240581-17 · Beschlussvorlage
"Regionales Fahrradmietsystem"_einzelne Standorte im Stadtbezirk Hardtberg nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen)
Kerndaten
- Nummer
- 240581-17
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.08.2025
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240581-17 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III "Regionales Fahrradmietsystem"_einzelne Standorte im Stadtbezirk Hardtberg nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen) Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 02.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung des ordentlichen Abstel- lens von Leihfahrrädern und E-Scootern die shared-mobility-Flächen an den in der Anlage 2 beschriebenen Standorten einzurichten. Begründung Gemäß DS 240581-04 ist die Verwaltung beauftragt, die Ausbringstandorte und kostenfreien Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems im Stadtbezirk Hardtberg einzurichten. Über DS 240839-01 ist beschlossen, dass die Flächen für E-Scooter sowie Leihfahrräder genutzt werden. Nach Vorgabe des Änderungsantrages zu DS 240839-01 sind die entsprechenden Pläne den Bezirksvertretungen zum Beschluss vorzulegen. Nach dieser Maßgabe sind in Anlage 1 die einzelnen Standorte aufgelistet und in Anlage 2 die aufgeführten Standorte näher beschrieben. Sofern ein Pkw- Stellplatz entfällt ist dies entsprechend vermerkt. Die Lage und Anzahl der vorgeschlagenen Standorte richtet sich nach dem Platzbedarf für die Aus- und Rückgabe der shared-mobility-Angebote sowie nach der Beschwerdelage hinsichtlich störend abgestellter Leihfahrräder und E- Scooter. Standorte, die ohne Entfall eines Stellplatzes und ohne Beschilderung und Bodenmarkierung über die virtuelle Anzeige in einer APP realisiert werden können, sind nicht Gegenstand dieser Vorlage. Es ist zu berücksichtigen, dass die Akzeptanz von shared-mobility-Flächen entscheidend von einer attraktiven Lage abhängt. In Anpassung an die aktuellste Version des Gestaltungsleitfadens Mobilstationen NRW wird analog Anlage 3 für die Bodenmarkierung der shared-mobility-Flächen das Piktogramm „Sharing-Station“ umgesetzt.Seite 1 von 7 Seite 2 Voraussetzung für die Umsetzung ist bei Flächen, die sich nicht im Eigentum der Stadt Bonn befinden der Abschluss eines Gestattungsvertrages. Die Standorte werden vorbehaltlich etwaiger Einwände aus einem letzten Prüfungslauf realisiert. Die Aufbringung von Markierungen und die Montage von Beschilderungen vor Ort erfolgt nicht zu Beginn der Einführung des Regionalen Fahrradmietsystems, sondern nachlaufend in einem längeren Zeitraum, der sich in das Jahr 2026 erstreckt. Die Nutzbarkeit des Systems ist unabhängig davon über die virtuellen Standorte gewährleistet. Hinsichtlich der Finanzierung s. die o.g. Beschlussvorlage DS 240581-04. Anlage/n 1 Anlage 1_BV Hardtberg_Übersicht shared-mobility-Standorte (öffentlich) 2 Anlage 2_BV Hardtberg_Beschreibung shared-mobility-Standorte (öffentlich) 3 Anlage 3_Beschilderung und Bodenmarkierung shared-mobility-Flächen (öffentlich)Seite 2 von 7 Anlage 1: Übersicht über die in Anlage 2 aufgeführten Standorte 1. Standort im Bereich Brüser Berg 2. Standort im Bereich Lengsdorf 3. Standort im Bereich Bahnhof DuisdorfSeite 3 von 7 Anlage 2: Übersicht über die geplanten shared-mobility-Standorte 1. Standort im Bereich Brüser Berg a) Lage des Standortes Fahrenheitstr. 45 Ecke Borsigallee b) Straßenraumbild Hinweis: - Entfall eines Stellplatzes XSeite 4 von 7 2. Standort im Bereich Lengsdorf a) Lage des Standortes Uhlgasse Ecke Lengsdorfer Hauptstraße b) Luftbild x XSeite 5 von 7 3. Standort im Bereich Bahnhof Duisdorf a) Lage des Standortes Ladestraße neben den Behindertenstellplätzen b) Straßenraumbild Hinweis: - Entfall eines Stellplatzes 1 XSeite 6 von 7 Anlage 3: Beschilderung und Bodenmarkierung der shared-mobility-Flächen Parallel zur Beschilderung und Bodenmarkierung werden bei der Umnutzung von Parkflächen zur Verhinderung von Fremdparkenden bei Bedarf rot-weiße Poller aufgebracht.Seite 7 von 7
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 24.10.2026, 10:14 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de