242337-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU Große Anfrage: Fahrradparkhäuser in Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 242337-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.12.2025
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.263 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242337-05 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU Große Anfrage: Fahrradparkhäuser in Beuel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 10.12.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bzv. Everding –CDU– stellte nachfolgende Fragen zu Protokoll, da der online zugeschaltete Berichterstatter aus technischen Gründen nicht zu verstehen war. Die Verwaltung wurde gebeten, die nächste Berichterstattung in Präsenz sicherzustellen und nachfolgende Fragen in einer ergänzenden Stellungnahme zu beantworten. Nach Rückmeldung der SWB als Betreiber der Fahrradparkhäuser nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Weswegen wird das Fahrradparkhaus (gemessen an den bisherigen Erkenntnissen) nicht angenommen? Es handelt sich um ein Angebot, das sich noch etablieren muss. Dass neue Mobilitätsangebote nicht sofort durch die Bevölkerung angenommen werden und schnell eine hohe Auslastung erreicht wird, ist nicht ungewöhnlich. Die Bürgerinnen und Bürger müssen zuerst einmal davon erfahren, dass es dieses zusätzliche Angebot gibt, sich damit auseinandersetzen, wie es funktioniert, und es in ihre Alltagsroutinen übernehmen. Veränderungen von Verhalten brauchen immer eine gewisse Zeit. 2. Liegt es an der Größe der Boxen, die für E-Bikes oder Gravelbikes nicht gut geeignet scheinen? Dies sieht die Verwaltung als eher unwahrscheinlich an. Im zweiten und dritten Quartal sowie dem laufenden vierten Quartal 2025 wurden der Verwaltung keine Beschwerden hinsichtlich der Größe der Boxen über die Betreiberin, die Bonner City Parkraum GmbH, gemeldet. 3. Gibt es die Möglichkeit einer Verbesserung oder Nachbesserung, um die Akzeptanz/ Nutzerzahlen zu erhöhen? Das Angebot muss noch bekannter werden. Potenzial ist u.a. im betrieblichen Mobilitätsmanagement zu sehen, d.h. dass Firmen im Umfeld der Fahrradparkhäuser auf die Vorteile für die MitarbeiterschaftSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) aufmerksam gemacht werden. Des Weiteren befindet sich die Verwaltung in der Finalisierung von Marketing- und Socialmediakampagnen, um die Fahrradparkhäuser zu bewerben und somit deren Bekanntheitsgrad zu steigern. Zusätzlich ist eine umfangreiche Umfrage bzgl. der Fahrradparkhäuser vorgesehen, diese soll spätestens im Januar 2026 starten. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden in die weiteren Maßnahmen zur Steigerung der Nutzung mit einfließen. 4. Ist angedacht, eine Etage des Parkhauses für die Beschäftigten im Beueler Rathaus freizugeben? Grundsätzlich besteht aus Sicht der SWB die Möglichkeit, den Mitarbeitenden des Beueler Rathauses Sonderkonditionen hinsichtlich der Nutzung des Fahrradparkhauses anzubieten. Entsprechende Regelungen könnten zwischen Stadt und SWBV verhandelt werden. 5. Gibt es Informationen zu den Einnahmen, die seitens der SWB mit dem Fahrradparkhaus generiert werden? Die Einnahmen liegen in einem niedrigen fünfstelligen Bereich, entsprechend decken sie nicht die Unterhaltungskosten. Seitens der Stadt Bonn wurde entschieden, bei den vollautomatischen Fahrradparkhäusern das gleiche Tarifsystem zur Anwendung zu bringen wie bei den smarten Fahrradboxen, das bedeutet aktuell einen Euro für die Tagesmiete und 15 Euro für die Monatsmiete. Hinzu kommen die Förderbedingungen, u. a. gibt die Fördergeberin vor, dass das Tarifsystem so gestaltet sein muss, dass keine Gewinne erzielt werden können. Bzv. Rudolph –CDU- bittet die Verwaltung um Beantwortung nachfolgender Fragen: 1. Ist es möglich die V-Locker Parkhäuser umzubauen und andere Boxen für größere Fahrräder einzubauen? Was würde dies für ein Fahrradparkhaus kosten? Dies ist nicht möglich. Ein Fahrradparkhaus besteht aus mehreren Turmmodulen, in diese Module ist jeweils das Paternostersystem mit seinen Boxen eingesetzt. Um entsprechend größere Boxen einsetzen zu können, müssten ein neues Rahmenkonstrukt der Turmmodule geschaffen und somit komplett neue Fundamente gesetzt werden. 2. Können die SWB den Beschäftigten der Bundesstadt Bonn eine Sonderkondition für das Fahrradparkhaus KAP anbieten, damit diese dort ihr Rad abstellen können? Grundsätzlich besteht aus Sicht der SWB die Möglichkeit, den Mitarbeitenden der Bundesstadt Bonn Sonderkonditionen hinsichtlich der Nutzung des Fahrradparkhauses anzubieten. Entsprechende Regelungen könnten zwischen Stadt und SWBV verhandelt werden. 3. Werden zukünftige Fahrradparkhäuser mit größeren Boxen für alleSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) üblichen Fahrräder und eBikes in Betracht gezogen? Aktuell ist ein stadtweites Mobilstationen-Konzept in Erarbeitung, welches unter anderem auch die Bedarfe und potenzielle Standorte für weitere sichere Fahrradabstellanlagen in Stadtgebiet aufzeigen soll. Diese Abstellanlagen sollen möglichst umfassend die verschiedenen Bedarfe (u.a. auch für größere (E-)Bikes und Lastenräder) abdecken. Für das Jahr 2026 sind keine finanziellen Mittel für die Realisierung von weiteren Fahrradparkhäusern vorgesehen. 4. Wann haben die SWB erstmalig die Belegungszahlen an die Stadt Bonn übermittelt? Im September 2024 wurden erste Belegungszahlen an die Stadt Bonn übermittelt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@lage ↗Datenstand: 23.10.2026, 04:29 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de