240581-16 · Beschlussvorlage
"Regionales Fahrradmietsystem"_einzelne Standorte im Stadtbezirk Beuel nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen)
Kerndaten
- Nummer
- 240581-16
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Konrad-Adenauer-Platz Hauptort
- Beueler Bahnhofsplatz
- Marktstraße
- Markt
- Löwenburgstraße
- Weinheimstraße
- Gielgenstraße
- Pützchen
- Hoholz
- Ramersdorf
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 240581-16 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III "Regionales Fahrradmietsystem"_einzelne Standorte im Stadtbezirk Beuel nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 27.05.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung des ordentlichen Abstellens von Leihfahrrädern und E-Scootern die shared-mobility-Flächen an den in der Anlage 2 beschriebenen Standorten einzurichten. Begründung Gemäß DS 240581-07 ist die Verwaltung beauftragt, die Ausbringstandorte und kostenfreien Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems im Stadtbezirk Beuel einzurichten. Über DS 240839-01 ist beschlossen, dass die Flächen für E-Scooter sowie Leihfahrräder genutzt werden. Nach Vorgabe des Änderungsantrages zu DS 240839-01, sind die entsprechenden Pläne den Bezirksvertretungen zum Beschluss vorzulegen. Nach dieser Maßgabe sind in Anlage 1 die einzelnen Standorte aufgelistet und in Anlage 2 die aufgeführten Standorte näher beschrieben. Sofern ein Pkw- Stellplatz entfällt ist dies entsprechend vermerkt. Die Lage und Anzahl der vorgeschlagenen Standorte richtet sich nach dem Platzbedarf für die Aus- und Rückgabe der shared-mobility-Angebote sowie nach der Beschwerdelage hinsichtlich störend abgestellter Leihfahrräder und E- Scooter. Standorte, die ohne Entfall eines Stellplatzes und ohne Beschilderung und Bodenmarkierung über die virtuelle Anzeige in einer APP realisiert werden können, sind nicht Gegenstand dieser Vorlage. Es ist zu berücksichtigen, dass die Akzeptanz von shared-mobility-Flächen entscheidend von einer attraktiven Lage abhängt. In Anpassung an die aktuellste Version des Gestaltungsleitfadens Mobilstationen NRW wird analog Anlage 3 für die Bodenmarkierung der shared-mobility-Flächen das Piktogramm „Sharing-Station“ umgesetzt.Seite 1 von 10 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Voraussetzung für die Umsetzung ist bei Flächen, die sich nicht im Eigentum der Stadt Bonn befinden, der Abschluss eines Gestattungsvertrages. Die Standorte werden vorbehaltlich etwaiger Einwände aus einem letzten Prüfungslauf realisiert. Die Aufbringung von Markierungen und die Montage von Beschilderungen vor Ort erfolgt nicht zu Beginn der Einführung des Regionalen Fahrradmietsystems, sondern nachlaufend in einem längeren Zeitraum, der sich in das Jahr 2026 erstreckt. Die Nutzbarkeit des Systems ist unabhängig davon über die virtuellen Standorte gewährleistet. Hinsichtlich der Finanzierung s. die o.g. Beschlussvorlage DS 240581-07. Anlage/n 1 Anlage 1_BV Beuel_Übersicht shared-mobility-Standorte (öffentlich) 2 Anlage 2_BV Beuel_Beschreibung shared-mobility-Standorte (öffentlich) 3 Anlage 3_Beschilderung und Bodenmarkierung shared-mobility-Flächen (öffentlich)Seite 2 von 10 Anlage 1: Übersicht über die in Anlage 2 aufgeführten Standorte 1. Standort im Bereich Konrad-Adenauer-Platz 2. Standort im Bereich Bahnhof Beuel 3. Standort im Bereich Pützchen 4. Standort im Bereich Niederholtorf 5. Standort im Bereich Hoholz 6. Standort im Bereich Bf. RamersdorfSeite 3 von 10 Anlage 2: Übersicht über die geplanten shared-mobility-Standorte 1. Standort im Bereich Konrad-Adenauer-Platz a) Lage des Standortes Konrad-Adenauer-Platz b) Straßenraumbild Konrad-Adenauer-Platz hinter der Bushaltestelle der Linien 603, 606, 609, 633, direkt hinter dem Bushaltestellenhäuschen XSeite 4 von 10 2. Standort im Bereich Bahnhof Beuel a) Lage des Standortes Beueler Bahnhofsvorplatz a) Straßenraumbild Beueler Bahnhofsplatz vor dem Bahnhofsgebäude; Lastenräder auf der rechten Seite, shared-mobility auf der linken Seite der Fläche Hinweis: - Zeitgleich Entfall der Lastenrad-Stellplätze hinter Bushaltestelle der Linien 537, 607, 633 X XSeite 5 von 10 3. Standort im Bereich Pützchen a) Lage des Standortes Marktstr. 35a b) Straßenraumbild Marktstr. 35a neben der E-Ladesäule Hinweis: - Sperrung der Fläche während Aufbau, Betrieb und Abbau von Pützchens Markt XSeite 6 von 10 4. Standort im Bereich Niederholtorf a) Lage des Standortes auf der Löwenburgstr. vor Haus Weinheimstr. 2 b) Straßenraumbild XSeite 7 von 10 5. Standort im Bereich Hoholz c) Lage des Standortes Gielgenstr. 71 d) Straßenraumbild Hinweis: - Umnutzung einer Pkw-Stellfläche - Planung von zwei Carsharing-Stellflächen direkt daneben vor Gielgenstr. 71. Zur Verknüpfung der Verkehrsträger wird empfohlen, die Mobilitätsangebote räumlich nebeneinander zu verorten. XSeite 8 von 10 6. Standort im Bereich Bahnhof Ramersdorf a) Lage des Standortes Stadtbahnhaltestelle Ramersdorf b) Straßenraumbild XSeite 9 von 10 Anlage 3: Beschilderung und Bodenmarkierung der shared-mobility-Flächen Parallel zur Beschilderung und Bodenmarkierung werden bei der Umnutzung von Parkflächen zur Verhinderung von Fremdparkenden bei Bedarf rot-weiße Poller aufgebracht. Auf die Bodenmarkierung wird zu Gunsten des Gesamterscheinungsbildes im Einzelfall verzichtet, sofern es die Gegebenheiten zulassen.Seite 10 von 10
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 24.10.2026, 10:14 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de