240581-04 · Beschlussvorlage
"Regionales Fahrradmietsystem"_Ausbringstandorte und Rückgabemöglichkeiten im Stadtbezirk Hardtberg nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen)
Kerndaten
- Nummer
- 240581-04
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.02.2025
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240581-04 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III "Regionales Fahrradmietsystem"_Ausbringstandorte und Rückgabemöglichkeiten im Stadtbezirk Hardtberg nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen) Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 18.03.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausbringstandorte und kostenfreien Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems im Stadtbezirk Hardtberg gemäß Karte (Anlage 1) und Beschreibung einzurichten. Sachverhalt Der Beschlussvorschlag erfolgt nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen). Ziel des Regionalen Fahrradmietsystems ist eine Durchlässigkeit von Pedelecs und Standardrädern zwischen dem Stadtgebiet Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis sowie eine gute Verteilung der Räder im gesamten Bediengebiet unter Berücksichtigung der Pendlerströme, damit möglichst viele Nachfragen bedient werden können. Gemäß Beschluss DS 240581 und Mitteilungsvorlage DS 240581-08 ist vorgesehen, im Stadtgebiet Bonn innerhalb von zwei Bereichen (Zentrum, Nordstadt, Südstadt, Poppelsdorf sowie Beuel) ein kostenfreies Abstellen von Fahrrädern im Freefloating einzurichten. Ergänzt werden diese Bereiche um kostenfreie Rückgabemöglichkeiten entlang von Straßen und an definierten Standorten. Grundsätzlich wird zwischen physisch sichtbaren Standorten des Fahrradmietsystems (Fläche mit Beschilderung und Bodenmarkierung; Auszug aus DS 240839-01 siehe Anlage 2) und (nur) virtuell in der APP sichtbaren Standorten bzw. Zonen unterschieden. Alle Standorte bzw. Zonen unterteilen sich in einem zweiten Schritt in Ausbringstandorte (= Stationen mit Servicelevel), an denen Fahrräder von dem Betreiber positioniert werden und Standorte bzw. Zonen, in denen die Rückgabe eines Fahrrades für Nutzende möglich ist (= Standorte ohne Servicelevel). Von Nutzenden ausgeliehenSeite 1 von 8 Seite 2 werden können Fahrräder je nach Verfügbarkeit von jeglichem Standort. Es ist vorgesehen, einen Standort nur dann mit einer Beschilderung und Bodenmarkierung zu versehen, a. wenn an einem Ausbringstandort kein alternativer Platz für den Betreiber vorhanden ist, die Fahrräder zu stellen oder b. wenn dies zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Abstellens von Fahrrädern oder E-Scootern notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Beschilderung und Bodenmarkierung von weiteren Standorten ist aufgrund des knappen öffentlichen Straßenraumes und der beschränkten finanziellen Ressourcen im ersten Schritt nicht vorgesehen. Für die Beschilderung und Bodenmarkierung von im ersten Schritt bis zu 80 Standorten sind finanzielle Mittel gemäß Beschluss DS 240839-01 eingeplant. Diese Kosten werden auf die Bezirke anteilig in Abhängigkeit von den realisierten Ausbringstandorten (siehe Anlage 3) aufgeteilt. Weitere Mittel sind über den Klimasteckbrief 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen) verfügbar. Die Planung und Umsetzung der physisch sichtbaren Standorte erfolgt gemäß Beschluss DS 240839-01. