253309-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu Einwohnerfragen zur Radverkehrsführung auf der Pützchens Chaussee in Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 253309-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.01.2026
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253309-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zu Einwohnerfragen zur Radverkehrsführung auf der Pützchens Chaussee in Beuel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Nach Annahme des Antrags 210488-02 AA hat die Verwaltung die Radverkehrsführung auf der Pützchen Chaussee geprüft und nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: „1. Wie ist der Fortschritt der Beauftragung (2021) durch die Bezirksvertretung Beuel an die Verwaltung zu dem einstimmigen Abstimmungsergebnis von Stellungnahme DS 210488-01ST und Änderungsantrag DS 210488-02 AA die „Radverkehrsführung auf der gesamten Länge der Pützchens Chaussee“ durchzuführen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten?“ Zu 1. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten sowie der geltenden Regelwerke sind die Möglichkeiten zur Verbesserung der Radverkehrsführung in der Pützchens Chaussee deutlich begrenzt. Im Abschnitt zwischen der Siegburger Straße und Adelheidisplatz verlaufen Schutzstreifen, die nach den geltenden Richtlinien in weiten Teilen zu schmal sind und keinen Sicherheitstrennstreifen zu den anliegenden Parkständen aufweisen. Damit entsprechen sie nicht mehr den heutigen Mindestanforderungen. Im Zuge der jüngsten Deckensanierung wurde ein erster Teil dieser Schutzstreifen im Abschnitt zwischen der Röhfeldstraße und der Straße Im Thelenpfand entfernt. Da die Fahrbahnbreite keine gesonderte Radverkehrsinfrastruktur zulässt, hat die Verwaltung dort anstelle der früheren Schutzstreifen Piktogrammketten mit weißen Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn aufbringen lassen. Wer mittig über den Piktogrammen fährt, hält in der Regel ausreichend Abstand zu parkenden Fahrzeugen und bewegt sich damit außerhalb der sogenannten Dooring-Zone, während die Markierungen zugleich die Aufmerksamkeit der Kfz-Fahrenden auf den Radverkehr erhöhen und so auch zu einem sichereren Überholen beitragen. Eine Studie der Universität Wuppertal zeigte, dass die Markierungen einen positiven Effekt auf die objektive und subjektive Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden haben. Am Knotenpunkt Siegburger Straße / Pützchens Chaussee sind MaßnahmenSeite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) vorgesehen, um die Situation zu verbessern. Dazu zählen Rotmarkierungen, vorgezogene Aufstellflächen für den Radverkehr und die Einrichtung indirekter Linksabbieger. Aufgrund der Komplexität des Knotenpunktes, einschließlich der Behandlung im Rahmen der Unfallkommission, nimmt die Abstimmung dieser Maßnahmen einige Zeit in Anspruch. Ein gemeinsamer Ortstermin mit der Bezirksregierung zur abschließenden Abstimmung steht noch aus. Darüber hinaus besteht ein Prüfauftrag zur möglichen Einrichtung eines Kreisverkehrs an diesem Knotenpunkt (DS-Nr. 210497). Die Bearbeitung dieses Prüfauftrags ist aufgrund des Umfangs und der derzeitigen personellen Möglichkeiten noch ausstehend. Bis dahin sollen zur Verbesserung der Verkehrssituation zunächst die oben genannten Maßnahmen umgesetzt werden. Sofern die oben genannten Maßnahmen durch die Bezirksregierung bestätigt werden, wird die Verwaltung eine Mitteilungsvorlage mit den abgestimmten Plänen vorlegen. Zudem sind für den Knotenpunkt Pützchens Chaussee / Adelheidisplatz im Zuge eines Bürgerantrags (DS-Nr. 221327) Maßnahmen geplant, die auch im Rahmen der Unfallkommission abgestimmt wurden. Geplant ist die Rotmarkierung der Schutzstreifen ab Höhe der Hausnummer 162 sowie im Kreuzungsbereich. Die Einrichtung von Radfahrstreifen oder Protected Bike Lanes ist aufgrund des begrenzten Straßenquerschnitts nicht möglich. Ziel ist es daher, durch die Rotmarkierung die Radverkehrsführung zu verdeutlichen und ein Beparken vor der Hausnummer 162 zu verhindern. Ergänzend werden vorgezogene Aufstellflächen für Radfahrer (in der Fachsprache auch ARAS, kurz für aufgeweiteter Aufstellstreifen, genannt) markiert und rot eingefärbt, um die Sichtbarkeit von Radfahrenden im Kreuzungsbereich zu erhöhen. Auch im weiteren Abschnitt zwischen Adelheidisplatz und Holtorfer Straße Richtung Ortsausgang verlaufen Schutzstreifen, die nach den geltenden Richtlinien in weiten Teilen zu schmal sind und keinen Sicherheitstrennstreifen zu