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240581-05 · Beschlussvorlage

"Regionales Fahrradmietsystem"_Ausbringstandorte und Rückgabemöglichkeiten im Stadtbezirk Bad Godesberg, nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen)

Nummer
240581-05
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.02.2025
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Entscheidung federführend
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  1. 240581 Beschlussvorlage "Regionales Fahrradmietsystem"

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Beschlussvorlage
öffentlich
240581-05
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
"Regionales
Fahrradmietsystem"_Ausbringstandorte und
Rückgabemöglichkeiten im Stadtbezirk Bad
Godesberg, nach Maßgabe des Klimasteckbriefes
6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausbringstandorte und kostenfreien
Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems im Stadtbezirk Bad
Godesberg gemäß Karte (Anlage 1) und Beschreibung einzurichten.
Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes
2025/2026 durch die Bezirksregierung Köln.
Sachverhalt
Der Beschlussvorschlag erfolgt nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1.
(Flächendeckender Ausbau Mobilstationen). Ziel des Regionalen
Fahrradmietsystems ist eine Durchlässigkeit von Pedelecs und Standardrädern
zwischen dem Stadtgebiet Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis sowie eine gute
Verteilung der Räder im gesamten Bediengebiet unter Berücksichtigung der
Pendlerströme, damit möglichst viele Nachfragen bedient werden können.
Gemäß Beschluss DS 240581 und Mitteilungsvorlage DS 240581-08 ist
vorgesehen, im Stadtgebiet Bonn innerhalb von zwei Bereichen (Zentrum,
Nordstadt, Südstadt, Poppelsdorf sowie Beuel) ein kostenfreies Abstellen von
Fahrrädern im Freefloating einzurichten. Ergänzt werden diese Bereiche um
kostenfreie Rückgabemöglichkeiten entlang von Straßen und an definierten
Standorten.
Grundsätzlich wird zwischen physisch sichtbaren Standorten des
Fahrradmietsystems (Fläche mit Beschilderung und Bodenmarkierung; Auszug
aus DS 240839-01 siehe Anlage 2) und (nur) virtuell in der APP sichtbaren
Standorten bzw. Zonen unterschieden. Alle Standorte bzw. Zonen unterteilen
sich in einem zweiten Schritt in Ausbringstandorte (= Stationen mitSeite 1 von 8
Seite 2
Servicelevel), an denen Fahrräder von dem Betreiber positioniert werden und
Standorte bzw. Zonen, in denen die Rückgabe eines Fahrrades für Nutzende
möglich ist (=Standorte ohne Servicelevel). Von Nutzenden ausgeliehen
werden können Fahrräder je nach Verfügbarkeit von jeglichem Standort.
Es ist vorgesehen, einen Standort nur dann mit einer Beschilderung und
Bodenmarkierung zu versehen,
a. wenn an einem Ausbringstandort kein alternativer Platz für den
Betreiber vorhanden ist, die Fahrräder zu stellen oder
b. wenn dies zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Abstellens
von Fahrrädern und E-Scootern notwendig ist.
Eine darüber hinausgehende Beschilderung und Bodenmarkierung von
weiteren Standorten ist aufgrund des knappen öffentlichen Straßenraumes und
der beschränkten finanziellen Ressourcen im ersten Schritt nicht vorgesehen.
Für die Beschilderung und Bodenmarkierung von im ersten Schritt bis zu
80 Standorten sind finanzielle Mittel gemäß Beschluss DS 240839-01
eingeplant. Diese Kosten werden auf die Bezirke anteilig in Abhängigkeit von
den realisierten Ausbringstandorten (siehe Anlage 3) aufgeteilt. Weitere Mittel
sind über den Klimasteckbrief 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau
Mobilstationen) verfügbar. Die Planung und Umsetzung der physisch
sichtbaren Standorte erfolgt gemäß Beschluss DS 240839-01.
Gemäß Änderungsantrag (DS 240581-02 AA) werden zum Start des
Fahrradmietsystems zunächst 30 Ausbringstandorte für die Fahrräder (=
Stationen mit Servicelevel) im Stadtgebiet verteilt. Die Verteilung der
Ausbringstandorte auf die jeweiligen Bezirke ist gemäß Anlage 1 und Anlage 3
vorgesehen. Für eine bezirksübergreifende Änderung der Lage eines
Standortes ist die Zustimmung beider betroffenen Bezirksvertretungen
notwendig.
