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240521-03 · Beschlussvorlage

Sofortmaßnahmen Gehwegparken Cäsariusstraße / Heisterbachstraße

Nummer
240521-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.08.2025
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 240521 Informationsbrief - Sofortmaßnahmen Gehwegparken Cäsariusstraße/Heisterbachstraße

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Beschlussvorlage
öffentlich
240521-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Sofortmaßnahmen Gehwegparken Cäsariusstraße
/ Heisterbachstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.12.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die von der Verwaltung per Informationsbrief „Sofortmaßnahmen
Cäsariusstraße/Heisterbachstraße“ vom 10.Oktober 2023 angekündigte
Neuregelung des ruhenden Verkehrs in den betroffenen Straßen im Ortsteil
Rüngsdorf wird in abgewandelter Form umgesetzt.
Dementsprechend werden in der Cäsariusstraße und in der Heisterbachstraße
die derzeit vorhandenen Parkstandsmarkierungen in den Gehwegbereichen
entfernt und einseitig auf die Fahrbahn verlegt.
Ergänzend hierzu werden die folgenden Maßnahmen umgesetzt:
• Einrichtung von zwei zusätzlichen Parkplätzen im Bereich
Cäsariusstraße 21 bis 25.
• Einrichtung von einem zusätzlichen Parkplatz im Bereich
Heisterbachtsraße 27 bis 29.
• Einrichtung von einem zusätzlichen Parkplatz im Bereich
Heisterbachstraße 5.
• Einrichtung von ein bis zwei zusätzlichen Parkplätzen im Bereich
Heisterbachstraße 33a.
• Umwandlung des absoluten Haltverbots im Bereich Cäsariusstraße 1
bis 1b in ein eingeschränktes Haltverbot (zeitlich begrenzt).
Begründung
Zur geplanten Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Cäsarius- und
Heisterbachstraße fanden, gemäß des Beschlusses der Bezirkvertretung Bad
Godesberg, fünf Bürgerversammlungen in Form von Ortsbegehungen statt. Ziel
dieser Begehungen war es, die Hintergründe der Neuordnung zu erläutern und
für Fragen und Anregungen der Teilnehmer zur Verfügung zu stehen.
Gleichzeitig sollten von der Bürgerschaft vorgebrachte Anregungen aus dieser
Versammlung sodann dokumentiert, mit Stellungnahmen versehen und der
Bezirksvertretung Bad Godesberg zur Kenntnis gegeben werden.
Die wesentlichen Anregungen und Vorschläge sind nachfolgend aufgeführt undSeite 1 von 4
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mit einer Einschätzung der Verwaltung versehen:
1. Poller zur Vermeidung regelwidrigen Parkens an Einmündungen:
In Einmündungen herrscht bereits ein gesetzliches Parkverbot (§ 12 Abs. 3
StVO). Verkehrseinrichtungen wie Poller dürfen nicht lediglich ein bereits
bestehendes Verbot wiedergeben, weshalb diese hier nicht in Frage kommen.
2. Kontrolle der Parkregelungen:
Die Verwaltung wird entsprechende Kontrollen, vor allem zu Beginn der neuen
Regelung, veranlassen.
3. Geschwindigkeitskontrollen:
Es besteht die Möglichkeit das Geschwindigkeitsniveau nach der Neuordnung
mittels Seitenradargerät zu messen. Wenn hier eine erhöhte
Überschreitungsquote der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ermittelt wird,
können entsprechende Geschwindigkeitskontrollen veranlasst werden.
4. LKW-Durchfahrtsverbot:
Grundsätzlich dürfen Beschränkungen des fließenden Verkehrs nach § 45 Abs.
9 Satz 3 StVO nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen
örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko
einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage besteht
in der Cäsarius- und Heisterbachstraße nicht.
5. Alternierende Parkstände zur Verkehrsberuhigung:
Alternierende Parkstände würden zu einer weiteren Reduzierung der
Parkflächen führen.
