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240581-09 · Beschlussvorlage

Regionales Fahrradmietsystem - Gebühr für kostenpflichtiges Abstellen (Klimasteckbrief 6.3.3.1./Flächendeckender Ausbau Mobilstationen)

Nummer
240581-09
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.05.2025
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 03.07.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Empfehlung
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  1. 240581 Beschlussvorlage "Regionales Fahrradmietsystem"

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Beschlussvorlage
öffentlich
240581-09
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Regionales Fahrradmietsystem -
Gebühr für kostenpflichtiges Abstellen
(Klimasteckbrief 6.3.3.1./Flächendeckender Ausbau
Mobilstationen)
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Empfehlung
Rat 03.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Kosten für das Abstellen von Leihfahrrädern ohne Tretunterstützung im
gesamten Bonner Stadtgebiet außerhalb der beschlossenen kostenfreien
Rückgabemöglichkeiten werden auf 1 EUR pro Abstellvorgang festgelegt.
Die Rückgabe von Pedelecs ist zur Sicherung der Verfügbarkeit nur an dafür
vorgesehenen Standorten möglich.
Begründung
Im Rahmen des Beschlusses über den Änderungsantrag ÄA zu DS 240581
wurde die Verwaltung beauftragt, über die kostenfreien Rückgabemöglichkeiten
hinaus auch ein flächendeckendes, allerdings kostenpflichtiges Abstellen der
Leihfahrräder im gesamten Stadtgebiet von Bonn zu ermöglichen.
Nach erfolgter Ausschreibung und Zuschlagserteilung wurde die Umsetzung
dieser Maßgabe von der Arbeitsgruppe „Regionales Fahrradmietsystem“ mit
dem Anbieter erörtert. Im Ergebnis soll eine Gebühr in Höhe von 1 EUR pro
Abstellvorgang außerhalb der festgelegten Rückgabeorte erhoben werden. Die
Einnahmen verbleiben bei dem Betreiber. Die Gründe für diese
Gebührengestaltung sind wie folgt:
• Es handelt sich um eine etablierte Gebührenhöhe bei vielen bereits
existierenden Angeboten von nextbike in z.B. Köln, Dresden, Berlin,
Leipzig.
• Es ergibt sich eine angemessene Kompensation des für den BetreiberSeite 1 von 2
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entstehenden Aufwandes für die Notwendigkeit der Sicherstellung von
Fahrrädern im gesamten Stadtgebiet
• Bei einer geringeren Gebühr wäre kein Steuerungseffekt gegeben
Kostenfreie Rückgabemöglichkeiten und Ausbringstandorte der Leihfahrräder
wurden bzw. werden über DS 240581-04, DS 240581-05, DS 240581-06 und
DS 240581-07 von den jeweiligen Bezirksvertretungen beschlossen.
Die Stadt Bonn hat aus Kostengründen eine vergleichsweise geringe Stückzahl
von 100 Pedelecs ausgeschrieben bzw. vergeben. Diese sind insbesondere für
den Transfer in den Rhein-Sieg-Kreis sowie für Fahrten zu den Höhenlagen im
Bonner Stadtgebiet wichtig. Um zeitgleich die Verfügbarkeit der Pedelecs für
Pendelnde zu optimieren, werden diese nicht im Freefloating, sondern nur
standortgebunden angeboten. Aus diesem Grund wird für Pedelecs kein
flächendeckendes Abstellen außerhalb der festgelegten Rückgabeorte
zugelassen. Werden Pedelecs trotzdem außerhalb dieser Rückgabeorte
abgestellt, werden die Nutzenden im ersten Schritt verwarnt und anschließend
fällt eine höhere Gebühr an. Über die Höhe dieser Gebühr, die auch von Anbie-
tern in anderen Städten erhoben wird, ist in Abstimmung mit dem Bonner An-
bieter noch zu entscheiden.
Die analog der gültigen Sondernutzungssatzung anfallende
Sondernutzungsgebühr (siehe DS 230782-03) bleibt hiervon unberührt. Diese
werden von der SWB als Betreiber des Regionalen Fahrradmietsystems
getragen.
Anlage/n
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Datenstand: 24.10.2026, 10:16 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de