF Bad Godesberg
Die Ausarbeitung sieht auf einer Nettofläche von ca. 365 m² im EG 260 Fahrradeinheiten als
Doppelstock-Parker und 5 Lastenräder als Automatikstation vor. Im Blatt 03 d M 1:100 ist die
Zusammenfassung der final ausgewählten Planungsvorschläge wie folgt dargestellt:
- Zugang Radstation Automatikschiebetür zentralöffnend mit Notausgangsfunktion
- Zugang Bahnhofhallenseite Automatik-Schiebe- oder Drehtür
- Zugang WC-Center Automatik Drehtür
- Alle drei Automatik-Zugänge barrierefrei DIN 18040 – 1
- Zugangskontrolle als Online- System
- Bediensystem Spinde/ Schlauchomat / Reparaturstation ebenfalls online möglich
- Eintragungen der Abstimmungen mit der Denkmalpflege, Bahnhofshalle und Radstation
- WC- Center mit „Toilette für alle“ DIN 18040 T1 und separatem Säuglings-Wickelraum
Sämtliche notwendige Ausstattungen einer optimal funktionierenden Radstation wurden mit
einer Fachfirma für Fahrradstationseinrichtung vorabgestimmt. Spinde sind ohne Ladefunktion
angedacht. Jeder Parker (130 Stk ) in der unteren Reihe soll mit einer Ladesteckdose
ausgerüstet werden.
Mieträder-Roller vor der Fahrradstation etc. sind nur nachrichtlich dargestellte Vorschläge aber
nicht Bestandteil dieser Studie.
Das Kameraüberwachungssystem wurde über eine Simulation anhand der Vorplanung
voruntersucht.
Die Planung wurde nach dem aktuellen Brandschutzkonzept abgeglichen. Notausgänge wie in
der ersten Studie. Bei Realisierung ist das BSK zwingend fortzuschreiben. Der 2. RW im
Bereich des WC-Centers muss auf Notwendigkeit geprüft werden.
Statische Eingriffe, bis auf einige Türdurchbrüche und die Überprüfung der Stahlstützen an der
großen Glasfassade sind augenscheinlich nicht erforderlich. Alle statischen Nachweise sind
prüfpflichtig.
Seitens HLS sind eigentlich nur Rückbauten der bestehenden WC- Anlagen und statischen
Heizflächen erforderlich.
Das WC-Center ist für die Be- Entwässerung, sowie heiztechnisch an die bestehenden
Leitungen im Keller mit einem erheblichen Aufwand anzuschließen.
Die niedrige Temperierung der Radstation soll über Deckenklimageräte und Split-Geräte
erfolgen. Die Möglichkeit einer kurzfristigen temporären Beheizung über Klimageräte ist im
Vergleich zu einer Temperierung über statische Heizkörper sehr viel flinker und wirtschaftlich
und ökologisch sinnvoller.
Die Elektroausstattung ist augenscheinlich komplett neu aufzubauen. Es befinden sich mehrere
Unterverteilungen in dem Bereich Radstation, die rückgebaut werden müssen.
Zur besseren Unterbringung der Unterverteilung, IT, Tel., Steuerungen etc.. wurde ein
separater Technikraum eingeplant.
Die Lichtmenge wurde in Form von ausgewählten Lichtlinien durch einen Fachplaner
dimensioniert. Das WC-Center soll mit Einzeldecken-Spiegelleuchten ausgestattet werden.
Die Ansichtsskizze- Collage auf dem Blatt 03d zeigt, dass die alten Verglasungen und Türen
demontiert werden müssen und dafür eine neue Pfosten-Riegel-Systemverglasung auch am
Zugangsraum zur Radstation (mit Automatikschiebtür, Vordach und Zutrittskontrollen) geplant
ist. Die bestehende Putzfassade erhält einen neuen mineralischen Anstrich im Farbton der
denkmalpflegerischen Festlegung. Türe ins WC-Center Glasrahmenelement in Abstimmung mit
der Denkmalpflege.
