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240581-16 · Beschlussvorlage

"Regionales Fahrradmietsystem"_einzelne Standorte im Stadtbezirk Beuel nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen)

Nummer
240581-16
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Konrad-Adenauer-Platz Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Beueler Bahnhofsplatz Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Marktstraße Straße· Pützchen, Beuel
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Löwenburgstraße Straße· Holtorf, Beuel
  • Weinheimstraße Straße· Holtorf, Beuel
  • Gielgenstraße Straße· Holtorf, Beuel
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Hoholz Ortsteil· Beuel
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.05.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 240581 Beschlussvorlage "Regionales Fahrradmietsystem"

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Beschlussvorlage
öffentlich
240581-16
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
"Regionales Fahrradmietsystem"_einzelne
Standorte im Stadtbezirk Beuel nach Maßgabe des
Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender
Ausbau Mobilstationen)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 27.05.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung des ordentlichen
Abstellens von Leihfahrrädern und E-Scootern die shared-mobility-Flächen an
den in der Anlage 2 beschriebenen Standorten einzurichten.
Begründung
Gemäß DS 240581-07 ist die Verwaltung beauftragt, die Ausbringstandorte und
kostenfreien Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems im Stadtbezirk
Beuel einzurichten. Über DS 240839-01 ist beschlossen, dass die Flächen für
E-Scooter sowie Leihfahrräder genutzt werden. Nach Vorgabe des
Änderungsantrages zu DS 240839-01, sind die entsprechenden Pläne den
Bezirksvertretungen zum Beschluss vorzulegen.
Nach dieser Maßgabe sind in Anlage 1 die einzelnen Standorte aufgelistet und
in Anlage 2 die aufgeführten Standorte näher beschrieben. Sofern ein Pkw-
Stellplatz entfällt ist dies entsprechend vermerkt.
Die Lage und Anzahl der vorgeschlagenen Standorte richtet sich nach dem
Platzbedarf für die Aus- und Rückgabe der shared-mobility-Angebote sowie
nach der Beschwerdelage hinsichtlich störend abgestellter Leihfahrräder und E-
Scooter. Standorte, die ohne Entfall eines Stellplatzes und ohne Beschilderung
und Bodenmarkierung über die virtuelle Anzeige in einer APP realisiert werden
können, sind nicht Gegenstand dieser Vorlage.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Akzeptanz von shared-mobility-Flächen
entscheidend von einer attraktiven Lage abhängt.
In Anpassung an die aktuellste Version des Gestaltungsleitfadens
Mobilstationen NRW wird analog Anlage 3 für die Bodenmarkierung der
shared-mobility-Flächen das Piktogramm „Sharing-Station“ umgesetzt.Seite 1 von 10
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Voraussetzung für die Umsetzung ist bei Flächen, die sich nicht im Eigentum
der Stadt Bonn befinden, der Abschluss eines Gestattungsvertrages. Die
Standorte werden vorbehaltlich etwaiger Einwände aus einem letzten
Prüfungslauf realisiert.
Die Aufbringung von Markierungen und die Montage von Beschilderungen vor
Ort erfolgt nicht zu Beginn der Einführung des Regionalen Fahrradmietsystems,
sondern nachlaufend in einem längeren Zeitraum, der sich in das Jahr 2026
erstreckt. Die Nutzbarkeit des Systems ist unabhängig davon über die virtuellen
Standorte gewährleistet.
Hinsichtlich der Finanzierung s. die o.g. Beschlussvorlage DS 240581-07.
Anlage/n
1 Anlage 1_BV Beuel_Übersicht shared-mobility-Standorte (öffentlich)
2 Anlage 2_BV Beuel_Beschreibung shared-mobility-Standorte (öffentlich)
3 Anlage 3_Beschilderung und Bodenmarkierung shared-mobility-Flächen
(öffentlich)Seite 2 von 10
Anlage 1: Übersicht über die in Anlage 2 aufgeführten Standorte
1. Standort im Bereich Konrad-Adenauer-Platz
2. Standort im Bereich Bahnhof Beuel
3. Standort im Bereich Pützchen
4. Standort im Bereich Niederholtorf
5. Standort im Bereich Hoholz
6. Standort im Bereich Bf. RamersdorfSeite 3 von 10
Anlage 2: Übersicht über die geplanten shared-mobility-Standorte
1. Standort im Bereich Konrad-Adenauer-Platz
a) Lage des Standortes
Konrad-Adenauer-Platz
b) Straßenraumbild
Konrad-Adenauer-Platz hinter der Bushaltestelle der Linien 603, 606, 609, 633,
direkt hinter dem Bushaltestellenhäuschen
XSeite 4 von 10
2. Standort im Bereich Bahnhof Beuel
a) Lage des Standortes
Beueler Bahnhofsvorplatz
a) Straßenraumbild
Beueler Bahnhofsplatz vor dem Bahnhofsgebäude;
Lastenräder auf der rechten Seite, shared-mobility auf der linken Seite der Fläche
Hinweis:
- Zeitgleich Entfall der Lastenrad-Stellplätze hinter Bushaltestelle der Linien 537, 607, 633
X XSeite 5 von 10
3. Standort im Bereich Pützchen
a) Lage des Standortes
Marktstr. 35a
b) Straßenraumbild
Marktstr. 35a neben der E-Ladesäule
Hinweis:
- Sperrung der Fläche während Aufbau, Betrieb und Abbau von Pützchens Markt
XSeite 6 von 10
4. Standort im Bereich Niederholtorf
a) Lage des Standortes
auf der Löwenburgstr. vor Haus Weinheimstr. 2
b) Straßenraumbild
XSeite 7 von 10
5. Standort im Bereich Hoholz
c) Lage des Standortes
Gielgenstr. 71
d) Straßenraumbild
Hinweis:
- Umnutzung einer Pkw-Stellfläche
- Planung von zwei Carsharing-Stellflächen direkt daneben vor Gielgenstr. 71. Zur Verknüpfung
der Verkehrsträger wird empfohlen, die Mobilitätsangebote räumlich nebeneinander zu
verorten.
XSeite 8 von 10
6. Standort im Bereich Bahnhof Ramersdorf
a) Lage des Standortes
Stadtbahnhaltestelle Ramersdorf
b) Straßenraumbild
XSeite 9 von 10
Anlage 3: Beschilderung und Bodenmarkierung
der shared-mobility-Flächen
Parallel zur Beschilderung und Bodenmarkierung werden bei der Umnutzung von
Parkflächen zur Verhinderung von Fremdparkenden bei Bedarf rot-weiße Poller
aufgebracht.
Auf die Bodenmarkierung wird zu Gunsten des Gesamterscheinungsbildes im Einzelfall
verzichtet, sofern es die Gegebenheiten zulassen.Seite 10 von 10

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Datenstand: 24.10.2026, 10:14 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de