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242345-02 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag: Verbesserungen am Radweg westlich der Bahn Antrag zur Vorlage 242345

Nummer
242345-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
27.01.2025
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 242345 SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg: Verbesserungen am Radweg westlich der Bahn

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Text anzeigen (2.741 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
242345-02 AA
Antragsteller/in:
Wolfgang Heedt
27.01.2025, gez. BBM Wenzel
FDP-Änderungsantrag: Verbesserungen am
Radweg westlich der Bahn
Antrag zur Vorlage 242345
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung legt im Falle der Annahme des Änderungsantrags
242345-01 AA, bei Ihrer Prüfung besonderes Augenmerk darauf, wie im
Falle einer "Alles-Rot"-Schaltung vorrangig der Schutz der Fußgänger
gewährleistet werden kann.
2. Die Verwaltung prüft im Falle einer Annahme des Änderungsantrags
erneut eine Alternativroute, wie in Antrag DS 1912294 beschrieben.
Begründung
Es ist Radfahrern zuzumuten, erstens § 1 der StVO anzuwenden, sprich
gegenseitige Rücksichtnahme, und zweitens durch umsichtiges Handeln,
wie z.B. durch das Herstellen von Blickkontakt, in kritischen
Verkehrsbereichen ausreichend Eigensicherung zu betreiben.
Auf der Südseite der Hochkreuzallee ist erheblicher Fußgängerverkehr
festzustellen von und zum Halt "Hochkreuzallee" der Stadtbahn. Dieser
Fußverkehr quert die bahnbarallele Radverkehrsstrecke zwischen Bad
Godesberg und Bonn. Angesichts der physikalisch höheren Masse von
Radfahrern in Fahrt, verstärkt noch einmal durch das höhere Eigengewicht von
Pedelecs, haben Fußgänger im Falle eines Zusammenpralls das höhere
Verletzungsrisiko. Eine Ampelschaltung, die Radfahrern "volle
Bewegungsfreiheit" signalisiert, könnte dazu führen, dass die Rücksichtnahme
von Radfahrern auf Fußgänger nachlässt.Seite 1 von 2
Seite 2
Des Weiteren könnte eine "Alles-Rot"-Schaltung an der Hochkreuzallee dazu
führen, dass an der Kreuzung Elsässer Straße bei sonst gleichen Bedingungen
wie an der Hochkreuzallee der gleiche Umstand angenommen wird. Warum
also an der einen Kreuzung diese und an der nächsten per Lichtzeichen
geregelten Kreuzung eine andere Regelung greifen soll, entbehrt jeglicher
Logik und damit der intuitiven Anwendung von Verkehrsregeln.
Der Verlauf der bahnparallelen Radroute weist im Stadtgebiet Bad Godesberg
weitere Schwachstellen auf, so z.B. die Einfahrt zum OBI-Markt, die
Einmündungen von Weißenburg- und Lauffenbergstraße sowie die räumlich
enge Parallelität von Rad- und Fußverkehr auf der Bonner Straße, weshalb
langfristig die Routenführung überdacht werden sollte, wie bereits durch
unseren Prüfauftrag DS 1912294 skizziert. Die Verwaltung sollte ihre damalige
Stellungnahme nochmals überprüfen, ob der Naturschutz auf einem vielleicht
200 Meter lange Teilstück der Route entlang der Basis von Burg- und
Venusberg höher zu werten ist als der Schutz von Radfahrern vor körperlicher
Unversehrtheit. Wir würden jedenfalls in diesem Fall dem Schutz der Radfahrer
Vorrang geben.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 24.10.2026, 18:05 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de