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253309-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu Einwohnerfragen zur Radverkehrsführung auf der Pützchens Chaussee in Beuel

Nummer
253309-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.01.2026
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253309 Einwohnerfragen zur Radverkehrsführung auf der Pützchens Chaussee in Beuel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253309-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zu Einwohnerfragen zur
Radverkehrsführung auf der Pützchens Chaussee
in Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Nach Annahme des Antrags 210488-02 AA hat die Verwaltung die
Radverkehrsführung auf der Pützchen Chaussee geprüft und nimmt zu den
Fragen wie folgt Stellung:
„1. Wie ist der Fortschritt der Beauftragung (2021) durch die Bezirksvertretung
Beuel an die Verwaltung zu dem einstimmigen Abstimmungsergebnis von
Stellungnahme DS 210488-01ST und Änderungsantrag DS 210488-02 AA die
„Radverkehrsführung auf der gesamten Länge der Pützchens Chaussee“
durchzuführen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten?“
Zu 1.
Aufgrund der örtlichen Begebenheiten sowie der geltenden Regelwerke sind
die Möglichkeiten zur Verbesserung der Radverkehrsführung in der Pützchens
Chaussee deutlich begrenzt.
Im Abschnitt zwischen der Siegburger Straße und Adelheidisplatz verlaufen
Schutzstreifen, die nach den geltenden Richtlinien in weiten Teilen zu schmal
sind und keinen Sicherheitstrennstreifen zu den anliegenden Parkständen
aufweisen. Damit entsprechen sie nicht mehr den heutigen
Mindestanforderungen. Im Zuge der jüngsten Deckensanierung wurde ein
erster Teil dieser Schutzstreifen im Abschnitt zwischen der Röhfeldstraße und
der Straße Im Thelenpfand entfernt. Da die Fahrbahnbreite keine gesonderte
Radverkehrsinfrastruktur zulässt, hat die Verwaltung dort anstelle der früheren
Schutzstreifen Piktogrammketten mit weißen Fahrradpiktogrammen auf der
Fahrbahn aufbringen lassen. Wer mittig über den Piktogrammen fährt, hält in
der Regel ausreichend Abstand zu parkenden Fahrzeugen und bewegt sich
damit außerhalb der sogenannten Dooring-Zone, während die Markierungen
zugleich die Aufmerksamkeit der Kfz-Fahrenden auf den Radverkehr erhöhen
und so auch zu einem sichereren Überholen beitragen. Eine Studie der
Universität Wuppertal zeigte, dass die Markierungen einen positiven Effekt auf
die objektive und subjektive Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden haben.
Am Knotenpunkt Siegburger Straße / Pützchens Chaussee sind MaßnahmenSeite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
vorgesehen, um die Situation zu verbessern. Dazu zählen Rotmarkierungen,
vorgezogene Aufstellflächen für den Radverkehr und die Einrichtung indirekter
Linksabbieger. Aufgrund der Komplexität des Knotenpunktes, einschließlich der
Behandlung im Rahmen der Unfallkommission, nimmt die Abstimmung dieser
Maßnahmen einige Zeit in Anspruch. Ein gemeinsamer Ortstermin mit der
Bezirksregierung zur abschließenden Abstimmung steht noch aus. Darüber
hinaus besteht ein Prüfauftrag zur möglichen Einrichtung eines Kreisverkehrs
an diesem Knotenpunkt (DS-Nr. 210497). Die Bearbeitung dieses Prüfauftrags
ist aufgrund des Umfangs und der derzeitigen personellen Möglichkeiten noch
ausstehend. Bis dahin sollen zur Verbesserung der Verkehrssituation zunächst
die oben genannten Maßnahmen umgesetzt werden. Sofern die oben
genannten Maßnahmen durch die Bezirksregierung bestätigt werden, wird die
Verwaltung eine Mitteilungsvorlage mit den abgestimmten Plänen vorlegen.
Zudem sind für den Knotenpunkt Pützchens Chaussee / Adelheidisplatz im
Zuge eines Bürgerantrags (DS-Nr. 221327) Maßnahmen geplant, die auch im
Rahmen der Unfallkommission abgestimmt wurden. Geplant ist die
Rotmarkierung der Schutzstreifen ab Höhe der Hausnummer 162 sowie im
Kreuzungsbereich. Die Einrichtung von Radfahrstreifen oder Protected Bike
Lanes ist aufgrund des begrenzten Straßenquerschnitts nicht möglich. Ziel ist
es daher, durch die Rotmarkierung die Radverkehrsführung zu verdeutlichen
und ein Beparken vor der Hausnummer 162 zu verhindern. Ergänzend werden
vorgezogene Aufstellflächen für Radfahrer (in der Fachsprache auch ARAS,
kurz für aufgeweiteter Aufstellstreifen, genannt) markiert und rot eingefärbt, um
die Sichtbarkeit von Radfahrenden im Kreuzungsbereich zu erhöhen.
Auch im weiteren Abschnitt zwischen Adelheidisplatz und Holtorfer Straße
Richtung Ortsausgang verlaufen Schutzstreifen, die nach den geltenden
Richtlinien in weiten Teilen zu schmal sind und keinen Sicherheitstrennstreifen
zu den anliegenden Parkständen aufweisen. Doch auch in diesem Bereich
lassen die Straßenraumbreiten nur wenig Verbesserungsmöglichkeiten zu.