Über die Ausbringstandorte hinaus wird eine Vielzahl von kostenfreien
Rückgabestandorten für Standardräder in Ergänzung zu den kostenfreien
Rückgabemöglichkeiten in den in Anlage 1 blau markierten Flächen bzw.
entlang der blau markierten Straßen eingerichtet (ohne Befüllung dieser
Standorte durch den Anbietenden). Diese sind oft an Points of Interest gelegen
oder ergänzen die kostenfreien Rückgabemöglichkeiten, um gemäß
Änderungsantrag (DS 240581-02 AA) die räumliche Nähe der Bevölkerung zu
einer kostenfreien Rückgabemöglichkeit zu gewährleisten. Nutzende des
Fahrradmietsystems haben die Möglichkeit, von Ausbring- und
Rückgabestandorten gleichermaßen ein Fahrrad auszuleihen und an ihnen
zurückzugeben.
Die genaue Lage der Ausbring- und kostenfreien Rückgabestandorte vor Ort
wird gemäß DS 240839-01 festgelegt. Hierbei wird vorwiegend vorhandene
Infrastruktur genutzt (wie z.B. Stellplätze). Alle Rückgabemöglichkeiten werden
in den APPs von Anbietendem und Verkehrsunternehmen dargestellt.
Im Folgenden werden weitere Aspekte der Ausbringstandorte und
Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems beschrieben:
a. zu der Verteilung der Pedelecs:
Aufgrund der Erfahrungen aus dem aktuellen Fahrradmietsystem wird davonSeite 2 von 8
Seite 3
ausgegangen, dass die Mehrheit der Bonner Bürger*innen mit einem Angebot
an Standardrädern gut zurechtkommt. Um in den Höhenlagen des
Stadtgebietes die Nachfrage zu erhöhen, den Pendelnden aus dem Rhein-
Sieg-Kreis eine Rückgabe/Ausleihe innerhalb des Stadtgebietes zu
ermöglichen und gleichzeitig eine gute Verfügbarkeit zu gewährleisten, werden
im Stadtgebiet insgesamt 19 Standorte eingerichtet, an denen Pedelecs
ausgeliehen und zurückgegeben werden können (siehe Anlage 3). Da die
Pedelecs mit Wechselakkus ausgestattet sind, ist die Stromversorgung ohne
infrastrukturelle Aufbauten vor Ort möglich. An den Pedelec-Standorten ist
zugleich die Ausleihe und Rückgabe von Standardrädern möglich.
b. zu der Verteilung der Standardräder:
Für die Nutzenden ist eine gute Verteilung der Räder im Stadtgebiet unter
Berücksichtigung der relevanten Ein- und Auspendlerströme relevant. Aufgrund
der bisherigen Erfahrungen aus dem bestehenden Fahrradmietsystem werden
in Anlage 3 benannte Standorte zum Start des Regionalen Fahrradmietsystems
als Ausbringstandorte eingerichtet.
c. zu den kostenfreien Rückgabemöglichkeiten:
Auf die Ausweisung von kostenfreien Rückgabemöglichkeiten in einzelnen
Bereichen wie z.B. in Graurheindorf wurde aufgrund der jeweiligen örtlichen
Gegebenheiten (schmale Gehwege, wenig Parkmöglichkeiten, keine
Freiflächen) zunächst verzichtet.
d. zu den kostenpflichtigen Rückgabemöglichkeiten:
Gemäß Änderungsantrag (DS 240581-02 AA), Punkt 5 ist beschlossen, dass
„gegen eine kleine Gebühr […] ein Abstellen der Fahrräder flächendeckend im
bebauten Stadtgebiet möglich sein [soll].“ Die Beschlussfassung über die Höhe
dieser Gebühr ist keine bezirkliche Angelegenheit und wird über eine separate
Vorlage dem Rat vorgelegt.
e. zu den No-Parking-Areas:
Die Rückgabemöglichkeiten werden bei Bedarf durch No-Parking-Areas sowie
definierte Rückgabestandorte gemäß DS 240839-01 ergänzt.
Für die Fahrräder fallen Sondernutzungsgebühren in Höhe von 0,49 EUR pro
Fahrrad und Monat analog aktuell gültiger Sondernutzungssatzung (DS
230782-03) an. Diese Kosten werden von der SWBV als Betreiber des
Regionalen Fahrradmietsystems getragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
AuszahlungenSeite 3 von 8
Seite 4
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
13.333,00 € 161001207,
72.1000
(Innenauftrag
6103011)
2024ff.