6. Hydranten und Schachtdeckel freihalten:
Die Verwaltung weist auf bestehende Regelungen hin, dass das Parken vor
solchen Einrichtungen bereits verboten ist.
7. Beibehaltung des Haltverbots im Bereich Cäsariusstraße 1 bis 1b:
Eine Änderung der Situation im Bereich der Ausfahrten ist nicht vorgesehen.
Die Verwaltung beabsichtigt jedoch das bestehende absolute Haltverbot in
Richtung Kurvenbereich in ein eingeschränktes Haltverbot umzuwandeln, um
so Be- und Entladetätigkeiten legal möglich zu machen. Das eingeschränkte
Haltverbot wird dabei mit einer zeitlichen Beschränkung versehen (tagsüber z.
B. 8-14 h), sodass außerhalb dieser Zeiten dort normal geparkt werden darf.
Dies hätte aber keine Auswirkung auf die genannten Ausfahrten (siehe
Beschlussvorschlag).
8. Ausreizung weiterer möglicher Parkflächen (siehe Beschlussvorschlag):
• Cäsariusstraße im Kurvenbereich (Hausnr. 21 bis 25): zwei Parkplätze
• Heisterbachstraße 27/29: ein Parkplatz:
• Heisterbachstraße 5: ein Parkplatz
• Heisterbachstraße 33a: zwei Parkplätze
9. Anwohnerparkplätze einrichten:
Nach VwV StVO zu § 45, ist
• Im Sinne von Absatz 1 eine Erhebung zur Feststellung einesSeite 2 von 4
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„erheblichen allgemeinen Parkdrucks“ erforderlich, was nur mit
entsprechendem Aufwand möglich ist. Deswegen ist die Ermittlung und
anschließende Ausarbeitung in Parkraumkonzepten nach der
gesamtstädtischen Parkraumstrategie strukturiert und erfolgt
entsprechend einer fortlaufend angepassten Priorisierung. Hier ist der
Bereich in Rüngsdorf vorerst nicht vorgesehen.
• Absatz 4 stellt auch klar, dass - bei klarem Trennprinzip - "werktags von
9.00 bis 18.00 Uhr nicht mehr als 50%, in der übrigen Zeit nicht mehr
als 75% der zur Verfügung stehenden Parkfläche für die Bewohner
reserviert werden" dürfen. Auf den sonstigen Stellplätzen müssen die
Anwohnenden dann die regulären, deutlich höheren Parkgebühren
zahlen.
Außerdem ist die Ausstellung von Anwohnerparkausweisen nicht auf die
Anzahl zur Verfügung stehender Parkstände limitiert. Eine solche Umsetzung
garantiert also auch keinen freien Stellplatz. Wenn sich beispielsweise 60
Anwohnende Ausweise in einem Bereich mit 30 Parkständen ausstellen lassen.
10. Fahrradabstellplätze schaffen:
Grundsätzlich ist es möglich, Fahrradabstellanlagen auf Pkw-Parkflächen
aufzustellen. Dadurch würde sich die Anzahl der Parkplätze jedoch weiter
verringern.
11. Verkehrsberuhigter Bereich Cäsariusstraße:
Auf Anregung aus den Bürgerbegehungen und der Politik wurde im Bereich der
Cäsariusstraße die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches untersucht,
um eine mögliche effizientere Ausnutzung des vorhandenen Verkehrsraums zu
prüfen. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches ist nach der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV) zur StVO jedoch mit klaren Auflagen
verbunden. So darf die Straße nur von sehr geringem Verkehr frequentiert
werden und muss über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Diese
überwiegende Aufenthaltsfunktion und die untergeordnete Bedeutung des
Fahrzeugverkehrs sind durch entsprechende besondere Gestaltung zu
gewährleisten, Parkstände sind explizit auszuweisen.
Eine auf diesen Grundlagen beruhende Entwurfsplanung hat daher die
Freihaltung der Hauseingänge und Garagenzufahrten, die Herstellung von
Grünflächen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität sowie geeignete
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion zu berücksichtigen. In der Folge
lassen sich bei der Umwandlung der Cäsariusstraße in einen
verkehrsberuhigten Bereich tendenziell weniger Parkstände (Größenordnung
von ca. 20) realisieren als bei einseitigem Parken unter Erhalt der vorhandenen
Seitenbereiche (ca. 26).
