242345-02 AA · Änderungsantrag
FDP-Änderungsantrag: Verbesserungen am Radweg westlich der Bahn Antrag zur Vorlage 242345
Kerndaten
- Nummer
- 242345-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 27.01.2025
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 242345-02 AA Antragsteller/in: Wolfgang Heedt 27.01.2025, gez. BBM Wenzel FDP-Änderungsantrag: Verbesserungen am Radweg westlich der Bahn Antrag zur Vorlage 242345 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Verwaltung legt im Falle der Annahme des Änderungsantrags 242345-01 AA, bei Ihrer Prüfung besonderes Augenmerk darauf, wie im Falle einer "Alles-Rot"-Schaltung vorrangig der Schutz der Fußgänger gewährleistet werden kann. 2. Die Verwaltung prüft im Falle einer Annahme des Änderungsantrags erneut eine Alternativroute, wie in Antrag DS 1912294 beschrieben. Begründung Es ist Radfahrern zuzumuten, erstens § 1 der StVO anzuwenden, sprich gegenseitige Rücksichtnahme, und zweitens durch umsichtiges Handeln, wie z.B. durch das Herstellen von Blickkontakt, in kritischen Verkehrsbereichen ausreichend Eigensicherung zu betreiben. Auf der Südseite der Hochkreuzallee ist erheblicher Fußgängerverkehr festzustellen von und zum Halt "Hochkreuzallee" der Stadtbahn. Dieser Fußverkehr quert die bahnbarallele Radverkehrsstrecke zwischen Bad Godesberg und Bonn. Angesichts der physikalisch höheren Masse von Radfahrern in Fahrt, verstärkt noch einmal durch das höhere Eigengewicht von Pedelecs, haben Fußgänger im Falle eines Zusammenpralls das höhere Verletzungsrisiko. Eine Ampelschaltung, die Radfahrern "volle Bewegungsfreiheit" signalisiert, könnte dazu führen, dass die Rücksichtnahme von Radfahrern auf Fußgänger nachlässt.Seite 1 von 2 Seite 2 Des Weiteren könnte eine "Alles-Rot"-Schaltung an der Hochkreuzallee dazu führen, dass an der Kreuzung Elsässer Straße bei sonst gleichen Bedingungen wie an der Hochkreuzallee der gleiche Umstand angenommen wird. Warum also an der einen Kreuzung diese und an der nächsten per Lichtzeichen geregelten Kreuzung eine andere Regelung greifen soll, entbehrt jeglicher Logik und damit der intuitiven Anwendung von Verkehrsregeln. Der Verlauf der bahnparallelen Radroute weist im Stadtgebiet Bad Godesberg weitere Schwachstellen auf, so z.B. die Einfahrt zum OBI-Markt, die Einmündungen von Weißenburg- und Lauffenbergstraße sowie die räumlich enge Parallelität von Rad- und Fußverkehr auf der Bonner Straße, weshalb langfristig die Routenführung überdacht werden sollte, wie bereits durch unseren Prüfauftrag DS 1912294 skizziert. Die Verwaltung sollte ihre damalige Stellungnahme nochmals überprüfen, ob der Naturschutz auf einem vielleicht 200 Meter lange Teilstück der Route entlang der Basis von Burg- und Venusberg höher zu werten ist als der Schutz von Radfahrern vor körperlicher Unversehrtheit. Wir würden jedenfalls in diesem Fall dem Schutz der Radfahrer Vorrang geben. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 24.10.2026, 17:26 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de