Seitenräume unter 2,50 m sind für eine gemeinsame Führung von Fuß- und
Radverkehr zu schmal. Auch die Fahrbahnbreite reicht nicht aus, um Schutz-
oder Radfahrstreifen mit den erforderlichen Mindestbreiten und
Sicherheitstrennstreifen einzurichten. Entsprechend ist die Situation hier derzeit
nicht zufriedenstellend. Aktuell können jedoch keine konkreten
Verbesserungsvorschläge gemacht werden. Ohne einen vollumfänglichen
Straßenumbau ist eine Neuaufteilung der Flächen nicht möglich und selbst
dann wären die Straßenraumbreiten weiterhin stark limitiert.
Im weiteren Verlauf ab Höhe der Straße Rosenbach, insbesondere ab Höhe
der Straße Am Weidenbach bis zum Kreisverkehr bei Niederholtorf, lassen die
vorhandenen Breiten ebenfalls keine einfache Umverteilung der Flächen zu.
Hinzu kommt, dass die Pützchens Chaussee in diesem
Bereich unmittelbar durch das Naturschutzgebiet Ennert und das FFH-Gebiet
Siebengebirge (FFH=Fauna-Flora-Habitat) führt. Für Gebiete mit dieser
Schutzkategorie gilt grundsätzlich ein Verschlechterungsverbot. Eingriffe sind
nur unter besonderen engen rechtlichen Voraussetzungen möglich und
unterliegen strengen naturschutzfachlichen Vorgaben. Ein Aus- oder Umbau
der Geh- und Radwege im Seitenraum erscheint daher rechtlich und fachlich
derzeit kaum realisierbar. Die Verwaltung ist dennoch weiterhin bestrebt eine
Lösung für die Radverkehrsführung in diesem Abschnitt zu finden.
Die weiße Markierung der Bordsteinkante im oberen Abschnitt der PützchensSeite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Chaussee wurde damals geprüft und anschließend am 16.06.2021 erneuert.
Anlässlich der Einwohneranfrage wurde der Zustand erneut überprüft und
befindet sich nach Auffassung der Fachverwaltung in einem gut erkennbaren
Zustand.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung bergwärts im Abschnitt hinter dem
Kreisverkehr auf Tempo 50 wird von der Straßenverkehrsbehörde nicht
befürwortet. Der Bereich liegt außerhalb geschlossener Ortschaften, auf denen
grundsätzlich Tempo 100 gilt, wobei hier eine Reduzierung auf Tempo 70
bereits stattfand.
Die Verwaltung ist sich der bestehenden Defizite der Radverkehrsinfrastruktur
entlang der Pützchens Chaussee bewusst.
Aufgrund der baulichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind derzeit keine
umfassenden Verbesserungen möglich. Es werden daher kleinere Maßnahmen
wie beispielsweise Piktogrammketten und Rotmarkierungen umgesetzt, um die
Sichtbarkeit des Radverkehrs zu erhöhen und dadurch dessen Sicherheit zu
verbessern. Langfristig bleibt es das Ziel, im Rahmen künftiger
Straßensanierungen oder Umbaumaßnahmen eine Verbesserung der
Radverkehrsführung vorzunehmen.
„2. Auf eine Beschwerde einer Bürgerin bez. Situation der Pützchen Chaussee
liegt eine Antwort der Stadt Bonn vor, die bestätigt, dass die bestehende
Infrastruktur auf der Pützchens Chaussee für Radfahrer unzureichend ist.
Konkrete Verbesserungsmaßnahmen werden jedoch mit Verweis auf örtliche
Gegebenheiten (Naturschutzgebiet, Fahrbahnquerschnitt) und fehlende
Sanierungspläne abgelehnt. Warum unterscheidet (widerspricht) sich diese
Aussage dem politischen Auftrag der Bezirksvertretung zur Verbesserung des
Radweges?“
Zu 2.
Die Verwaltung verfolgt den politischen Auftrag zur Verbesserung der
Radverkehrsinfrastruktur, gleichzeitig ist die Umsetzung einzelner Maßnahmen
immer an die örtlichen Gegebenheiten, die geltenden technischen Regelwerke
sowie rechtliche Rahmenbedingungen gebunden.
Im Falle der Pützchens Chaussee bedeutet dies, dass die bestehende
Infrastruktur zwar als unzureichend bewertet wird, konkrete bauliche
Verbesserungen jedoch derzeit nicht im Bestand umsetzbar sind. Die
Fahrbahnbreiten und Seitenräume lassen, abgesehen von einer Führung des
Radverkehrs im Mischverkehr, keine eigenständige Radverkehrsanlage zu,
ohne dass ein umfassender Umbau oder eine grundlegende Neuaufteilung der
Flächen erforderlich wäre.
Dies stellt keinen Widerspruch zum politischen Auftrag dar: Die Verwaltung
setzt im Rahmen der Möglichkeiten kleinere Verbesserungen (z.￿B.
Piktogrammketten, Rotmarkierungen, Aufstellflächen) um, um die
Verkehrssicherheit zu erhöhen. Der politische Auftrag wird damit schrittweise
umgesetzt – zunächst durch die o.a. Maßnahmen.Seite 3 von 4
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Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 23.10.2026, 03:49 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de