240581-15 · Beschlussvorlage
"Regionales Fahrradmietsystem"_einzelne Standorte im Stadtbezirk Bad Godesberg nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen)
Kerndaten
- Nummer
- 240581-15
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Ria-Maternus-Platz Hauptort
- Galileistraße
- Drachenburgstraße
- Waldstraße
- Akazienweg
- Von-Groote-Platz
- Mehlem
- Schweinheim
- Heiderhof
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 240581-15 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III "Regionales Fahrradmietsystem"_einzelne Standorte im Stadtbezirk Bad Godesberg nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung des ordentlichen Abstellens von Leihfahrrädern und E-Scootern die shared-mobility-Flächen an den in der Anlage 2 beschriebenen Standorten einzurichten. Begründung Gemäß DS 240581-05 ist die Verwaltung beauftragt, die Ausbringstandorte und kostenfreien Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems im Stadtbezirk Bad Godesberg einzurichten. Über DS 240839-01 ist beschlossen, dass die Flächen für E-Scooter sowie Leihfahrräder genutzt werden. Nach Vorgabe des Änderungsantrages zu DS 240839-01, sind die entsprechenden Pläne den Bezirksvertretungen zum Beschluss vorzulegen. Nach dieser Maßgabe sind in Anlage 1 die einzelnen Standorte aufgelistet und in Anlage 2 die aufgeführten Standorte näher beschrieben. Sofern ein Pkw- Stellplatz entfällt, ist dies entsprechend vermerkt. Die Lage und Anzahl der vorgeschlagenen Standorte richtet sich nach dem Platzbedarf für die Aus- und Rückgabe der shared-mobility-Angebote sowie nach der Beschwerdelage hinsichtlich störend abgestellter Leihfahrräder und E- Scooter. Standorte, die ohne Entfall eines Stellplatzes und ohne Beschilderung und Bodenmarkierung über die virtuelle Anzeige in einer APP realisiert werden können, sind nicht Gegenstand dieser Vorlage. Es ist zu berücksichtigen, dass die Akzeptanz von shared-mobility-Flächen entscheidend von einer attraktiven Lage abhängt. In Anpassung an die aktuellste Version des Gestaltungsleitfadens Mobilstationen NRW wird analog Anlage 3 für die Bodenmarkierung der shared-mobility-Flächen das Piktogramm „Sharing-Station“ umgesetzt.Seite 1 von 9 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Voraussetzung für die Umsetzung ist bei Flächen, die sich nicht im Eigentum der Stadt Bonn befinden, der Abschluss eines Gestattungsvertrages. Die Standorte werden vorbehaltlich etwaiger Einwände aus einem letzten Prüfungslauf realisiert. Die Aufbringung von Markierungen und die Montage von Beschilderungen vor Ort erfolgt nicht zu Beginn der Einführung des Regionalen Fahrradmietsystems, sondern nachlaufend in einem längeren Zeitraum, der sich in das Jahr 2026 erstreckt. Die Nutzbarkeit des Systems ist unabhängig davon über die virtuellen Standorte gewährleistet. Hinsichtlich der Finanzierung s. die o.g. Beschlussvorlage DS 240581-05. Anlage/n 1 Anlage 1_BV BGO_Übersicht shared-mobility-Standorte (öffentlich) 2 Anlage 2_BV BGO_Beschreibung shared-mobility-Standorte (öffentlich) 3 Anlage 3_Beschilderung und Bodenmarkierung shared-mobility-Flächen (öffentlich)Seite 2 von 9 Anlage 1: Übersicht über die in Anlage 2 aufgeführten Standorte 1. Standort im Bereich Bahnhof Mehlem 2. Standort im Bereich Reha-Zentrum Godeshöhe / Schweinheim 3. Standort im Bereich Heiderhof 4. Standort im Bereich Bahnhof Bad Godesberg – Vorderseite 5. Standort im Bereich Bahnhof Bad Godesberg – RückseiteSeite 3 von 9 Anlage 2: Übersicht über die geplanten shared-mobility-Standorte 1. Standort im Bereich Bahnhof Mehlem a) Lage des Standortes Galileistraße Ecke Drachenburgstraße b) Straßenraumbild XSeite 4 von 9 2. Standort im Bereich Reha-Zentrum Godeshöhe / Schweinheim a) Lage des Standortes Waldstraße 10-2 (Reha-Zentrum Godeshöhe) b) Straßenraumbild XSeite 5 von 9 3. Standort im Bereich Heiderhof a) Lage des Standortes Akazienweg 1 b) Straßenraumbild XSeite 6 von 9 4. Standort im Bereich Bahnhof Bad Godesberg – Vorderseite a) Lage des Standortes Ria-Maternus-Platz, vor dem U-Bahn-Eingang b) Straßenraumbild XSeite 7 von 9 5. Standort im Bereich Bahnhof Bad Godesberg - Rückseite a) Lage des Standortes Von-Groote-Platz ggü. Hausnummer 7 b) Straßenraumbild Hinweis: - Entfall eines StellplatzesSeite 8 von 9 Anlage 3: Beschilderung und Bodenmarkierung der shared-mobility-Flächen Parallel zur Beschilderung und Bodenmarkierung werden bei der Umnutzung von Parkflächen zur Verhinderung von Fremdparkenden bei Bedarf rot-weiße Poller aufgebracht. Auf die Bodenmarkierung wird zu Gunsten des Gesamterscheinungsbildes im Einzelfall verzichtet, sofern es die Gegebenheiten zulassen.Seite 9 von 9
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 24.10.2026, 10:43 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de