den anliegenden Parkständen aufweisen. Doch auch in diesem Bereich lassen die Straßenraumbreiten nur wenig Verbesserungsmöglichkeiten zu. Seitenräume unter 2,50 m sind für eine gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr zu schmal. Auch die Fahrbahnbreite reicht nicht aus, um Schutz- oder Radfahrstreifen mit den erforderlichen Mindestbreiten und Sicherheitstrennstreifen einzurichten. Entsprechend ist die Situation hier derzeit nicht zufriedenstellend. Aktuell können jedoch keine konkreten Verbesserungsvorschläge gemacht werden. Ohne einen vollumfänglichen Straßenumbau ist eine Neuaufteilung der Flächen nicht möglich und selbst dann wären die Straßenraumbreiten weiterhin stark limitiert. Im weiteren Verlauf ab Höhe der Straße Rosenbach, insbesondere ab Höhe der Straße Am Weidenbach bis zum Kreisverkehr bei Niederholtorf, lassen die vorhandenen Breiten ebenfalls keine einfache Umverteilung der Flächen zu. Hinzu kommt, dass die Pützchens Chaussee in diesem Bereich unmittelbar durch das Naturschutzgebiet Ennert und das FFH-Gebiet Siebengebirge (FFH=Fauna-Flora-Habitat) führt. Für Gebiete mit dieser Schutzkategorie gilt grundsätzlich ein Verschlechterungsverbot. Eingriffe sind nur unter besonderen engen rechtlichen Voraussetzungen möglich und unterliegen strengen naturschutzfachlichen Vorgaben. Ein Aus- oder Umbau der Geh- und Radwege im Seitenraum erscheint daher rechtlich und fachlich derzeit kaum realisierbar. Die Verwaltung ist dennoch weiterhin bestrebt eine Lösung für die Radverkehrsführung in diesem Abschnitt zu finden. Die weiße Markierung der Bordsteinkante im oberen Abschnitt der PützchensSeite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Chaussee wurde damals geprüft und anschließend am 16.06.2021 erneuert. Anlässlich der Einwohneranfrage wurde der Zustand erneut überprüft und befindet sich nach Auffassung der Fachverwaltung in einem gut erkennbaren Zustand. Eine Geschwindigkeitsreduzierung bergwärts im Abschnitt hinter dem Kreisverkehr auf Tempo 50 wird von der Straßenverkehrsbehörde nicht befürwortet. Der Bereich liegt außerhalb geschlossener Ortschaften, auf denen grundsätzlich Tempo 100 gilt, wobei hier eine Reduzierung auf Tempo 70 bereits stattfand. Die Verwaltung ist sich der bestehenden Defizite der Radverkehrsinfrastruktur entlang der Pützchens Chaussee bewusst. Aufgrund der baulichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind derzeit keine umfassenden Verbesserungen möglich. Es werden daher kleinere Maßnahmen wie beispielsweise Piktogrammketten und Rotmarkierungen umgesetzt, um die Sichtbarkeit des Radverkehrs zu erhöhen und dadurch dessen Sicherheit zu verbessern. Langfristig bleibt es das Ziel, im Rahmen künftiger Straßensanierungen oder Umbaumaßnahmen eine Verbesserung der Radverkehrsführung vorzunehmen. „2. Auf eine Beschwerde einer Bürgerin bez. Situation der Pützchen Chaussee liegt eine Antwort der Stadt Bonn vor, die bestätigt, dass die bestehende Infrastruktur auf der Pützchens Chaussee für Radfahrer unzureichend ist. Konkrete Verbesserungsmaßnahmen werden jedoch mit Verweis auf örtliche Gegebenheiten (Naturschutzgebiet, Fahrbahnquerschnitt) und fehlende Sanierungspläne abgelehnt. Warum unterscheidet (widerspricht) sich diese Aussage dem politischen Auftrag der Bezirksvertretung zur Verbesserung des Radweges?“ Zu 2. Die Verwaltung verfolgt den politischen Auftrag zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur, gleichzeitig ist die Umsetzung einzelner Maßnahmen immer an die örtlichen Gegebenheiten, die geltenden technischen Regelwerke sowie rechtliche Rahmenbedingungen gebunden. Im Falle der Pützchens Chaussee bedeutet dies, dass die bestehende Infrastruktur zwar als unzureichend bewertet wird, konkrete bauliche Verbesserungen jedoch derzeit nicht im Bestand umsetzbar sind. Die Fahrbahnbreiten und Seitenräume lassen, abgesehen von einer Führung des Radverkehrs im Mischverkehr, keine eigenständige Radverkehrsanlage zu, ohne dass ein umfassender Umbau oder eine grundlegende Neuaufteilung der Flächen erforderlich wäre. Dies stellt keinen Widerspruch zum politischen Auftrag dar: Die Verwaltung setzt im Rahmen der Möglichkeiten kleinere Verbesserungen (z.B. Piktogrammketten, Rotmarkierungen, Aufstellflächen) um, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Der politische Auftrag wird damit schrittweise umgesetzt – zunächst durch die o.a. Maßnahmen.Seite 3 von 4 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 23.10.2026, 04:28 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de