Die Freianlagengestaltung für den Eingangsbereich Fahrradparkhaus mit Rampe ca. 4 %
wurde seitens SGB überplant und mit Bepreisung in die Studie und die Kostenschätzung
aufgenommen. Mit Rücksicht auf den großen Baum im jetzigen Zugangsbereich, wird die
Erschließung der Fahrradstation in Verlängerung der zentralen Entwurfsachse erfolgen.
Der Eingriff in die bestehende Einfriedungsmauer ist mit der Denkmalpflege anzustimmen.
Fazit/ Empfehlung
Fazit dieser Machbarkeitsstudie ist die Darstellung einer realistischen Möglichkeit, die
bisherigen Räume der ehemaligen Klangstation im Bahnhof Bad Godesberg zu einem
Fahrradparkhaus, in einer dafür prädestinierten Ortslage, umzunutzen.
Der Einbau eines öffentlichen WC- Centers, sowie einer Behinderten -„Toilette für alle „ mit der
vorgeschlagenen Erschließung über den Bahnhofsvorplatz stellt eine notwendige Ergänzung
des Mobilitätszentrums Bad Godesberg dar. Der Verfasser dieser Studie tendiert zur Lage der
WC-Anlage am Stadtraum/ Maternus Platz, nicht nur weil somit mehr Fahrradparkplätze
entstehen, sondern auch der Benutzerkreis sich auf alle Behinderten bezieht und nicht nur
vorrangig auf Bahnfahrer/innen. Dies gilt natürlich auch für den schienenlosen ÖPNV.
Die Vorteile gegenüber einem Neubau sind die zentrale Lage und die optimale verkehrs-
technische Anbindung. Die dringliche und sinnvolle Umnutzung brachliegender Räume und
die Aufwertung des gesamten Bahnhofsumfeldes von Bad Godesberg sind aussagekräftige
Argumente eine Realisierung der Baumaßnahme zu unterstützen.
aufgestellt 12.03.2024 architekt joachim voigtländer aknwSeite 5 von 13
Raum für den Wechsel
Toiletten für alle
für gesellschaftliche Teilhabe
von Menschen mit schweren und mehrfachen BehinderungenSeite 6 von 13
Warum „Toiletten für alle“
Öffentlich zugängliche Toiletten sind in unserer mobilen
Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit. Auch barriere-
freie Toiletten finden sich heutzutage an vielen Orten in
Deutschland, ebenso Wickeltische für Babys.
Doch für Menschen mit schweren und mehrfachen Behin-
derungen ist ein gängiges Behinderten-WC unzureichend.
Das betrifft vor allem Menschen mit hoher Querschnitts-
lähmung, Schädel-Hirn-Trauma, angeborener schwerer
Behinderung, Multipler Sklerose sowie mit altersbedingter
Pflegebedürftigkeit oder Demenz.
Eine „Toilette für alle“ bietet diesen Personen und ihren
Begleitern die zusätzlich notwendige Ausstattung, um
eine Toilette benutzen oder in liegender Position Inkonti-
nenzeinlagen wechseln zu können – also einen „Raum für
den Wechsel“.
Die Toilettenräume sind ausreichend groß und mit einer
Sicherheitsliege für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
ausgerüstet sowie mit einem Lifter für den sicheren und
rückenschonenden Transfer vom Rollstuhl auf die Liege.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderung, seit 2009 auch in Deutschland gültig, fordert
die soziale Inklusion, also die umfassende und gleichbe-
rechtigte Teilhabe aller Menschen unabhängig von der
Schwere einer Behinderung. „Toiletten für alle“ leisten
hierzu einen wesentlichen Beitrag.
Heutige Situation
Menschen mit Behinderung möchten, wie andere Men-
schen auch, mit ihrer Familie, mit Freunden und Begleitern
Veranstaltungen besuchen, einen Stadtbummel machen,
an Freizeitaktivitäten teilnehmen und vieles mehr. Oftmals
scheitert Inklusion aber schon an mangelnder Barrie-
refreiheit. Nicht nur Treppen schließen Menschen mit
Behinderung aus, sondern auch das Fehlen geeigneter
Toilettenräume – eine bittere Erfahrung für die Betroffenen
und ihre Eltern und Begleiter. Häufig bleibt nur folgendes
Vorgehen übrig:
•
Die Person mit Behinderung wird zum Wechseln der
Inkontinenzeinlage mangels Alternative auf den Boden
einer öffentlichen Toilette gelegt.