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2025/2026 durch die Bezirksregierung Köln. Gemäß Änderungsantrag (DS 240581-02 AA) werden zum Start des Fahrradmietsystems zunächst 30 Ausbringstandorte für die Fahrräder (= Stationen mit Servicelevel) im Stadtgebiet verteilt. Die Verteilung der Ausbringstandorte auf die jeweiligen Bezirke ist gemäß Anlage 1 und Anlage 3 vorgesehen. Für eine bezirksübergreifende Änderung der Lage eines Standortes ist die Zustimmung beider betroffenen Bezirksvertretungen notwendig. Über die Ausbringstandorte hinaus wird eine Vielzahl von kostenfreien Rückgabestandorten für Standardräder in Ergänzung zu den kostenfreien Rückgabemöglichkeiten in den in Anlage 1 blau markierten Flächen bzw. entlang der blau markierten Straßen eingerichtet (ohne Befüllung dieser Standorte durch den Anbietenden). Diese sind oft an Points of Interest gelegen oder ergänzen die kostenfreien Rückgabemöglichkeiten, um gemäß Änderungsantrag (DS 240581-02 AA) die räumliche Nähe der Bevölkerung zu einer kostenfreien Rückgabemöglichkeit zu gewährleisten. Nutzende des Fahrradmietsystems haben die Möglichkeit, von Ausbring- und Rückgabestandorten gleichermaßen ein Fahrrad auszuleihen und an ihnen zurückzugeben. Die genaue Lage der Ausbring- und kostenfreien Rückgabestandorte vor Ort wird gemäß DS 240839-01 festgelegt. Hierbei wird vorwiegend vorhandene Infrastruktur genutzt (wie z.B. Stellplätze). Alle Rückgabemöglichkeiten werden in den APPs von Anbietendem und Verkehrsunternehmen dargestellt. Im Folgenden werden weitere Aspekte der Ausbringstandorte und Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems beschrieben: a. zu der Verteilung der Pedelecs: Aufgrund der Erfahrungen aus dem aktuellen Fahrradmietsystem wird davon ausgegangen, dass die Mehrheit der Bonner Bürger*innen mit einem AngebotSeite 2 von 8 Seite 3 an Standardrädern gut zurechtkommt. Um in den Höhenlagen des Stadtgebietes die Nachfrage zu erhöhen, den Pendelnden aus dem Rhein- Sieg-Kreis eine Rückgabe/Ausleihe innerhalb des Stadtgebietes zu ermöglichen und gleichzeitig eine gute Verfügbarkeit zu gewährleisten, werden im Stadtgebiet insgesamt 19 Standorte eingerichtet, an denen Pedelecs ausgeliehen und zurückgegeben werden können (siehe Anlage 3). Da die Pedelecs mit Wechselakkus ausgestattet sind, ist die Stromversorgung ohne infrastrukturelle Aufbauten vor Ort möglich. An den Pedelec-Standorten ist zugleich die Ausleihe und Rückgabe von Standardrädern möglich. b. zu der Verteilung der Standardräder: Für die Nutzenden ist eine gute Verteilung der Räder im Stadtgebiet unter Berücksichtigung der relevanten Ein- und Auspendlerströme relevant. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen aus dem bestehenden Fahrradmietsystem werden in Anlage 3 benannte Standorte zum Start des Regionalen Fahrradmietsystems als Ausbringstandorte eingerichtet. c. zu den kostenfreien Rückgabemöglichkeiten: Auf die Ausweisung von kostenfreien Rückgabemöglichkeiten in einzelnen Bereichen wie z.B. in Graurheindorf wurde aufgrund der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten (schmale Gehwege, wenig Parkmöglichkeiten, keine Freiflächen) zunächst verzichtet. d. zu den kostenpflichtigen Rückgabemöglichkeiten: Gemäß Änderungsantrag (DS 240581-02 AA), Punkt 5 ist beschlossen, dass „gegen eine kleine Gebühr […] ein Abstellen der Fahrräder flächendeckend im bebauten Stadtgebiet möglich sein [soll].“ Die Beschlussfassung über die Höhe dieser Gebühr ist keine bezirkliche Angelegenheit und wird über eine separate Vorlage dem Rat vorgelegt. e. zu den No-Parking-Areas: Die Rückgabemöglichkeiten werden bei Bedarf durch No-Parking-Areas sowie definierte Rückgabestandorte gemäß DS 240839-01 ergänzt. Für die Fahrräder fallen Sondernutzungsgebühren in Höhe von 0,49 EUR pro Fahrrad und Monat analog aktuell gültiger Sondernutzungssatzung (DS 230782-03) an. Diese Kosten werden von der SWBV als Betreiber des Regionalen Fahrradmietsystems