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240581-17 · Beschlussvorlage

"Regionales Fahrradmietsystem"_einzelne Standorte im Stadtbezirk Hardtberg nach Maßgabe des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender Ausbau Mobilstationen)

Nummer
240581-17
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.08.2025
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 02.09.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 240581 Beschlussvorlage "Regionales Fahrradmietsystem"

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Beschlussvorlage
öffentlich
240581-17
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
"Regionales Fahrradmietsystem"_einzelne
Standorte im Stadtbezirk Hardtberg nach Maßgabe
des Klimasteckbriefes 6.3.3.1. (Flächendeckender
Ausbau Mobilstationen)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 02.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung des ordentlichen Abstel-
lens von Leihfahrrädern und E-Scootern die shared-mobility-Flächen an den in
der Anlage 2 beschriebenen Standorten einzurichten.
Begründung
Gemäß DS 240581-04 ist die Verwaltung beauftragt, die Ausbringstandorte und
kostenfreien Rückgabemöglichkeiten des Fahrradmietsystems im Stadtbezirk
Hardtberg einzurichten. Über DS 240839-01 ist beschlossen, dass die Flächen
für E-Scooter sowie Leihfahrräder genutzt werden. Nach Vorgabe
des Änderungsantrages zu DS 240839-01 sind die entsprechenden Pläne
den Bezirksvertretungen zum Beschluss vorzulegen.
Nach dieser Maßgabe sind in Anlage 1 die einzelnen Standorte aufgelistet und
in Anlage 2 die aufgeführten Standorte näher beschrieben. Sofern ein Pkw-
Stellplatz entfällt ist dies entsprechend vermerkt.
Die Lage und Anzahl der vorgeschlagenen Standorte richtet sich nach dem
Platzbedarf für die Aus- und Rückgabe der shared-mobility-Angebote sowie
nach der Beschwerdelage hinsichtlich störend abgestellter Leihfahrräder und E-
Scooter. Standorte, die ohne Entfall eines Stellplatzes und ohne Beschilderung
und Bodenmarkierung über die virtuelle Anzeige in einer APP realisiert werden
können, sind nicht Gegenstand dieser Vorlage.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Akzeptanz von shared-mobility-Flächen
entscheidend von einer attraktiven Lage abhängt.
In Anpassung an die aktuellste Version des Gestaltungsleitfadens
Mobilstationen NRW wird analog Anlage 3 für die Bodenmarkierung der
shared-mobility-Flächen das Piktogramm „Sharing-Station“ umgesetzt.Seite 1 von 7
Seite 2
Voraussetzung für die Umsetzung ist bei Flächen, die sich nicht im Eigentum
der Stadt Bonn befinden der Abschluss eines Gestattungsvertrages. Die
Standorte werden vorbehaltlich etwaiger Einwände aus einem letzten
Prüfungslauf realisiert.
Die Aufbringung von Markierungen und die Montage von Beschilderungen vor
Ort erfolgt nicht zu Beginn der Einführung des Regionalen Fahrradmietsystems,
sondern nachlaufend in einem längeren Zeitraum, der sich in das Jahr 2026
erstreckt. Die Nutzbarkeit des Systems ist unabhängig davon über die virtuellen
Standorte gewährleistet.
Hinsichtlich der Finanzierung s. die o.g. Beschlussvorlage DS 240581-04.
Anlage/n
1 Anlage 1_BV Hardtberg_Übersicht shared-mobility-Standorte (öffentlich)
2 Anlage 2_BV Hardtberg_Beschreibung shared-mobility-Standorte (öffentlich)
3 Anlage 3_Beschilderung und Bodenmarkierung shared-mobility-Flächen
(öffentlich)Seite 2 von 7
Anlage 1: Übersicht über die in Anlage 2 aufgeführten Standorte
1. Standort im Bereich Brüser Berg
2. Standort im Bereich Lengsdorf
3. Standort im Bereich Bahnhof DuisdorfSeite 3 von 7
Anlage 2: Übersicht über die geplanten shared-mobility-Standorte
1. Standort im Bereich Brüser Berg
a) Lage des Standortes
Fahrenheitstr. 45 Ecke Borsigallee
b) Straßenraumbild
Hinweis:
- Entfall eines Stellplatzes
XSeite 4 von 7
2. Standort im Bereich Lengsdorf
a) Lage des Standortes
Uhlgasse Ecke Lengsdorfer Hauptstraße
b) Luftbild
x
XSeite 5 von 7
3. Standort im Bereich Bahnhof Duisdorf
a) Lage des Standortes
Ladestraße neben den Behindertenstellplätzen
b) Straßenraumbild
Hinweis:
- Entfall eines Stellplatzes
1 XSeite 6 von 7
Anlage 3: Beschilderung und Bodenmarkierung
der shared-mobility-Flächen
Parallel zur Beschilderung und Bodenmarkierung werden bei der Umnutzung von
Parkflächen zur Verhinderung von Fremdparkenden bei Bedarf rot-weiße Poller
aufgebracht.Seite 7 von 7

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Datenstand: 24.10.2026, 10:14 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de