240714-04 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen Drucksachengruppe 240714
Kerndaten
- Nummer
- 240714-04
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 13.06.2025
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 240714-04 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 12.06.2025 BBB-Anfrage: Verzicht auf Strafantrag durch die Stadtwerke Bonn wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen Drucksachengruppe 240714 Beratungsfolge Rat 03.07.2025 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wie hoch ist die Anzahl an Personen, die im Zeitraum 01.01. - 31.12. 2024 in Bussen oder Bahnen im Stadtgebiet ohne gültige Fahrerlaubnis angetroffen wurden und daraufhin ein erhöhtes Beförderungsgeld zahlen sollten, weil sie a) keinen Fahrschein besaßen (60 EUR), b) ihre vorhandene Fahrberechtigung bei einer Kontrolle nicht vorlegen konnten, aber später den Nachweis über den Besitz eines persönlichen Zeitfahrausweis erbringen konnten (7 EUR), und wie hoch ist der jeweilige Anteil an den unter a) und b) genannten Fällen, die die Strafzahlung nicht sofort bzw. angemessener Frist leisten konnten und daher dem gesetzliche Mahnverfahren zugeführt wurden? 2. Wie hoch ist der jeweilige Anteil der unter 1 a) und b) genannten Fälle, in denen das gesetzliche Mahnverfahren eingeleitet wurde, die geltend gemachte Forderung aber dauerhaft niedergeschlagen werden musste, weil der Schuldner als nicht leistungsfähig einzustufen war, in Gänze und (differenziert) weil er über c) unpfändbares Einkommen, d) unpfändbare Transferleistungen e) gar keine Mittel verfügte? 3. Hat die Verwaltung oder die Oberbürgermeisterin in ihrer Eigenschaft als Hauptverwaltungsbeamte in der Vergangenheit in eigener VerantwortungSeite 1 von 3 Seite 2 Strafanzeigen über die SWBV gestellt oder hat die Anzeigen vielmehr die SWBV oder der Stadtwerkekonzern in eigener Verantwortung bei der zuständigen Behörde gemacht? 4. Für den Fall, dass die Verwaltung gar nicht tätig wurde bzw. werden konnte - wie im Beschlusstext nahegelegt- und die Verfolgung des Schwarzfahrens ausschließlich eine Sache der Stadtwerke bzw. ihrer Tochter war und ist, muss dann davon ausgegangen werden, dass der Ratsbeschluss u.a. deshalb ins Leere läuft, weil der Rat seine gewählten Vertreter in dem Aufsichtsrat der zuständigen Stadtwerkegesellschaft nicht angewiesen hat, im Beschlusssinne auf die zuständige Geschäftsführung der SWB Vertreter einzuwirken? 5. Hat es in den Aufsichtsgremien der Stadtwerke in der Sache Vorlagen gegeben und wenn ja, wer hat sich wie darin für die Umsetzung des die Stadtwerke im Grunde nicht bindenden Beschlusses des Rates ausgesprochen, bzw. dagegen votiert oder sich enthalten? Begründung In seiner Sitzung am 13. Februar 2025 hat der Stadtrat mit Mehrheit gegen CDU und BBB Folgendes beschlossen: Die Verwaltung wird beauftragt, ab sofort keine Strafanzeigen noch Strafanträge nach § 265a StGB wegen Beförderungserschleichung im Öffentlichen Personennahverkehr über die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH zu stellen. Alle laufenden Strafanträge werden zurückgezogen. Sollte die Bundesgesetzgebung entsprechend geändert werden, werden auch keine Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet (Ordnungswidrigkeitenanzeigen gestellt). Nicht betroffen von diesem Beschluss ist die Regelung zum erhöhten Beförderungsentgelt beim Fahren ohne gültigen Fahrausweis.“ - - - Die Ergänzung im Fettdruck ist auf das geänderte Votum des Ausschusses für Mobilität und Verkehr am 21.01.2025 zurückzuführen. Der Rat ist diesem mehrheitlich gefolgt. Die in der Sitzung vom Fragesteller an die Oberbürgermeisterin gerichtete Frage wurde mit DS 240714-03 nur verkürzt beantwortet. Überdies möchten die Initiatoren in Erfahrung bringen, welche konkreten Maßnahmen die Verwaltung bzw. die Stadtwerke ohne Auftrag auf Grund der in der Sache untauglichen Beschlusslage ergriffen haben.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 23.10.2026, 00:55 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de