242345-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg: Verbesserungen am Radweg westlich der Bahn
Kerndaten
- Nummer
- 242345-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.04.2025
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242345-05 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg: Verbesserungen am Radweg westlich der Bahn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: zu 1.: Der gemeinsame Geh- und Radweg entlang der Bahn wurde nochmals außerplanmäßig kontrolliert und eine gänzlich verkehrssichere Situation festgestellt. Auch eine starke Beeinträchtigung durch Auf- oder Überwuchs und eine daraus resultierende Breitenreduzierung des Radwegs konnte nicht festgestellt werden. Die benannte Verkehrsfläche befindet sich einem guten Zustand. zu 2.: Der gemeinsame Geh- und Radweg westlich der Bahn gehört auf Godesberger Gebiet teilweise nicht der Bundesstadt Bonn. Zudem ist er in Teilen nicht und in Teilen fiktiv gewidmet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass an den Winterdienst auf reinen Radwegen grundsätzlich die gleichen Anforderungen zu stellen sind wie an Fahrbahnen. Demnach räumt und streut die bonnorange AöR im Auftrag der Bundesstadt Bonn die verkehrswichtigen und gefährlichen Abschnitte von innerstädtischen Radwegen (selbstständige Radwege mit dem Verkehrszeichen 237 und getrennte Rad- und Gehwege mit dem Verkehrszeichen 241 auf dem Teil für Radfahrende). Das Straßenreinigungsgesetz sieht keine Pflichten auf ungewidmeten Straßen für die bonnorange AöR vor. Gemäß der derzeit in Bonn gültigen Straßenreinigungssatzung §2 Abs. 2 sowie §6 Abs. 1 liegen die Anliegerpflichten für gemeinsame Fuß- und Radwege bei den Anliegern. Um Aussagen darüber treffen zu können ob und inwiefern die Räumung des Weges entlang der Bahn durch die Verwaltung bzw. die bonnorange AöR übernommen werden könnten, müssten die genauen Fragen der Widmung, der Unterhaltungslasten, evtl. Vereinbarungen bzgl. der Nutzung etc. geklärt werden. Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung die nötigen Informationen einholen und prüfen inwiefern die Reinigung des Weges durch die öffentlicheSeite 1 von 2 Seite 2 Hand übernommen werden kann. zu 3.: Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung eine Umgestaltung der genannten Kreuzung prüfen und der Bezirksvertretung entsprechende Umsetzungsvorschläge machen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 24.10.2026, 17:25 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de