240581-09 · Beschlussvorlage
Regionales Fahrradmietsystem - Gebühr für kostenpflichtiges Abstellen (Klimasteckbrief 6.3.3.1./Flächendeckender Ausbau Mobilstationen)
Kerndaten
- Nummer
- 240581-09
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.05.2025
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.060 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 240581-09 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Regionales Fahrradmietsystem - Gebühr für kostenpflichtiges Abstellen (Klimasteckbrief 6.3.3.1./Flächendeckender Ausbau Mobilstationen) Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Empfehlung Rat 03.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Kosten für das Abstellen von Leihfahrrädern ohne Tretunterstützung im gesamten Bonner Stadtgebiet außerhalb der beschlossenen kostenfreien Rückgabemöglichkeiten werden auf 1 EUR pro Abstellvorgang festgelegt. Die Rückgabe von Pedelecs ist zur Sicherung der Verfügbarkeit nur an dafür vorgesehenen Standorten möglich. Begründung Im Rahmen des Beschlusses über den Änderungsantrag ÄA zu DS 240581 wurde die Verwaltung beauftragt, über die kostenfreien Rückgabemöglichkeiten hinaus auch ein flächendeckendes, allerdings kostenpflichtiges Abstellen der Leihfahrräder im gesamten Stadtgebiet von Bonn zu ermöglichen. Nach erfolgter Ausschreibung und Zuschlagserteilung wurde die Umsetzung dieser Maßgabe von der Arbeitsgruppe „Regionales Fahrradmietsystem“ mit dem Anbieter erörtert. Im Ergebnis soll eine Gebühr in Höhe von 1 EUR pro Abstellvorgang außerhalb der festgelegten Rückgabeorte erhoben werden. Die Einnahmen verbleiben bei dem Betreiber. Die Gründe für diese Gebührengestaltung sind wie folgt: • Es handelt sich um eine etablierte Gebührenhöhe bei vielen bereits existierenden Angeboten von nextbike in z.B. Köln, Dresden, Berlin, Leipzig. • Es ergibt sich eine angemessene Kompensation des für den BetreiberSeite 1 von 2 Seite 2 entstehenden Aufwandes für die Notwendigkeit der Sicherstellung von Fahrrädern im gesamten Stadtgebiet • Bei einer geringeren Gebühr wäre kein Steuerungseffekt gegeben Kostenfreie Rückgabemöglichkeiten und Ausbringstandorte der Leihfahrräder wurden bzw. werden über DS 240581-04, DS 240581-05, DS 240581-06 und DS 240581-07 von den jeweiligen Bezirksvertretungen beschlossen. Die Stadt Bonn hat aus Kostengründen eine vergleichsweise geringe Stückzahl von 100 Pedelecs ausgeschrieben bzw. vergeben. Diese sind insbesondere für den Transfer in den Rhein-Sieg-Kreis sowie für Fahrten zu den Höhenlagen im Bonner Stadtgebiet wichtig. Um zeitgleich die Verfügbarkeit der Pedelecs für Pendelnde zu optimieren, werden diese nicht im Freefloating, sondern nur standortgebunden angeboten. Aus diesem Grund wird für Pedelecs kein flächendeckendes Abstellen außerhalb der festgelegten Rückgabeorte zugelassen. Werden Pedelecs trotzdem außerhalb dieser Rückgabeorte abgestellt, werden die Nutzenden im ersten Schritt verwarnt und anschließend fällt eine höhere Gebühr an. Über die Höhe dieser Gebühr, die auch von Anbie- tern in anderen Städten erhoben wird, ist in Abstimmung mit dem Bonner An- bieter noch zu entscheiden. Die analog der gültigen Sondernutzungssatzung anfallende Sondernutzungsgebühr (siehe DS 230782-03) bleibt hiervon unberührt. Diese werden von der SWB als Betreiber des Regionalen Fahrradmietsystems getragen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@lage ↗Datenstand: 24.10.2026, 10:46 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de