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242345-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg: Verbesserungen am Radweg westlich der Bahn

Nummer
242345-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.04.2025
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 242345 SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg: Verbesserungen am Radweg westlich der Bahn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242345-05 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg:
Verbesserungen am Radweg westlich der Bahn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1.:
Der gemeinsame Geh- und Radweg entlang der Bahn wurde nochmals
außerplanmäßig kontrolliert und eine gänzlich verkehrssichere Situation
festgestellt. Auch eine starke Beeinträchtigung durch Auf- oder Überwuchs und
eine daraus resultierende Breitenreduzierung des Radwegs konnte nicht
festgestellt werden. Die benannte Verkehrsfläche befindet sich einem guten
Zustand.
zu 2.:
Der gemeinsame Geh- und Radweg westlich der Bahn gehört auf Godesberger
Gebiet teilweise nicht der Bundesstadt Bonn. Zudem ist er in Teilen nicht und in
Teilen fiktiv gewidmet.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass an den Winterdienst auf reinen
Radwegen grundsätzlich die gleichen Anforderungen zu stellen sind wie an
Fahrbahnen. Demnach räumt und streut die bonnorange AöR im Auftrag der
Bundesstadt Bonn die verkehrswichtigen und gefährlichen Abschnitte von
innerstädtischen Radwegen (selbstständige Radwege mit dem
Verkehrszeichen 237 und getrennte Rad- und Gehwege mit dem
Verkehrszeichen 241 auf dem Teil für Radfahrende). Das
Straßenreinigungsgesetz sieht keine Pflichten auf ungewidmeten Straßen für
die bonnorange AöR vor. Gemäß der derzeit in Bonn gültigen
Straßenreinigungssatzung §2 Abs. 2 sowie §6 Abs. 1 liegen die
Anliegerpflichten für gemeinsame Fuß- und Radwege bei den Anliegern.
Um Aussagen darüber treffen zu können ob und inwiefern die Räumung des
Weges entlang der Bahn durch die Verwaltung bzw. die bonnorange AöR
übernommen werden könnten, müssten die genauen Fragen der Widmung, der
Unterhaltungslasten, evtl. Vereinbarungen bzgl. der Nutzung etc. geklärt
werden.
Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung die nötigen Informationen
einholen und prüfen inwiefern die Reinigung des Weges durch die öffentlicheSeite 1 von 2
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Hand übernommen werden kann.
zu 3.:
Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung eine Umgestaltung der
genannten Kreuzung prüfen und der Bezirksvertretung entsprechende
Umsetzungsvorschläge machen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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