253594 · Beschlussvorlage
Regenwasserbehandlungsanlage an der A 565 in der Anschlussstelle Bonn-Lengsdorf: Suchschachtungen im Landschaftsschutzgebiet
Kerndaten
- Nummer
- 253594
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.08.2025
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
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Beschlussvorlage öffentlich 253594 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Regenwasserbehandlungsanlage an der A 565 in der Anschlussstelle Bonn-Lengsdorf: Suchschachtungen im Landschaftsschutzgebiet Beratungsfolge Naturschutzbeirat 03.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG zur Durch- führung von zwei Suchschachtungen im Landschaftsschutzgebiet als vorberei- tende Maßnahme zur Erneuerung und Vergrößerung des bestehenden Regen- rückhaltebeckens im Autobahnohr der Anschlussstelle BN-Lengsdorf und den damit erforderlichen Gehölzentfernungen wird zugestimmt. Begründung Zur Vorbereitung der Erneuerung und Vergrößerung des bestehenden Regenrückhaltebeckens (RRB) sind acht Suchschachtungen erforderlich, um unklare Planungsrandbedingungen aufzuklären (u. a. die Verortung vorhandener Leitungen, Gründung und Gründungstiefe der Lärmschutzwand, Kreuzungen mit städtischen Kanalleitungen). Zwei der acht Suchschachtungen befinden sich im Landschaftsschutzgebiet „Freiräume um Lengsdorf, Ippendorf und Venusberg“ (LSG 2.4 / LP Kottenforst). Daher wurde bei der Unteren Naturschutzbehörde ein Antrag auf eine Befreiung von den Verbotstatbeständen des Landschaftsplans gestellt. Hintergrund: Das Niederschlagswasser der A 565 im Streckenabschnitt von Betriebskilometer 9 + 350 bis 14 + 760 km wird nahe der Anschlussstelle Bonn Lengsdorf bislang unbehandelt in den Lengsdorfer Bach eingeleitet. Im Bereich der Anschlussstelle Bonn-Lengsdorf dient das bestehende RRB im nördlichen Quadrant (Autobahnohr) der Anschlussstelle der Regenwasser-Rückhaltung. Das RRB ist als reines Erdbecken ohne Regenwasser-Klärung konzipiert. Durch ein Mönchsbauwerk wird der Drosselabfluss und ab einem Wasserstand im Rückhaltebecken von 1,60 m auch der Überlauf (Entlastungsabfluss) in einer gemeinsamen Leitung zum Lengsdorfer Bach geführt. Neben der fehlenden Behandlung des Niederschlagswassers, besteht auch eine hydraulische Überlastung des Gewässersystems. Im Betrieb des Beckens hat sich gezeigt, dass bei Starkregenereignissen das Retentionsvolumen des Beckens nicht ausreicht. Die hydraulische Überlastung des GewässersystemsSeite 1 von 5 Seite 2 führt an der Einleitstelle zu Überschwemmungsschäden der unterhalb liegenden Bebauung am Lengsdorfer Bach. Das Wohngebiet am Lengsdorfer Bach befindet sich im festgesetzten Überschwemmungsgebiet (vgl. Abbildung 1). Die Autobahn GmbH beabsichtig daher am Standort des bestehenden Beckens ein neues deutlich größeres Retentionsbodenfilterbecken zu errichten. Darin kann das Niederschlagswasser sowohl nach dem Stand der Technik behandelt werden wie auch auf ein gewässerverträgliches Maß gedrosselt werden. Hierzu ist die Vorflut des betreffenden Teilgebietes in Richtung der ausgebauten Beckenanlage auf Teillängen neu zu trassieren. In der Folge werden dem Lengsdorfer Bach zukünftig lediglich behandelte und kontrollierte Drossel- und Entlastungswassermengen zugeführt. Mit der Errichtung des Retentionsbodenfilterbeckens kommt die Autobahn GmbH auch einer Forderung der Unteren Wasserbehörde nach. Vorgehen: Die Lage der beiden im LSG befindlichen Bohrpunkte sowie die mit den Suchschachtungen verbundenen Zuwegungen und Arbeitsbereiche sind der Karte im Anhang zu entnehmen (s. Anlage 2). Die Zuwendungen führen durch einen flächigen Brennnesselflur und wurden so gewählt, dass Eingriffe in bestehende Gehölzbestände minimiert werden konnten. Sie sind allerdings in einem Umfang von circa 75 m2 zur Durchführung der Suchschachtungen unvermeidbar. Die Suchschachtungen sollen voraussichtlich im Oktober 2025 durchgeführt werden. Für die Durchführung ist der Einsatz eines Baggers erforderlich. Die Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgt im Rahmen der Eingriffsregelung im Zuge des Gesamtvorhabens (Ertüchtigung des RRB) entsprechend der Vorgaben der