240521-03 · Beschlussvorlage
Sofortmaßnahmen Gehwegparken Cäsariusstraße / Heisterbachstraße
Kerndaten
- Nummer
- 240521-03
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.08.2025
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240521-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Sofortmaßnahmen Gehwegparken Cäsariusstraße / Heisterbachstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.12.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die von der Verwaltung per Informationsbrief „Sofortmaßnahmen Cäsariusstraße/Heisterbachstraße“ vom 10.Oktober 2023 angekündigte Neuregelung des ruhenden Verkehrs in den betroffenen Straßen im Ortsteil Rüngsdorf wird in abgewandelter Form umgesetzt. Dementsprechend werden in der Cäsariusstraße und in der Heisterbachstraße die derzeit vorhandenen Parkstandsmarkierungen in den Gehwegbereichen entfernt und einseitig auf die Fahrbahn verlegt. Ergänzend hierzu werden die folgenden Maßnahmen umgesetzt: • Einrichtung von zwei zusätzlichen Parkplätzen im Bereich Cäsariusstraße 21 bis 25. • Einrichtung von einem zusätzlichen Parkplatz im Bereich Heisterbachtsraße 27 bis 29. • Einrichtung von einem zusätzlichen Parkplatz im Bereich Heisterbachstraße 5. • Einrichtung von ein bis zwei zusätzlichen Parkplätzen im Bereich Heisterbachstraße 33a. • Umwandlung des absoluten Haltverbots im Bereich Cäsariusstraße 1 bis 1b in ein eingeschränktes Haltverbot (zeitlich begrenzt). Begründung Zur geplanten Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Cäsarius- und Heisterbachstraße fanden, gemäß des Beschlusses der Bezirkvertretung Bad Godesberg, fünf Bürgerversammlungen in Form von Ortsbegehungen statt. Ziel dieser Begehungen war es, die Hintergründe der Neuordnung zu erläutern und für Fragen und Anregungen der Teilnehmer zur Verfügung zu stehen. Gleichzeitig sollten von der Bürgerschaft vorgebrachte Anregungen aus dieser Versammlung sodann dokumentiert, mit Stellungnahmen versehen und der Bezirksvertretung Bad Godesberg zur Kenntnis gegeben werden. Die wesentlichen Anregungen und Vorschläge sind nachfolgend aufgeführt undSeite 1 von 4 Seite 2 mit einer Einschätzung der Verwaltung versehen: 1. Poller zur Vermeidung regelwidrigen Parkens an Einmündungen: In Einmündungen herrscht bereits ein gesetzliches Parkverbot (§ 12 Abs. 3 StVO). Verkehrseinrichtungen wie Poller dürfen nicht lediglich ein bereits bestehendes Verbot wiedergeben, weshalb diese hier nicht in Frage kommen. 2. Kontrolle der Parkregelungen: Die Verwaltung wird entsprechende Kontrollen, vor allem zu Beginn der neuen Regelung, veranlassen. 3. Geschwindigkeitskontrollen: Es besteht die Möglichkeit das Geschwindigkeitsniveau nach der Neuordnung mittels Seitenradargerät zu messen. Wenn hier eine erhöhte Überschreitungsquote der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ermittelt wird, können entsprechende Geschwindigkeitskontrollen veranlasst werden. 4. LKW-Durchfahrtsverbot: Grundsätzlich dürfen Beschränkungen des fließenden Verkehrs nach § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage besteht in der Cäsarius- und Heisterbachstraße nicht. 5. Alternierende Parkstände zur Verkehrsberuhigung: Alternierende Parkstände würden zu einer weiteren Reduzierung der Parkflächen führen. 6. Hydranten und Schachtdeckel freihalten: Die Verwaltung weist auf bestehende Regelungen hin, dass das Parken vor solchen Einrichtungen bereits verboten ist. 7. Beibehaltung des Haltverbots im Bereich Cäsariusstraße 1 bis 1b: Eine Änderung der Situation im Bereich der Ausfahrten ist nicht vorgesehen. Die Verwaltung beabsichtigt jedoch das bestehende absolute Haltverbot in Richtung Kurvenbereich in ein eingeschränktes Haltverbot umzuwandeln, um so Be- und Entladetätigkeiten legal möglich zu machen. Das eingeschränkte Haltverbot wird dabei mit einer zeitlichen Beschränkung versehen (tagsüber z. B. 8-14 h), sodass außerhalb dieser Zeiten dort normal geparkt werden darf. Dies hätte aber keine Auswirkung auf die genannten Ausfahrten (siehe Beschlussvorschlag). 8. Ausreizung weiterer möglicher Parkflächen (siehe Beschlussvorschlag): • Cäsariusstraße im Kurvenbereich (Hausnr. 21 bis 25): zwei Parkplätze • Heisterbachstraße 27/29: ein Parkplatz: • Heisterbachstraße 5: ein Parkplatz • Heisterbachstraße 33a: zwei Parkplätze 9. Anwohnerparkplätze einrichten: Nach VwV StVO zu § 45, ist • Im Sinne von Absatz 1 eine Erhebung zur Feststellung einesSeite 2 von 4 Seite 3 „erheblichen allgemeinen Parkdrucks“ erforderlich, was nur mit entsprechendem Aufwand möglich ist. Deswegen ist die Ermittlung und anschließende Ausarbeitung in Parkraumkonzepten nach der gesamtstädtischen Parkraumstrategie strukturiert und erfolgt entsprechend einer fortlaufend angepassten Priorisierung. Hier ist der Bereich in Rüngsdorf vorerst nicht vorgesehen. • Absatz 4 stellt auch klar, dass - bei klarem Trennprinzip - "werktags von 9.00 bis 18.00 Uhr nicht mehr als 50%, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75% der zur Verfügung stehenden Parkfläche für die Bewohner reserviert werden" dürfen. Auf den sonstigen Stellplätzen müssen die Anwohnenden dann die regulären, deutlich höheren Parkgebühren zahlen. Außerdem ist die Ausstellung von Anwohnerparkausweisen nicht auf die Anzahl zur Verfügung stehender Parkstände limitiert. Eine solche Umsetzung garantiert also auch keinen freien Stellplatz. Wenn sich beispielsweise 60 Anwohnende Ausweise in einem Bereich mit 30 Parkständen ausstellen lassen. 