Grundsätzlich scheint die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches bei
niveaugleichem Ausbau der Cäsariusstraße möglich. Zwar würde hierdurch die
Aufenthaltsqualität voraussichtlich gesteigert werden, jedoch lässt sich der
ursprüngliche Wunsch nach mehr Parkständen nicht umsetzen. Weiterhin
müssten überschlägig Kosten von über 500.000 € für einen niveaugleichen
Ausbau angenommen werden. Aus Sicht der Verwaltung lässt sich daher ein
Umbau und Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht empfehlen.
Alternative Parkmöglichkeiten:Seite 3 von 4
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Neben den Anregungen aus den Begehungen sollte bei der Planung zur
Neuregelung des ruhenden Verkehrs geprüft werden, ob und wie über den
öffentlichen Straßenraum hinausgehende Parkmöglichkeiten zu realisieren
sind.
In der systematischen, gesamtstädtischen Betrachtung im Rahmen des
Projekts „Parken im Quartier" wurde der Parkplatz des Panoramabades als ein
möglicher Quartiersparkplatz identifiziert (vgl. DS 240755-01). Als weitere
Alternative wurde bei den Bürgerbegehungen die Tiefgarage der städtischen
Liegenschaft in der Karl-Finkelnburg-Straße 50 benannt.
Für die Nutzbarmachung der Tiefgarage des Objektes in der Karl-Finkelnburg-
Straße 50 wären umfangreiche bauliche Anpassungen (u.a. Brandschutz, ggf.
separater Zugang) erforderlich. Vor diesem Hintergrund wird das Vorhaben
nicht weiterverfolgt.
Im Rahmen des Projektes Parken im Quartier wurde die Freigabe des
Parkplatzes zum Panoramabad Rüngsdorf, gegenüber Am Schwimmbad 8, für
Anwohnende eingehender untersucht. Die bauordnungsrechtliche Prüfung
freizugebender Stellplätze sowie eine Schallprognose zur
lärmschutzrechtlichen Betrachtung konnten mit positivem Ergebnis auch für
eine Nachtnutzung abgeschlossen werden. Daher prüft die Verwaltung
grundsätzlich die Realisierung des Standorts als Pilotprojekt. Für die
Umsetzung kann aktuell jedoch noch kein konkreter Zeitpunkt genannt werden.
Da keine kostendeckende Bewirtschaftung im Pachtmodell möglich ist, arbeitet
die Verwaltung aktuell an einer möglichst kostenreduzierten Lösung im
Betreibermodell. Die Prüfungen hierzu laufen aktuell. Aufgrund dessen sollten
die Maßnahmen in der Cäsarius- und Heisterbachstraße separat von einer
möglichen Umsetzung des Quartiersparkens betrachtet werden.
Zusammenfassung:
Vor dem Hintergrund der oben genannten Ausführungen, lassen sich im
Ergebnis leider nur geringfügig zusätzliche Parkmöglichkeiten im Bereich der
Cäsarius- und Heisterbachstraße realisieren.
Aufgrund der derzeit zu geringen Restgehweg- bzw. Restfahrbahnbreiten, ist
die Verwaltung jedoch nun nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen
sowie nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu einem
Einschreiten verpflichtet. Insofern müssen die Sofortmaßnahmen
Gehwegparken mit den im Beschlussvorschlag genannten Ergänzungen
zwingend umgesetzt werden.
Vor dem Hintergrund der nun ausgeschöpften Möglichkeiten zur Schaffung von
Parkraum sowie aufgrund der Bindung der Verwaltung an die rechtlichen
Vorgaben der StVO, ist die Durchführung einer weiteren Bürgerversammlung,
wie von der Bezirksvertretung Bad Godesberg beschlossen, entbehrlich.
Anlage/n
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Datenstand: 25.10.2026, 06:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de