•
Für die Begleitpersonen ist dies mühsam, kraftaufwen-
dig und rückenbelastend.
•
Der Boden öffentlicher Toiletten ist unhygienisch und
birgt Gesundheitsrisiken.
•
Das Wechseln der Inkontinenzeinlagen findet unter
äußerst beengten Umständen statt, denn es befinden
sich zwei bis drei Personen plus Rollstuhl im Raum.
Niemand möchte unter solchen Umständen eine Toilette
aufsuchen müssen. Die geschilderte Situation ist ohne
Zweifel menschenunwürdig. Deshalb gehen Betroffene oft
nur ein oder zwei Stunden aus dem Haus oder verzichten
ganz auf Unternehmungen.
2Seite 7 von 13
Eine angemessene Toiletten-
versorgung ist ein Menschenrecht!
Die gesellschaftliche Teilhabe von
Menschen mit schweren und mehr-
fachen Behinderungen darf nicht
aufgrund von fehlenden Toiletten
scheitern.
Deshalb setzt sich die Stiftung
Leben pur für die Errichtung
geeigneter Toiletten ein –
für „Toiletten für alle“!
3Seite 8 von 13
Aus persönlicher Sicht
4
Simon Queisser mit
Assistentin Jana Köhler
Ich bin Fußballfan und gehe
oft zu Bundesligaspielen ins
Stadion. Toll ist, dass ich
überall gut hinkomme. Es gibt
sogar Behinderten-WCs. Für
uns ist es aber wichtig, dass
diese Toiletten auch noch
eine Wickelliege und einen
Lifter haben. Das bräuchte es
an vielen Orten. Dann könn-
ten wir auch mehr draußen
unterwegs sein. Das fände
ich echt klasse!Seite 9 von 13
5
Anja Gross mit Tochter Charlotte
In der Tat ist die Wickelproblematik einer der Gründe,
warum wir mit Charlotte so gut wie nie einen Ausflug
machen können. Man legt ein achtjähriges Kind nicht
mehr auf eine Decke am Boden und wickelt es - meist
verbietet es eh das Wetter oder das Umfeld allge-
mein, immer aber das Bedürfnis nach Privatsphäre!
Wir hatten schon eine schreckliche Situation im
Theater mit völlig ausgelaufener Windel. Mein Mann
musste Lotti eine halbe Stunde in einer zu engen Toi-
lette auf dem Arm balancieren, während ich versucht
habe, das ganze lange Kind auszuziehen und frisch
zu machen. Die Vorstellung haben wir halb verpasst
und unsere beiden anderen Kinder saßen derweil
allein im Saal. Nach so einem Erlebnis hat man noch
weniger Lust, die Anstrengung auf sich zu nehmen,
mit einem schwerbehinderten Kind Ausflüge zu ma-
chen... Das ist schade, weil unsere Tochter Konzerte
und Theatervorstellungen wahnsinnig genießt. Eine
„Toilette für alle“ würde da manches erleichtern!
Marlene Beilharz
Ich gehe gern mit meinen Freunden in die Stadt zum Shoppen, ins Kino, in
ein Café und auf Feste. Auch bei den Schulausflügen möchte ich natür-
lich dabei sein. Das ist oft ganz schön schwierig, wenn ich auf die Toilette
muss! Die sog. Behindertentoiletten sind für mich ungeeignet. Ich bräuchte
solche „Toiletten für alle“, damit all das selbstverständlich oder überhaupt
möglich ist!Seite 10 von 13
Ausstattung
Eine „Toilette für alle“ weist zusätzlich zu den Anforderun-
gen für eine barrierefreie Toilette nach DIN-Norm 18040
folgende Merkmale auf:
•
Raumgröße von mindestens 12 m²
•
Höhenverstellbare Liege mit abklappbarem Seitengitter,
breit genug für Drehungen um die Körperlängsachse
(mindestens 180 x 90 cm)
•
Decken- oder Standlifter zum sicheren Transfer vom
Rollstuhl auf die Liege oder Toilette und zurück
•
Luftdicht verschließbarer Abfallbehälter
Neben den für eine „Toilette für alle“ geforderten Merkma-
len empfiehlt sich die Ausstattung mit einem höhenverstell-
baren Waschbecken, einem Dusch-WC, einem Paravent
zur Wahrung der Intimsphäre und einem Deckenhaken
über dem WC für individuelle Transferhilfen, wie z.B. eine
Strickleiter. Dies ist aber keine Voraussetzung für die
Bezeichnung „Toilette für alle“.