getragen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen InvestiverSeite 3 von 8 Seite 4 Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 8.000,00 € 161001207, 72.1000 (Innenauftrag 6103011) 2025 Einzahlungen / Erträge 0,00 € Haushaltsbelastung 8.000,00 € Anlage/n 1 Anlage 1_Karte RFMS (öffentlich) 2 Anlage 1_Legende Karte RFMS (öffentlich) 3 Anlage 3_Ausbringstandorte (öffentlich) 3 Anlage 2_Beschilderung und Bodenmarkierung (öffentlich)Seite 4 von 8 Anlage 1: Ausbringstandorte und kostenfreie Rückgabemöglichkeiten des Regionalen Fahrradmietsystems im Stadtbezirk Hardtberg (Planung)Seite 5 von 8 Anlage 1: Ausbringstandorte und kostenfreie Rückgabemöglichkeiten des Regionalen Fahrradmietsystems Legende zur Karte Symbole: Art des Angebotes an der Station Stationsgebundene Ausleih- und Rückgabemöglichkeit für Standardräder und Pedelecs mit Wechselakku (Ausbringstandort für den Anbietenden) Stationsgebundene Ausleih- und Rückgabemöglichkeit nur für Standardräder (Ausbringstandort für den Anbietenden) Stationsgebundene Ausleih- und Rückgabemöglichkeit nur für Standardräder (kein Ausbringstandort für den Anbietenden) Linien/Flächen: Bereich, in dem kostenfrei Standardräder zurückgegeben werden können sowie Möglichkeit der Ausleihe von Rädern für die Nutzenden je nach Verfügbarkeit Straße, an der kostenfrei Standardräder zurückgegeben werden können sowie Möglichkeit der Ausleihe von Rädern für die Nutzenden je nach Verfügbarkeit Grenze des Stadtbezirkes, der Gegenstand der jeweiligen Vorlage ist Hinweis Gemäß DS 240581-02 AA - Änderungsantrag werden Rückgabemöglichkeiten der Standardräder gegen Gebühr im gesamten bebauten Stadtgebiet ergänzt. An neuralgischen Punkten wird ein verstärktes Augenmerk auf eine etwaige Beeinträchtigung für den Fußverkehr gelegt und bei Bedarf Parkverbotszonen ausgewiesen. Es ist geplant, das Fahrradmietsystem fortlaufend zu optimieren und den Anforderungen anzupassen.Seite 6 von 8 Anlage 3: Ausbringstandorte des Regionalen Fahrradmietsystems im Stadtgebiet Bonn Standort Nr. Ausgabestandort (Bezeichnung) Pedelec-Standort Stadtbezirk geplante Lage (ungefähr) 1 Hauptbahnhof ja Bonn Quantiusstr. + Am Hauptbahnhof 2 Hoholz ja Beuel Roleberstr. Ecke Siebengebirgsstr. 3 Bertha-von-Suttner-Platz ja Bonn Bertha-von-Suttner-Platz 4 Bahnhof Beuel ja Beuel Beueler Bahnhofsplatz 5 Bahnhof Bad Godesberg ja Bad Godesberg Ria-Maternus-Platz 6 Bahnhof Endenich Nord ja Bonn Auf dem Hügel 7 Bahnhof Mehlem ja Bad Godesberg Galileistr. 8 Bahnhof UN-Campus ja Bonn Joseph-Beuys-Allee 9 Bahnhof Ramersdorf ja Beuel P+R-Platz Ramersdorf 10 Bahnhof Duisdorf ja Hardtberg Ladestr. 11 UKB ja Bonn Siegmund-Freud-Str. 12 Pützchen ja Beuel Marktstr. 13 Niederholtorf ja Beuel Mohnweg 14 Ippendorf ja Bonn Bernhard-Berzheim-Platz 15 Ückesdorf ja Bonn Hubertusstr. 16 Brüser Berg ja Hardtberg Fahrenheitstr. 17 Röttgen ja Bonn Am Schlossplatz 18 Reha-Zentrum Schweinheim ja Bad Godesberg Waldstr. 19 Heiderhof ja Bad Godesberg Akazienweg 20 Frankenbad Bonn Vorgebirgsstr. 21 Campus Poppelsdorf Bonn Nußallee 22 Posttower Bonn Kurt-Schumacher-Str. 23 Bahnhof Oberkassel Beuel Kalkuhlstr. 24 Bahnhof Dransdorf Bonn Vorgebirgsbahnweg 25 Loki-Schmidt-Platz Bonn Im Sonnenpütz 26 Bahnhof Vilich Beuel Mathildastr. 27 Klufterplatz Bad Godesberg Frankengraben 28 Magdalenenstraße Bonn Magdalenenstraße 29 Lengsdorfer Hauptstraße Hardtberg Uhlgasse 30 Tannenbusch Mitte Bonn Kattowitzer WegSeite 7 von 8 Anlage 2: Beschilderung und Bodenmarkierung von Stationen des Regionalen Fahrradmietsystems im Stadtgebiet BonnSeite 8 von 8
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 24.10.2026, 10:14 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de