240521-05 AA · Änderungsantrag
GRÜNE Änderungsantrag: Schaffung von Fahrradabstellmöglichkeiten im Rahmen der Sofortmaßnahmen Gehwegparken Cäsariusstraße/Heisterbachstraße – zu DS 240521-03
Kerndaten
- Nummer
- 240521-05 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 02.12.2025
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 240521-05 AA Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg Sebastian Engels Marc Daniel Heintz 02.12.2025, gez. BBM Yildiz GRÜNE Änderungsantrag: Schaffung von Fahrradabstellmöglichkeiten im Rahmen der Sofortmaßnahmen Gehwegparken Cäsariusstraße/Heisterbachstraße – zu DS 240521-03 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.12.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Beschlussvorschlag der Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde wird im Absatz „Ergänzend hierzu werden die folgenden Maßnahmen umgesetzt:“ um einen weiteren Stichpunkt ergänzt: • Pilotweise Einrichtung von jeweils einer mobilen Fahrradabstellanlage an geeignetem Standort in der Cäsariusstraße und Heisterbachstraße. Begründung Im Rahmen der Ortsbegehungen wurden seitens der Anwohnenden der beiden Straßen Cäsariusstraße und Heisterbachstraße nicht nur der ruhende Autoverkehr thematisiert, sondern auch die vielen, an den Hauswänden abgestellten Fahrräder bemängelt, die die Gehwegbreiten zusätzlich und damit die barrierefreie Nutzung der Gehwege einschränken. Fahrradabstellanlagen an jeweils geeigneter Stelle würden dem entgegenwirken und darüber hinaus die Ästhetik der beiden ansonsten sehr ansehnlichen Straßenzüge weiter verbessern. In Punkt 10 ihrer Stellungnahme führt die Verwaltung aus, dass die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen zu Lasten der zur Verfügung stehenden bzw. neu zu schaffenden Pkw-Parkflächen ginge. Deshalb sollte die Ausführung der Fahrradabstellanlagen pilotweise mobil erfolgen (Beispiel: Eine über die Parkfläche in die Fahrbahn hineinragende Gestaltung auf Bordsteinhöhe unter Wahrung der Verkehrssicherheit (Mindestfahrbahnbreite, Sichtbarkeit, etc.) könnte zudem verkehrsberuhigendSeite 1 von 2 Seite 2 wirken und die von den Anwohnenden befürchtete Entstehung einer „Rennstrecke“ verhindern. Nach einem angemessenem Evaluationszeitraum würde anhand der Kriterien Barrierefreiheit der Gehwege, Nutzungsintensität und zusätzlich entstandener Parkdruck über den weiteren Verbleib der Fahrradabstellanlagen einzeln entschieden. Aufgrund der mobilen Ausführung ist die weitere Nutzung der Fahrradabstellanlagen an anderem Aufstellort ohne Verlust der Beschaffungs- bzw. Herstellungskosten möglich Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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