Mögliche Standorte
Öffentlich zugängliche Gebäude und Einrichtungen, ins-
besondere Neubauten, sollen zukünftig mit einer „Toilette
für alle“ ausgestattet sein, die möglichst rund um die Uhr
zugänglich ist. So zum Beispiel:
•
Behörden, Rathäuser und Tourismuszentren
•
Veranstaltungs-, Begegnungs- und Freizeitzentren
•
Kunst- und Kulturstätten wie Museen, Theater und
Kinos
•
Vergnügungsparks, Tierparks und öffentliche Parkan-
lagen
•
Sportstätten wie Fußballstadien und Schwimmbäder
•
Bahnhöfe, Flughäfen und Autobahnraststätten
•
Stadt- und Einkaufszentren
•
Gaststätten und Hotels
An Orten, an denen es keine feststehenden Gebäude gibt,
z.B. in Parks oder bei Großveranstaltungen, sind entspre-
chend ausgestattete mobile Toilettencontainer einsetzbar.
6Seite 11 von 13
Blick in die Zukunft –
unsere Ziele
„Toiletten für alle“ sind bundesweit und flächendeckend
vorhanden und ermöglichen Menschen mit schweren und
mehrfachen Behinderungen die Teilnahme am öffentlichen
Leben und das Reisen, so wie es in 2009 bereits Standard
in Großbritannien („changing places“) wurde.
Langfristig wird eine Erweiterung der bestehenden DIN-
Norm 18040 für barrierefreie Toiletten um die Ausstat-
tungsmerkmale einer „Toilette für alle“ an öffentlichen
Orten angestrebt.
Zum Schutz vor Vandalismus sollen diese WC-Anlagen
nur Menschen zugänglich sein, die auf sie angewiesen
sind. Deshalb ist ein bundesweit einheitliches Schließ-
system vorgesehen (wie z.B. der Euro-WC-Schlüssel für
barrierefreie Toiletten).
Private und öffentliche Investoren und Veranstalter neh-
men mit der Errichtung einer „Toilette für alle“ ihre gesell-
schaftliche und soziale Verantwortung wahr und setzen
ein Zeichen für die Inklusion von Menschen mit Behinde-
rung. Die Standorte der Toiletten werden der Öffentlichkeit
u. a. im Internet bekannt gemacht und beworben. Die Orte
werden als Ausflugs- und Reiseziele für alle Menschen
noch attraktiver, dadurch steigen Bekanntheit und Besu-
cherzahlen.
„Toiletten für alle“ sind ein entscheidender
Beitrag zur Verbesserung der Lebensquali-
tät von Menschen mit schweren und mehr-
fachen Behinderungen und ein wichtiger
Baustein auf dem Weg zu einer inklusiven
Gesellschaft. Die Stiftung Leben pur setzt
sich für diese Ziele ein.
7Seite 12 von 13
Kontakt,
Beratung und
weitere Informationen
Stiftung Leben pur
Wissenschafts- und Kompetenzzentrum
Garmischer Straße 35
81373 München
Tel.
Fax
info@toiletten-fuer-alle.de
www.toiletten-fuer-alle.de
Stifter
089 / 35 74 81-18
089 / 35 74 81-81
Bildnachweis: Türschloss © GaToR-GFX (fotolia) (S.1), Oberste Baubehörde München (S.1),
Flughafen München (S.3), Fa. ArjoHuntleigh (S.6), Fotomontage: Consortium changing places (S.7)Seite 13 von 13

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Datenstand: 25.10.2026, 08:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de