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242337-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU Große Anfrage: Fahrradparkhäuser in Beuel

Nummer
242337-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.12.2025
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 10.12.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 242337 CDU Große Anfrage: Fahrradparkhäuser in Beuel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242337-05 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU Große Anfrage: Fahrradparkhäuser in Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 10.12.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bzv. Everding –CDU– stellte nachfolgende Fragen zu Protokoll, da der online
zugeschaltete Berichterstatter aus technischen Gründen nicht zu verstehen
war. Die Verwaltung wurde gebeten, die nächste Berichterstattung in Präsenz
sicherzustellen und nachfolgende Fragen in einer ergänzenden Stellungnahme
zu beantworten.
Nach Rückmeldung der SWB als Betreiber der Fahrradparkhäuser nimmt die
Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Weswegen wird das Fahrradparkhaus (gemessen an den bisherigen
Erkenntnissen) nicht angenommen?
Es handelt sich um ein Angebot, das sich noch etablieren muss. Dass neue
Mobilitätsangebote nicht sofort durch die Bevölkerung angenommen
werden und schnell eine hohe Auslastung erreicht wird, ist nicht
ungewöhnlich. Die Bürgerinnen und Bürger müssen zuerst einmal davon
erfahren, dass es dieses zusätzliche Angebot gibt, sich damit
auseinandersetzen, wie es funktioniert, und es in ihre Alltagsroutinen
übernehmen. Veränderungen von Verhalten brauchen immer eine gewisse
Zeit.
2. Liegt es an der Größe der Boxen, die für E-Bikes oder Gravelbikes
nicht gut geeignet scheinen?
Dies sieht die Verwaltung als eher unwahrscheinlich an. Im zweiten und
dritten Quartal sowie dem laufenden vierten Quartal 2025 wurden der
Verwaltung keine Beschwerden hinsichtlich der Größe der Boxen über die
Betreiberin, die Bonner City Parkraum GmbH, gemeldet.
3. Gibt es die Möglichkeit einer Verbesserung oder Nachbesserung, um
die Akzeptanz/ Nutzerzahlen zu erhöhen?
Das Angebot muss noch bekannter werden. Potenzial ist u.a. im
betrieblichen Mobilitätsmanagement zu sehen, d.h. dass Firmen im Umfeld
der Fahrradparkhäuser auf die Vorteile für die MitarbeiterschaftSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
aufmerksam gemacht werden. Des Weiteren befindet sich die Verwaltung
in der Finalisierung von Marketing- und Socialmediakampagnen, um die
Fahrradparkhäuser zu bewerben und somit deren Bekanntheitsgrad zu
steigern. Zusätzlich ist eine umfangreiche Umfrage bzgl. der
Fahrradparkhäuser vorgesehen, diese soll spätestens im Januar 2026
starten. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden in die weiteren
Maßnahmen zur Steigerung der Nutzung mit einfließen.
4. Ist angedacht, eine Etage des Parkhauses für die Beschäftigten im
Beueler Rathaus freizugeben?
Grundsätzlich besteht aus Sicht der SWB die Möglichkeit, den
Mitarbeitenden des Beueler Rathauses Sonderkonditionen hinsichtlich der
Nutzung des Fahrradparkhauses anzubieten. Entsprechende Regelungen
könnten zwischen Stadt und SWBV verhandelt werden.
5. Gibt es Informationen zu den Einnahmen, die seitens der SWB mit
dem Fahrradparkhaus generiert werden?
Die Einnahmen liegen in einem niedrigen fünfstelligen Bereich,
entsprechend decken sie nicht die Unterhaltungskosten. Seitens der Stadt
Bonn wurde entschieden, bei den vollautomatischen Fahrradparkhäusern
das gleiche Tarifsystem zur Anwendung zu bringen wie bei den smarten
Fahrradboxen, das bedeutet aktuell einen Euro für die Tagesmiete und 15
Euro für die Monatsmiete. Hinzu kommen die Förderbedingungen, u. a.
gibt die Fördergeberin vor, dass das Tarifsystem so gestaltet sein muss,
dass keine Gewinne erzielt werden können.
Bzv. Rudolph –CDU- bittet die Verwaltung um Beantwortung nachfolgender
Fragen:
1. Ist es möglich die V-Locker Parkhäuser umzubauen und andere Boxen
für größere Fahrräder einzubauen? Was würde dies für ein
Fahrradparkhaus kosten?
Dies ist nicht möglich. Ein Fahrradparkhaus besteht aus mehreren
Turmmodulen, in diese Module ist jeweils das Paternostersystem mit seinen
Boxen eingesetzt. Um entsprechend größere Boxen einsetzen zu können,
müssten ein neues Rahmenkonstrukt der Turmmodule geschaffen und
somit komplett neue Fundamente gesetzt werden.
2. Können die SWB den Beschäftigten der Bundesstadt Bonn eine
Sonderkondition für das Fahrradparkhaus KAP anbieten, damit diese
dort ihr Rad abstellen können?
Grundsätzlich besteht aus Sicht der SWB die Möglichkeit, den
Mitarbeitenden der Bundesstadt Bonn Sonderkonditionen hinsichtlich der
Nutzung des Fahrradparkhauses anzubieten. Entsprechende Regelungen
könnten zwischen Stadt und SWBV verhandelt werden.
3. Werden zukünftige Fahrradparkhäuser mit größeren Boxen für alleSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
üblichen Fahrräder und eBikes in Betracht gezogen?
Aktuell ist ein stadtweites Mobilstationen-Konzept in Erarbeitung, welches
unter anderem auch die Bedarfe und potenzielle Standorte für weitere
sichere Fahrradabstellanlagen in Stadtgebiet aufzeigen soll. Diese
Abstellanlagen sollen möglichst umfassend die verschiedenen Bedarfe (u.a.
auch für größere (E-)Bikes und Lastenräder) abdecken.
Für das Jahr 2026 sind keine finanziellen Mittel für die Realisierung von
weiteren Fahrradparkhäusern vorgesehen.
4. Wann haben die SWB erstmalig die Belegungszahlen an die Stadt
Bonn übermittelt?
Im September 2024 wurden erste Belegungszahlen an die Stadt Bonn
übermittelt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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