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253487-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Große Anfrage: Beschleunigung der Stadtbahn B56 / Combahnfriedhof / Taktverdichtung nach Siegburg

Nummer
253487-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.10.2025
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 10.12.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253487 CDU-Große Anfrage: Beschleunigung der Stadtbahn B56 / Combahnfriedhof / Taktverdichtung nach Siegburg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253487-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Große Anfrage: Beschleunigung der
Stadtbahn B56 / Combahnfriedhof /
Taktverdichtung nach Siegburg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 10.12.2025 Kenntnisnahme
1. Wie ist der Sachstand zu Gesprächen mit der Katholischen Kirchgemeinde
zum notwendigen Grundstückserwerb am Combahnfriedhof? Stimmt die
Kirchgemeinde einem Erwerb des Grundstücks sowie einer möglichen
Verlegung von Gräbern grundsätzlich zu?
Antwort: Wie in einer früheren Stellungnahme (DS-Nr. 241569) bereits
mitgeteilt, besteht ein regelmäßiger Austausch mit den Vertreter*innen der
Kirchengemeinde. Verhandlungen wurden jedoch bisher nicht aufgenommen.
Die Kirchengemeinde setzt vor Beginn der Verhandlungen die Einigung mit den
übrigen Grundstückseigentümern, die Bereitstellung einer Ausgleichsfläche und
die Übernahme sämtlicher Kosten voraus.
2. Wird seitens der Stadt der Katholischen Gemeinde eine entsprechende
Ausgleichsfläche neben dem heutigen Combahnfriedhof angeboten?
Antwort: Nachdem die Nachbarfläche neben dem Friedhof erworben werden
konnte, besteht nun die Möglichkeit, der Kirchengemeinde gemäß der
Vorzugsvariante 2 des Bebauungsplankonzeptes (DS 241475) eine
angrenzende Erweiterungsfläche anzubieten. Dies ist wie in Frage 1
dargestellt, eine zwingende Forderung der Kirchengemeinde.
3. Wie ist der Stand zum Ankauf des einzig noch verbliebenen
Privatgrundstücks mit Mehrfamilienhaus? Ist ein Kauf noch realistisch oder läuft
es auf eine Enteignung hinaus?
Antwort: Die Verwaltung befindet sich mit den Eigentümern in einem
intensiven Austausch, um letzte Details der Kaufvertragsgestaltung zu klären.
Es kann noch nicht abschließend eingeschätzt werden, ob ein Kauf gelingt oder
nicht.
4. Wann kann mit einem Baubeginn gerechnet werden? Ist Ende 2026 aktuell
noch realistisch?Seite 1 von 2
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Antwort: Die Planung befindet sich aktuell im Stand der Vorentwurfsplanung.
Zurzeit finden noch Abstimmungen mit den beauftragten Büros zur
Machbarkeitsstudie statt. Sofern diese Klärungen bis zum 4. Quartal 2025
abgeschlossen sind und der Beschluss planmäßig am 11.12.2025 gefasst
werden kann, ist vorgesehen, das Planfeststellungsverfahren im 1. Quartal
2026 einzuleiten. Da die Dauer des Planfeststellungsverfahrens außerhalb des
Einflussbereichs der Stadt Bonn liegt, ist der Termin für die Vergabe der
Bauleistungen nicht belastbar anzugeben. Ein Baubeginn Ende 2026 ist
jedenfalls nicht realistisch.
5. Wurden die SWB Bus und Bahn sowie die SSB in die Planungen für den
eigenen Stadtbahnkörper einbezogen? Besitzt der Abschnitt in Beuel – vom
Konrad-Adenauer-Platz bis zur Kreuzung Niederkasseler Straße – trotz einer
geplanten Taktverdichtung in der Hauptverkehrszeit auf 5 Minuten noch
ausreichende Kapazitäten für eine neue Stadtbahnverbindung nach
Niederkassel, die in der St.-Augustiner-Straße / L17 ein- und ausgefädelt wird?
Antwort: SWB Bus und Bahn ist an den Planungen für den eigenen
Stadtbahnkörper in Beuel beteiligt und die ursprüngliche Bestrebung hierzu
beruht u.a. auf den Fahrzeitverlusten im ÖV. Aktuell können jedoch keine
Aussagen zur Leistungsfähigkeit getroffen werden. Erste Untersuchungen des
Rhein-Sieg-Kreises fanden bereits statt. In Zusammenarbeit mit der Stadt Bonn
sowie dem Rhein-Sieg-Kreis wird SWB Bus und Bahn weitere Untersuchungen
veranlassen und Gutachten beauftragen. Ein genauer zeitlicher Horizont kann
jedoch nicht genannt werden.
6. Haben der Rhein-Sieg-Kreis sowie die betroffenen Kommunen Sankt
Augustin und Siegburg einer Linienänderung (bisher Linie 66, künftig Linie 67),
geplant ab Dezember 2026 auf dem Streckenabschnitt Bonn Hbf – Siegburg,
zugestimmt?
Antwort: Der Rhein-Sieg-Kreis und die Kommunen Sankt Augustin und
Siegburg haben der Linienänderung in der Kreistagssitzung vom 02.07.2025 im
Rahmen des Stadtbahnzielkonzeptes zugestimmt. (485/25)
7. Haben der Rhein-Sieg-Kreis sowie die betroffenen Kommunen Sankt
Augustin und Siegburg einer geplanten Taktverdichtung der Stadtbahn nach
Siegburg (heute Linie 66, künftig Linie 67) in der Hauptverkehrszeit auf einen 5-
Minuten-Takt zugestimmt?
Antwort: Der Rhein-Sieg-Kreis und die Kommunen Sankt Augustin und
Siegburg haben der Taktverdichtung in der Kreistagssitzung vom 02.07.2025
im Rahmen des Stadtbahnzielkonzeptes zugestimmt. (485/25)
Anlage/n
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