253010-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Beschleunigung Linie 66 in Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 253010-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.12.2025
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Combahnstraße Hauptort
- Niederkasseler Straße
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253010-04 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Beschleunigung Linie 66 in Beuel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 21.01.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens kommt es zunehmend zu Verkehrsbeeinträchtigungen insbesondere des MIV und des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV). Durch Rückstauungen des MIV an den Lichtsignalanlagen wird der ÖPNV trotz Vorrangschaltungen im Betriebsablauf beeinträchtigt. Dies zeigt sich insbesondere in der morgendlichen Hauptverkehrszeit stadteinwärts an der Kreuzung B56/Combahnstraße. Dem Problem der Behinderung der stadtauswärts fahrenden Stadtbahn durch den Rückstau des Linksabbiegers zur Niederkasseler Straße konnte signaltechnisch nur teilweise abgeholfen werden. Weitere Optimierungen der Lichtsignalanlagen-Programme oder andere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Verkehrsraum sind aktuell nicht mehr möglich. Dies ist insbesondere unter dem Aspekt der Beschleunigung des ÖPNV, der geplanten Stadtbahnlinie in Richtung Niederkassel und der geplanten Taktverdichtung auf dem Abschnitt der Stadtbahnlinien 66 und 67 von 6 auf voraussichtlich 18 Bahnen stündlich nicht mehr akzeptabel und verursacht einen akuten Handlungsbedarf. Die Engstelle stellt zudem ein Sicherheitsrisiko dar, wie ein aktueller Unfall am 02.12.2025 gezeigt hat, bei dem ein LKW eine Bahn gestreift hat, was eine Blockade des Bahnverkehrs in beiden Fahrtrichtungen in der morgendlichen Hauptverkehrszeit nach sich zog. Die Verwaltung empfiehlt daher, die aktuellen Planungen zur Beschleunigung der Linie 66 weiterzuverfolgen. Zu den inhaltlichen Fragestellungen (DS 253010) verweist die Verwaltung auf die Stellungnahme der Verwaltung (DS 253010-02) Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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