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240581-15 · Beschlussvorlage

"Regionales Fahrradmietsystem"_einzelne Standorte im Stadtbezirk Bad Godesberg nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen)

Nummer
240581-15
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Ria-Maternus-Platz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Galileistraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Drachenburgstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Waldstraße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Akazienweg Straße· Heiderhof, Bad Godesberg
  • Von-Groote-Platz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Schweinheim Ortsteil· Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 2,4 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240581 Beschlussvorlage "Regionales Fahrradmietsystem"

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Beschlussvorlage
öffentlich
240581-15
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
"Regionales Fahrradmietsystem"_einzelne
Standorte im Stadtbezirk Bad Godesberg nach
Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1.
(Flächendeckender Ausbau Mobilstationen)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung des ordentlichen
Abstellens von Leihfahrrädern und E-Scootern die shared-mobility-Flächen an
den in der Anlage 2 beschriebenen Standorten einzurichten.
Begründung
Gemäß DS 240581-05 ist die Verwaltung beauftragt, die Ausbringstandorte und
kostenfreien Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems im Stadtbezirk
Bad Godesberg einzurichten. Über DS 240839-01 ist beschlossen, dass die
Flächen für E-Scooter sowie Leihfahrräder genutzt werden. Nach Vorgabe des
Änderungsantrages zu DS 240839-01, sind die entsprechenden Pläne den
Bezirksvertretungen zum Beschluss vorzulegen.
Nach dieser Maßgabe sind in Anlage 1 die einzelnen Standorte aufgelistet und
in Anlage 2 die aufgeführten Standorte näher beschrieben. Sofern ein Pkw-
Stellplatz entfällt, ist dies entsprechend vermerkt.
Die Lage und Anzahl der vorgeschlagenen Standorte richtet sich nach dem
Platzbedarf für die Aus- und Rückgabe der shared-mobility-Angebote sowie
nach der Beschwerdelage hinsichtlich störend abgestellter Leihfahrräder und E-
Scooter. Standorte, die ohne Entfall eines Stellplatzes und ohne Beschilderung
und Bodenmarkierung über die virtuelle Anzeige in einer APP realisiert werden
können, sind nicht Gegenstand dieser Vorlage.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Akzeptanz von shared-mobility-Flächen
entscheidend von einer attraktiven Lage abhängt.
In Anpassung an die aktuellste Version des Gestaltungsleitfadens
Mobilstationen NRW wird analog Anlage 3 für die Bodenmarkierung der
shared-mobility-Flächen das Piktogramm „Sharing-Station“ umgesetzt.Seite 1 von 9
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Voraussetzung für die Umsetzung ist bei Flächen, die sich nicht im Eigentum
der Stadt Bonn befinden, der Abschluss eines Gestattungsvertrages. Die
Standorte werden vorbehaltlich etwaiger Einwände aus einem letzten
Prüfungslauf realisiert.
Die Aufbringung von Markierungen und die Montage von Beschilderungen vor
Ort erfolgt nicht zu Beginn der Einführung des Regionalen Fahrradmietsystems,
sondern nachlaufend in einem längeren Zeitraum, der sich in das Jahr 2026
erstreckt. Die Nutzbarkeit des Systems ist unabhängig davon über die virtuellen
Standorte gewährleistet.
Hinsichtlich der Finanzierung s. die o.g. Beschlussvorlage DS 240581-05.
Anlage/n
1 Anlage 1_BV BGO_Übersicht shared-mobility-Standorte (öffentlich)
2 Anlage 2_BV BGO_Beschreibung shared-mobility-Standorte (öffentlich)
3 Anlage 3_Beschilderung und Bodenmarkierung shared-mobility-Flächen
(öffentlich)Seite 2 von 9
Anlage 1: Übersicht über die in Anlage 2 aufgeführten Standorte
1. Standort im Bereich Bahnhof Mehlem
2. Standort im Bereich Reha-Zentrum Godeshöhe / Schweinheim
3. Standort im Bereich Heiderhof
4. Standort im Bereich Bahnhof Bad Godesberg – Vorderseite
5. Standort im Bereich Bahnhof Bad Godesberg – RückseiteSeite 3 von 9
Anlage 2: Übersicht über die geplanten shared-mobility-Standorte
1. Standort im Bereich Bahnhof Mehlem
a) Lage des Standortes
Galileistraße Ecke Drachenburgstraße
b) Straßenraumbild
XSeite 4 von 9
2. Standort im Bereich Reha-Zentrum Godeshöhe / Schweinheim
a) Lage des Standortes
Waldstraße 10-2 (Reha-Zentrum Godeshöhe)
b) Straßenraumbild
XSeite 5 von 9
3. Standort im Bereich Heiderhof
a) Lage des Standortes
Akazienweg 1
b) Straßenraumbild
XSeite 6 von 9
4. Standort im Bereich Bahnhof Bad Godesberg – Vorderseite
a) Lage des Standortes
Ria-Maternus-Platz, vor dem U-Bahn-Eingang
b) Straßenraumbild
XSeite 7 von 9
5. Standort im Bereich Bahnhof Bad Godesberg - Rückseite
a) Lage des Standortes
Von-Groote-Platz ggü. Hausnummer 7
b) Straßenraumbild
Hinweis:
- Entfall eines StellplatzesSeite 8 von 9
Anlage 3: Beschilderung und Bodenmarkierung
der shared-mobility-Flächen
Parallel zur Beschilderung und Bodenmarkierung werden bei der Umnutzung von
Parkflächen zur Verhinderung von Fremdparkenden bei Bedarf rot-weiße Poller
aufgebracht.
Auf die Bodenmarkierung wird zu Gunsten des Gesamterscheinungsbildes im Einzelfall
verzichtet, sofern es die Gegebenheiten zulassen.Seite 9 von 9

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Datenstand: 24.10.2026, 10:43 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de