253487-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Große Anfrage: Beschleunigung der Stadtbahn B56 / Combahnfriedhof / Taktverdichtung nach Siegburg
Kerndaten
- Nummer
- 253487-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.10.2025
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253487-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU-Große Anfrage: Beschleunigung der Stadtbahn B56 / Combahnfriedhof / Taktverdichtung nach Siegburg Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 10.12.2025 Kenntnisnahme 1. Wie ist der Sachstand zu Gesprächen mit der Katholischen Kirchgemeinde zum notwendigen Grundstückserwerb am Combahnfriedhof? Stimmt die Kirchgemeinde einem Erwerb des Grundstücks sowie einer möglichen Verlegung von Gräbern grundsätzlich zu? Antwort: Wie in einer früheren Stellungnahme (DS-Nr. 241569) bereits mitgeteilt, besteht ein regelmäßiger Austausch mit den Vertreter*innen der Kirchengemeinde. Verhandlungen wurden jedoch bisher nicht aufgenommen. Die Kirchengemeinde setzt vor Beginn der Verhandlungen die Einigung mit den übrigen Grundstückseigentümern, die Bereitstellung einer Ausgleichsfläche und die Übernahme sämtlicher Kosten voraus. 2. Wird seitens der Stadt der Katholischen Gemeinde eine entsprechende Ausgleichsfläche neben dem heutigen Combahnfriedhof angeboten? Antwort: Nachdem die Nachbarfläche neben dem Friedhof erworben werden konnte, besteht nun die Möglichkeit, der Kirchengemeinde gemäß der Vorzugsvariante 2 des Bebauungsplankonzeptes (DS 241475) eine angrenzende Erweiterungsfläche anzubieten. Dies ist wie in Frage 1 dargestellt, eine zwingende Forderung der Kirchengemeinde. 3. Wie ist der Stand zum Ankauf des einzig noch verbliebenen Privatgrundstücks mit Mehrfamilienhaus? Ist ein Kauf noch realistisch oder läuft es auf eine Enteignung hinaus? Antwort: Die Verwaltung befindet sich mit den Eigentümern in einem intensiven Austausch, um letzte Details der Kaufvertragsgestaltung zu klären. Es kann noch nicht abschließend eingeschätzt werden, ob ein Kauf gelingt oder nicht. 4. Wann kann mit einem Baubeginn gerechnet werden? Ist Ende 2026 aktuell noch realistisch?Seite 1 von 2 Seite 2 Antwort: Die Planung befindet sich aktuell im Stand der Vorentwurfsplanung. Zurzeit finden noch Abstimmungen mit den beauftragten Büros zur Machbarkeitsstudie statt. Sofern diese Klärungen bis zum 4. Quartal 2025 abgeschlossen sind und der Beschluss planmäßig am 11.12.2025 gefasst werden kann, ist vorgesehen, das Planfeststellungsverfahren im 1. Quartal 2026 einzuleiten. Da die Dauer des Planfeststellungsverfahrens außerhalb des Einflussbereichs der Stadt Bonn liegt, ist der Termin für die Vergabe der Bauleistungen nicht belastbar anzugeben. Ein Baubeginn Ende 2026 ist jedenfalls nicht realistisch. 5. Wurden die SWB Bus und Bahn sowie die SSB in die Planungen für den eigenen Stadtbahnkörper einbezogen? Besitzt der Abschnitt in Beuel – vom Konrad-Adenauer-Platz bis zur Kreuzung Niederkasseler Straße – trotz einer geplanten Taktverdichtung in der Hauptverkehrszeit auf 5 Minuten noch ausreichende Kapazitäten für eine neue Stadtbahnverbindung nach Niederkassel, die in der St.-Augustiner-Straße / L17 ein- und ausgefädelt wird? Antwort: SWB Bus und Bahn ist an den Planungen für den eigenen Stadtbahnkörper in Beuel beteiligt und die ursprüngliche Bestrebung hierzu beruht u.a. auf den Fahrzeitverlusten im ÖV. Aktuell können jedoch keine Aussagen zur Leistungsfähigkeit getroffen werden. Erste Untersuchungen des Rhein-Sieg-Kreises fanden bereits statt. In Zusammenarbeit mit der Stadt Bonn sowie dem Rhein-Sieg-Kreis wird SWB Bus und Bahn weitere Untersuchungen veranlassen und Gutachten beauftragen. Ein genauer zeitlicher Horizont kann jedoch nicht genannt werden. 6. Haben der Rhein-Sieg-Kreis sowie die betroffenen Kommunen Sankt Augustin und Siegburg einer Linienänderung (bisher Linie 66, künftig Linie 67), geplant ab Dezember 2026 auf dem Streckenabschnitt Bonn Hbf – Siegburg, zugestimmt? Antwort: Der Rhein-Sieg-Kreis und die Kommunen Sankt Augustin und Siegburg haben der Linienänderung in der Kreistagssitzung vom 02.07.2025 im Rahmen des Stadtbahnzielkonzeptes zugestimmt. (485/25) 7. Haben der Rhein-Sieg-Kreis sowie die betroffenen Kommunen Sankt Augustin und Siegburg einer geplanten Taktverdichtung der Stadtbahn nach Siegburg (heute Linie 66, künftig Linie 67) in der Hauptverkehrszeit auf einen 5- Minuten-Takt zugestimmt? Antwort: Der Rhein-Sieg-Kreis und die Kommunen Sankt Augustin und Siegburg haben der Taktverdichtung in der Kreistagssitzung vom 02.07.2025 im Rahmen des Stadtbahnzielkonzeptes zugestimmt. (485/25) Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 24.10.2026, 15:41 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de