241761-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu Bürgerantrag: Aufstellung von Fahrradständern im Bereich Meckenheimer Allee zwischen Nußallee und Katzenburgweg
Kerndaten
- Nummer
- 241761-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.05.2026
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241761-02 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zu Bürgerantrag: Aufstellung von Fahrradständern im Bereich Meckenheimer Allee zwischen Nußallee und Katzenburgweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Nach erneuter eingehender Prüfung kommt die Verwaltung zu folgender Einschätzung: Die Gehwege in diesem Bereich sind wie in 241761-01 geschildert etwa 3,00 m breit. Die Aufstellung von Fahrradständern würde den Gehwegbereich also einschränken. Bei der erneuten Prüfung, ist aufgefallen, dass vor Hausnummer 174 bis vor wenigen Jahren noch Fahrradständer auf dem Gehweg standen. Diese sind vermutlich im Rahmen einer Baumaßnahme entfallen, sie waren allerdings auch so angeordnet, dass die Fahrräder stark in den Gehweg hineinragten, was so nicht weiterhin haltbar war. Grundsätzlich schränken die gewünschten Fahrradständer die nutzbare Gehwegfläche ein. Diese Fahrradständer würden hier aber natürlich sichere Abstellmöglichkeiten bieten und somit ggf. ein „wildes“ Abstellen an Laternen und Schildermasten unterbinden. Sollte der Antrag beschlossen werden, empfiehlt die Verwaltung eine Aufstellung von Fahrradbügeln mit recht weitem Abstand voneinander (siehe Skizzen im Anhang), um den Gehweg nur an einigen Stellen einzuengen und gleichzeitig ausreichende Begegnungsflächen für Fußverkehr zu erhalten. Die Behindertenstellplätze, deren Markierung man vor Haus 172 heute noch sehen kann, sind bereits vor einiger Zeit entfallen und deren Anordnung wurde durch die Straßenverkehrsbehörde zurückgenommen. Die entsprechende Beschilderung gibt es seitdem nicht mehr, lediglich die Bodenmarkierung wurde bisher nicht entfernt. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt den Bürgerantrag anzunehmen. Die Aufstellung der Fahrradbügel erfolgt bei Annahme des Antrages so wie in den Skizzen dargestellt, die Bodenmarkierung der ehemaligen Behindertenstellplätze wird entfernt. Hiermit ist das Verfahren für Bürgeranträge nach § 24 GO NRW abgeschlossenSeite 1 von 9 Seite 2 Anlage/n 1 Meckenheimer Allee 174 Fahrradständer (öffentlich)Seite 2 von 9 Anlass: Bürgerantrag 241761 Wunsch nach Fahrradständern Gehweg ist 2,80 – 3,20 m breit (Dach von 172 kragt aus, daher täuscht Luftbild) Planung: Radbügel parallel zur Fahrbahn auf den Gehweg 60 cm von Fahrbahn entfernt aufstellen Pauschaler Platzverbrauch für Ständer inklusive Fahrradständer in der Breite ≈ 1,20 m → verbleibende Gehwegfläche = 1,60-2,00 mSeite 3 von 9 Auf dem Gehweg kann häufiges Falschparken beobachtet werden; Kontrollen hatten leider in der Vergangenheit nur wenig und kurzen ErfolgSeite 4 von 9 In Kombination mit dem Fahrradschutzstreifen entsteht durch das Falschparken zudem die Gefahr für Dooring-UnfälleSeite 5 von 9 Vorhandene Poller und Laternenmaste stehen ca. 0,60 m vom Fahrbahnrand entfernt, neue Fahrradständer sollen in selbe Flucht gestellt werden. Die hier noch zu sehenden(zu schmalen) Behindertenstellplätze wurden in der Vergangenheit bereits entfernt.Seite 6 von 9 Beispielhafte Aufstellung zweier Fahrräder am Standort für die geplanten Bügel = Gehwegbreite von min 1,50 m daneben ist gegeben Der hier noch zu sehende Behindertenstellplatz wurden in der Vergangenheit bereits entfernt.Seite 7 von 9 Seite 8 von 9 Abstand zwischen den Fahrradständern = 3,00 m Länge Fahrradbügel = 1,20 m Länge Fahrrad = 2,00 m Abstand zwischen Fahrbahn und Fahrradbügel = 0,60 m Daraus resultierend: 1,60 m – 2,00 m breite nutzbare Gehwegfläche neben abgestellten Fahrrädern Durch den gewählten Abstand der Fahrradbügel zueinander wird ausreichend Abstellfläche für Fahrräder geschaffen, Falschparken wird unterbunden und gleichzeitig der Gehweg so wenig wie möglich eingeschränkt.Seite 9 von 9
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 23.10.2026, 05:35 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de