Einzahlungen /
Erträge
0,00 €
Haushaltsbelastung
jährlich
13.333,00 €
Anlage/n
1 Anlage 1_Karte RFMS (öffentlich)
2 Anlage 1_Legende Karte RFMS (öffentlich)
3 Anlage 2_Beschilderung und Bodenmarkierung (öffentlich)
4 Anlage 3_Ausbringstandorte (öffentlich)Seite 4 von 8
#
Anlage 1:
Ausbringstandorte und kostenfreie
Rückgabemöglichkeiten des
Regionalen Fahrradmietsystems
im Stadtbezirk Bad Godesberg
(Planung)Seite 5 von 8
Anlage 1:
Ausbringstandorte und kostenfreie Rückgabemöglichkeiten des Regionalen Fahrradmietsystems
Legende zur Karte
 Symbole: Art des Angebotes an der Station
Stationsgebundene Ausleih- und Rückgabemöglichkeit für Standardräder und
Pedelecs mit Wechselakku (Ausbringstandort für den Anbietenden)
Stationsgebundene Ausleih- und Rückgabemöglichkeit nur für Standardräder
(Ausbringstandort für den Anbietenden)
Stationsgebundene Ausleih- und Rückgabemöglichkeit nur für Standardräder
(kein Ausbringstandort für den Anbietenden)
 Linien/Flächen:
Bereich, in dem kostenfrei Standardräder zurückgegeben werden können
sowie Möglichkeit der Ausleihe von Rädern für die Nutzenden je nach
Verfügbarkeit
Straße, an der kostenfrei Standardräder zurückgegeben werden können sowie
Möglichkeit der Ausleihe von Rädern für die Nutzenden je nach Verfügbarkeit
Grenze des Stadtbezirkes, der Gegenstand der jeweiligen Vorlage ist
 Hinweis
Gemäß DS 240581-02 AA - Änderungsantrag werden Rückgabemöglichkeiten der Standardräder gegen
Gebühr im gesamten bebauten Stadtgebiet ergänzt.
An neuralgischen Punkten wird ein verstärktes Augenmerk auf eine etwaige Beeinträchtigung für den
Fußverkehr gelegt und bei Bedarf Parkverbotszonen ausgewiesen.
Es ist geplant, das Fahrradmietsystem fortlaufend zu optimieren und den Anforderungen anzupassen.Seite 6 von 8
Anlage 2:
Beschilderung und Bodenmarkierung von Stationen des Regionalen Fahrradmietsystems
im Stadtgebiet Bonn (analog DS 240839-01)Seite 7 von 8
Anlage 3: Ausbringstandorte des Regionalen Fahrradmietsystems im Stadtgebiet Bonn
Standort Nr. Ausgabestandort (Bezeichnung) Pedelec-Standort Stadtbezirk geplante Lage (ungefähr)
1 Hauptbahnhof ja Bonn Quantiusstr. + Am Hauptbahnhof
2 Hoholz ja Beuel Roleberstr. Ecke Siebengebirgsstr.
3 Bertha-von-Suttner-Platz ja Bonn Bertha-von-Suttner-Platz
4 Bahnhof Beuel ja Beuel Beueler Bahnhofsplatz
5 Bahnhof Bad Godesberg ja Bad Godesberg Ria-Maternus-Platz
6 Bahnhof Endenich Nord ja Bonn Auf dem Hügel
7 Bahnhof Mehlem ja Bad Godesberg Galileistr.
8 Bahnhof UN-Campus ja Bonn Joseph-Beuys-Allee
9 Bahnhof Ramersdorf ja Beuel P+R-Platz Ramersdorf
10 Bahnhof Duisdorf ja Hardtberg Ladestr.
11 UKB ja Bonn Siegmund-Freud-Str.
12 Pützchen ja Beuel Marktstr.
13 Niederholtorf ja Beuel Mohnweg
14 Ippendorf ja Bonn Bernhard-Berzheim-Platz
15 Ückesdorf ja Bonn Hubertusstr.
16 Brüser Berg ja Hardtberg Fahrenheitstr.
17 Röttgen ja Bonn Am Schlossplatz
18 Reha-Zentrum Schweinheim ja Bad Godesberg Waldstr.
19 Heiderhof ja Bad Godesberg Akazienweg
20 Frankenbad Bonn Vorgebirgsstr.
21 Campus Poppelsdorf Bonn Nußallee
22 Posttower Bonn Kurt-Schumacher-Str.
23 Bahnhof Oberkassel Beuel Kalkuhlstr.
24 Bahnhof Dransdorf Bonn Vorgebirgsbahnweg
25 Loki-Schmidt-Platz Bonn Im Sonnenpütz
26 Bahnhof Vilich Beuel Mathildastr.
27 Klufterplatz Bad Godesberg Frankengraben
28 Magdalenenstraße Bonn Magdalenenstraße
29 Lengsdorfer Hauptstraße Hardtberg Uhlgasse
30 Tannenbusch Mitte Bonn Kattowitzer WegSeite 8 von 8

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Datenstand: 24.10.2026, 10:43 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de