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253030 · Einwohnerfrage

Fahrradstraßen

Nummer
253030
Art
Einwohnerfrage
Veröffentlicht
28.04.2025
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 154,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 253030-01 ST Stellungnahme zu Einwohnerfrage zu Fahrradstraßen

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Einwohnerfrage
öffentlich
253030
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
26.04.2025
Fahrradstraßen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Einwohneranfrage:
Mit Wirkung zum 9. April 2025 wurde die Verwaltungsvorschrift zur StVO
dahingehend geändert, dass anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und
der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen in Fahrradstraßen künftig
grundsätzlich nur noch für den Anliegerverkehr durch Anordnung des
Zusatzzeichens „Anlieger frei“ zugelassen werden soll. Eine Abweichung
hiervon ist somit nur noch in atypischen Fällen zulässig.
Vor diesem Hintergrund möchte ich folgende Einwohnerfrage gemäß § 26 der
Geschäftsordnung des Rates stellen:
Welche Auswirkungen hat diese neue Vorgabe auf die bestehenden und
geplanten Fahrradstraßen im Stadtbezirk Bonn, insbesondere in Bezug auf die
bislang übliche großzügigere Zulassung des motorisierten Verkehrs?
Anlage/n
1 Einwohnerfrage_öff (öffentlich)
2 Einwohneranfrage_nöff (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
1
(BezVSt_Bonn﴿
Von:
Gesendet: Samstag, 26. April 2025 20:50
An: vl_bezvst_bonn_bv‐bonn
Betreff: Einwohnerfrage zu Fahrradstraßen
⚠ Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! ⚠
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
mit Wirkung zum 9. April 2025 wurde die Verwaltungsvorschrift zur StVO dahingehend geändert, dass
anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen in
Fahrradstraßen künftig grundsätzlich nur noch für den Anliegerverkehr durch Anordnung des
Zusatzzeichens „Anlieger frei“ zugelassen werden soll. Eine Abweichung hiervon ist somit nur noch in
atypischen Fällen zulässig.
Vor diesem Hintergrund möchte ich folgende Einwohnerfrage gemäß § 26 der Geschäftsordnung des Rates
stellen:
Welche Auswirkungen hat diese neue Vorgabe auf die bestehenden und geplanten Fahrradstraßen im
Stadtbezirk Bonn, insbesondere in Bezug auf die bislang übliche großzügigere Zulassung des motorisierten
Verkehrs?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 2

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Datenstand: 26.10.2026, 13:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de