252903-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zur Großen Anfrage der BBB-Fraktion: Sanierung der rechtsrheinischen Bahnstrecke auf dem Abschnitt Troisdorf – Wiesbaden vom 10. Juli bis 12. Dezember 2026; hier Ausfall der RB 30 zwischen Remagen und Bonn Hbf und der Verstärkertakte der Linie RB 48 zwischen Köln und Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 252903-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.10.2026
- Letzte Änderung
- 21.10.2026
Beratungsfolge
- noch nicht terminiert Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252903-03 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zur Großen Anfrage der BBB- Fraktion: Sanierung der rechtsrheinischen Bahnstrecke auf dem Abschnitt Troisdorf – Wiesbaden vom 10. Juli bis 12. Dezember 2026; hier Ausfall der RB 30 zwischen Remagen und Bonn Hbf und der Verstärkertakte der Linie RB 48 zwischen Köln und Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 04.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Go.Rheinland hat der Verwaltung mittlerweile eine Stellungnahme zur Verfü- gung gestellt. Diese ist nachfolgend aufgeführt. 1. Wann wurde von wem unter wessen wie gearteter Mitwirkung entschie- den, dass während der "Korridorsanierung" der rechtsrheinisch durch Bonn führenden Gleisanlage des Bundes die Züge der Linie RB 30 auf der linksrheinischen Bundeseisenbahnstrecke zwischen Remagen und Bonn Hauptbahnhof sowie die Verstärkerfahrten der Linie RB 48 im Be- rufsverkehr zwischen Köln und Bonn ebendort ausfallen? Die erste Abstimmung zum Verkehrskonzept der Korridorsanierung fand am 21.8.2023 zwischen DB Netz, den beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen und den Aufgabenträgern statt. Im Termin stellte DB Netz vor, dass durch die Sperrung der Rechten Rheinstrecke viele Güterzüge über die Linke Rheinstre cke umgeleitet werden müssen. Daher schlug DB Netz vor alle Fahrten der RB 48 zwischen Köln und Bonn (beide stündlichen Trassen) ausfallen zu lassen. go.Rheinland hat dies mit Blick auf die Auslastung der SPNV Züge entschieden abgelehnt. Zusätzlich erwarteten wir das einige Fahrgäste von der rechten auf die linke Rheinstrecke wechseln. In den nächsten Terminen wurde daher ge meinsam mit den genannten Partnern das nun umgesetzte Konzept mit einem Ausfall lediglich der HVZ Fahrten der RB 48 und der RB 30 entwickelt. Dies führt für den Güterverkehr zu schmerzhaften deutlich großräumigeren Umlei tungen mit teilweise mehreren hundert km. Außerdem musste das Angebot im Fernverkehr reduziert werden. Im Gegenzug wurde aus unserer Sicht eine aus reichende Kapazität der SPNV Züge zwischen Bonn und Köln erreicht.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2. Welche Gründe lagen für die unter Ziffer 1 nachgefragte, auf wessen Betreiben herbeigeführte Entscheidung, das Angebot für Bonner Nah- verkehrskunden auf der linksrheinischen Eisenbahnstrecke des Bundes zwischen Remagen und Köln erheblich einzuschränken, vor? Siehe Beantwortung zu Frage 1. 3. Wurde in den Gremien von go.Rheinland - über die Abbindung der RB 30 und den Ausfall der Verstärker- fahrten der RB 48 informiert und wenn ja, wann? - der in Rede stehenden Angebotsverkürzung zugestimmt und wenn ja, wie haben die aus Bonn entsandten Vertreter jeweils votiert? Am 7. Juni 2024 wurde das umgesetzte Verkehrskonzept im Hauptausschuss von go.Rheinland vorgestellt und einstimmig beschlossen. 4. Wurde die Stadt Bonn über die mit der Sperrung der rechtsrheinischen Gleisanlage der DB AG verbundenen Ausdünnung des ÖPNV- Angebotes auf der Eisenbahnstrecke zwischen Remagen und Köln und die dort beabsichtigte und nunmehr offenkundig umgesetzte Steigerung des Güterverkehrsaufkommens informiert und wenn ja, wie lautete der Inhalt der Stellungnahme, die sie dazu abgegeben hat? Gesonderte Termine mit der Stadt Bonn gab es ab September 2024 vor allem zum SEV. Ergänzende Stellungnahme der Stadt Bonn: In diesen gesonderten Terminen zur Abstimmung des SEV-Konzeptes wurden der Stadt Bonn auch die Konzepte für das Fahrplanangebot auf der linken Rheinstrecke vorgestellt. Aus fachlicher Sicht waren diese Konzepte sinnvoll und in Anbetracht der grundsätzlichen Rahmenbedingungen notwendig, sodass es seitens der Stadt Bonn keinen Widerspruch gegen eine Umsetzung gab. 5. In welcher Höhe fallen infolge der Angebotsausdünnung verminderte Zahlungen an die beauftragten Dienstleister an und für welche Maß- nahmen werden die eingesparten Summen verwendet? Durch die Abbestellung der Fahrten wird ein hoher sechsstelliger Betrag nicht an die EVU bezahlt und stattdessen unter anderem für SEV Leistungen am Rechten Rhein ausgegeben. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 22.10.2026, 03:20 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de