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240521-05 AA · Änderungsantrag

GRÜNE Änderungsantrag: Schaffung von Fahrradabstellmöglichkeiten im Rahmen der Sofortmaßnahmen Gehwegparken Cäsariusstraße/Heisterbachstraße – zu DS 240521-03

Nummer
240521-05 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
02.12.2025
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240521 Informationsbrief - Sofortmaßnahmen Gehwegparken Cäsariusstraße/Heisterbachstraße

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Änderungsantrag
öffentlich
240521-05 AA
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg
Sebastian Engels
Marc Daniel Heintz
02.12.2025, gez. BBM Yildiz
GRÜNE Änderungsantrag: Schaffung von
Fahrradabstellmöglichkeiten im Rahmen der
Sofortmaßnahmen Gehwegparken
Cäsariusstraße/Heisterbachstraße – zu DS
240521-03
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.12.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlussvorschlag der Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde wird im
Absatz „Ergänzend hierzu werden die folgenden Maßnahmen umgesetzt:“ um
einen weiteren Stichpunkt ergänzt:
• Pilotweise Einrichtung von jeweils einer mobilen Fahrradabstellanlage
an geeignetem Standort in der Cäsariusstraße und Heisterbachstraße.
Begründung
Im Rahmen der Ortsbegehungen wurden seitens der Anwohnenden der beiden
Straßen Cäsariusstraße und Heisterbachstraße nicht nur der ruhende
Autoverkehr thematisiert, sondern auch die vielen, an den Hauswänden
abgestellten Fahrräder bemängelt, die die Gehwegbreiten zusätzlich und damit
die barrierefreie Nutzung der Gehwege einschränken.
Fahrradabstellanlagen an jeweils geeigneter Stelle würden dem
entgegenwirken und darüber hinaus die Ästhetik der beiden ansonsten sehr
ansehnlichen Straßenzüge weiter verbessern.
In Punkt 10 ihrer Stellungnahme führt die Verwaltung aus, dass die Einrichtung
von Fahrradabstellanlagen zu Lasten der zur Verfügung stehenden bzw. neu zu
schaffenden Pkw-Parkflächen ginge.
Deshalb sollte die Ausführung der Fahrradabstellanlagen pilotweise mobil
erfolgen (Beispiel: Eine über die Parkfläche in die Fahrbahn hineinragende
Gestaltung auf Bordsteinhöhe unter Wahrung der Verkehrssicherheit
(Mindestfahrbahnbreite, Sichtbarkeit, etc.) könnte zudem verkehrsberuhigendSeite 1 von 2
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wirken und die von den Anwohnenden befürchtete Entstehung einer
„Rennstrecke“ verhindern.
Nach einem angemessenem Evaluationszeitraum würde anhand der Kriterien
Barrierefreiheit der Gehwege, Nutzungsintensität und zusätzlich entstandener
Parkdruck über den weiteren Verbleib der Fahrradabstellanlagen einzeln
entschieden.
Aufgrund der mobilen Ausführung ist die weitere Nutzung der
Fahrradabstellanlagen an anderem Aufstellort ohne Verlust der Beschaffungs-
bzw. Herstellungskosten möglich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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