10. Fahrradabstellplätze schaffen: Grundsätzlich ist es möglich, Fahrradabstellanlagen auf Pkw-Parkflächen aufzustellen. Dadurch würde sich die Anzahl der Parkplätze jedoch weiter verringern. 11. Verkehrsberuhigter Bereich Cäsariusstraße: Auf Anregung aus den Bürgerbegehungen und der Politik wurde im Bereich der Cäsariusstraße die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches untersucht, um eine mögliche effizientere Ausnutzung des vorhandenen Verkehrsraums zu prüfen. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches ist nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV) zur StVO jedoch mit klaren Auflagen verbunden. So darf die Straße nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und muss über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Diese überwiegende Aufenthaltsfunktion und die untergeordnete Bedeutung des Fahrzeugverkehrs sind durch entsprechende besondere Gestaltung zu gewährleisten, Parkstände sind explizit auszuweisen. Eine auf diesen Grundlagen beruhende Entwurfsplanung hat daher die Freihaltung der Hauseingänge und Garagenzufahrten, die Herstellung von Grünflächen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität sowie geeignete Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion zu berücksichtigen. In der Folge lassen sich bei der Umwandlung der Cäsariusstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich tendenziell weniger Parkstände (Größenordnung von ca. 20) realisieren als bei einseitigem Parken unter Erhalt der vorhandenen Seitenbereiche (ca. 26). Grundsätzlich scheint die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches bei niveaugleichem Ausbau der Cäsariusstraße möglich. Zwar würde hierdurch die Aufenthaltsqualität voraussichtlich gesteigert werden, jedoch lässt sich der ursprüngliche Wunsch nach mehr Parkständen nicht umsetzen. Weiterhin müssten überschlägig Kosten von über 500.000 € für einen niveaugleichen Ausbau angenommen werden. Aus Sicht der Verwaltung lässt sich daher ein Umbau und Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht empfehlen. Alternative Parkmöglichkeiten:Seite 3 von 4 Seite 4 Neben den Anregungen aus den Begehungen sollte bei der Planung zur Neuregelung des ruhenden Verkehrs geprüft werden, ob und wie über den öffentlichen Straßenraum hinausgehende Parkmöglichkeiten zu realisieren sind. In der systematischen, gesamtstädtischen Betrachtung im Rahmen des Projekts „Parken im Quartier" wurde der Parkplatz des Panoramabades als ein möglicher Quartiersparkplatz identifiziert (vgl. DS 240755-01). Als weitere Alternative wurde bei den Bürgerbegehungen die Tiefgarage der städtischen Liegenschaft in der Karl-Finkelnburg-Straße 50 benannt. Für die Nutzbarmachung der Tiefgarage des Objektes in der Karl-Finkelnburg- Straße 50 wären umfangreiche bauliche Anpassungen (u.a. Brandschutz, ggf. separater Zugang) erforderlich. Vor diesem Hintergrund wird das Vorhaben nicht weiterverfolgt. Im Rahmen des Projektes Parken im Quartier wurde die Freigabe des Parkplatzes zum Panoramabad Rüngsdorf, gegenüber Am Schwimmbad 8, für Anwohnende eingehender untersucht. Die bauordnungsrechtliche Prüfung freizugebender Stellplätze sowie eine Schallprognose zur lärmschutzrechtlichen Betrachtung konnten mit positivem Ergebnis auch für eine Nachtnutzung abgeschlossen werden. Daher prüft die Verwaltung grundsätzlich die Realisierung des Standorts als Pilotprojekt. Für die Umsetzung kann aktuell jedoch noch kein konkreter Zeitpunkt genannt werden. Da keine kostendeckende Bewirtschaftung im Pachtmodell möglich ist, arbeitet die Verwaltung aktuell an einer möglichst kostenreduzierten Lösung im Betreibermodell. Die Prüfungen hierzu laufen aktuell. Aufgrund dessen sollten die Maßnahmen in der Cäsarius- und Heisterbachstraße separat von einer möglichen Umsetzung des Quartiersparkens betrachtet werden. Zusammenfassung: Vor dem Hintergrund der oben genannten Ausführungen, lassen sich im Ergebnis leider nur geringfügig zusätzliche Parkmöglichkeiten im Bereich der Cäsarius- und Heisterbachstraße realisieren. Aufgrund der derzeit zu geringen Restgehweg- bzw. Restfahrbahnbreiten, ist die Verwaltung jedoch nun nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen sowie nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu einem Einschreiten verpflichtet. Insofern müssen die Sofortmaßnahmen Gehwegparken mit den im Beschlussvorschlag genannten Ergänzungen zwingend umgesetzt werden. Vor dem Hintergrund der nun ausgeschöpften Möglichkeiten zur Schaffung von Parkraum sowie aufgrund der Bindung der Verwaltung an die rechtlichen Vorgaben der StVO, ist die Durchführung einer weiteren Bürgerversammlung, wie von der Bezirksvertretung Bad Godesberg beschlossen, entbehrlich. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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