Bundeskompensationsverordnung (BKompV). Antrag auf Befreiung: Zwei Suchschachtungen befinden sich an der gehölzbestandenen Autobahnböschung im Geltungsbereich des Landschaftsplans Kottenforst, im Landschaftsschutzgebiet „Freiräume um Lengsdorf, Ippendorf und Venusberg“. Gemäß dieses Landschaftsplans ist es in Landschaftschutzgebieten verboten • „Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen, Sprengungen, Geländeeinplanierungen oder sonstige Veränderungen der Bodengestalt vorzunehmen,“ • „Mit Kraftfahrzeugen (…) außerhalb von festen Wegen, Park- und Stellplätzen sowie Hofräumen zu fahren oder diese abzustellen,“ • „ganzjährig Feuchtlebensräume, Staudenfloren, Feld- oder Wegraine, Feld- oder Ufergehölze (…) einzeln stehende Bäume, Baumgruppen oder -reihen, Alleen, Hecken oder Gebüsche zu beseitigen, umzubrechen oder zu beschädigen.“ Für die Realisierung des Vorhabens ist aus diesem Grunde eine landschaftsrechtliche Befreiung von den Verbotstatbeständen des Landschaftsschutzes erforderlich. Von den Verboten kann gem. § 67 BNatSchG auf Antrag eine Befreiung gewährt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegend öffentlichen Interesses, einschließlich sozialer und wirtschaftlicher Art notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen vonSeite 2 von 5 Seite 3 Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Auf Grund der gegenwärtigen unbehandelten Einleitung von Regenwasser in den Lengsdorfer Bach sowie der hydraulischen Überlastung besteht an der Erneuerung und Vergrößerung des Regenrückhaltebeckens und damit an den im Vorfeld nötigen Suchschachtungen ein überwiegend öffentliches Interesse. Der Naturschutzbeirat wird um Zustimmung zu der beabsichtigten naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG zur Durchführung von zwei Suchschachtungen im Landschaftsschutzgebiet als vorbereitende Maßnahme zur Erneuerung und Vergrößerung des bestehenden Regenrückhaltebeckens im Autobahnohr der Anschlussstelle BN-Lengsdorf und den damit erforderlichen, unvermeidbaren Gehölzentfernungen gebeten. Anlage/n 1 Anlage 1 - Abbildung 1 (öffentlich) 2 Anlage - RRB_Lengsdorf_Karte_Suchschachtung (öffentlich)Seite 3 von 5 Anlage 1 Abbildung 1: Festgesetztes Überschwemmungsgebiet am Lengsdorfer Bach (Auszug aus ELWAS-Web 2025 Mönchbauwerk des bestehenden RRB.Seite 4 von 5 223 4 161 4 214 6 214 8 208 5 174 9 11 61 906 225 /1 194 3 103 4 157 5 209 7 881 105 1 11 62 159 6 211/5 207 2 848 101 2 799 159 7 821 /2 25 909 148 8 173 3 883 215 4 157 7 174 8 215 6 506 /2 11 175 1 150 4 197 9 105 2 215 5 885 910 172 7 104 8 907 161 7 828 200 0 150 0 100 7 886 167 7 219 /3 11 86 161 6 215 7 205 1 675 219 /1 149 0 188 4 673 173 4 211/2 882 956 /1 48 157 1 674 174 7 104 9 172 /2 975 /3 58 199 8 148 9 884 159 1 199 7 106 6 161 3 188 8 104 9 206 9 676 161 8 880 207 1 194 2 172 4 832 104 4 149 1 214 7 199 9 207 5 105 0 207 0 104 8 211/1835 763 /2 26 674 /1 85 161 5 170 159 8 849 223 3 846 194 6 220 2 908 167 8 157 0 996 100 6 214 5 219 /2 175 0 157 6 215 3 215 2 215 1 214 9 174 3 215 0 174 1 174 2 174 4 194 0 130 2 947 130 2 130 2 947 121 9 199 1 199 1 198 5 231 8 168 0 209 9 231 8 233 5 168 8 168 7 169 3 169 4 169 5 169 2169 1169 0168 9188 182 /1 182 /2 168 4 168 3 168 2168 1 199 9 231 8 193 5 230 9 As ph a l t As ph a l t As ph a l t Ge h ˆl z Ge h ˆl z Sc ho tte r Sta n d stre i fe n (B e ton ) Sta n d stre i fe n (B e ton ) 0 10 20 30 40 505 Meter OpenGeodata.NRW 2025 Legende Landschaftsschutzgebiet (LSG-5208-0004) "Freiraeume um Lengsdorf, Ippendorf und Venusberg" Suchschachtungen Planung RRB Lengsdorf (vorl‰ufig) A 565 RWBA in der AS Bonn-Lengsdorf VORUNTERSUCHUNG Nr. Art der ƒnderung Datum Zeichen PROJIS-Nr.: bearbeitet freigegeben Projekt-Nr. Die Autobahn GmbH des Bundes Strafle: A565 von NK NP5208010A, Station Abschnitt8 9+300 bis NK NP5208050A, Station Abschnitt8 9+300 Lagesystem Hˆhensystem Stand Kataster Bestandsvermessung -- Die Autobahn Otto-Lilienthal-Strafle 25a, 53879 Euskirchen Niederlassung Rheinland Datum Zeichen bearbeitet gezeichnet gepr¸ft 07/2025 07/2025 07/2025 Grassmann Becker Jabin COCHET CONSULT GbR Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr Ubierstraße 94 Tel. 0228 / 94 33 0 0 Fax 0228 / 94 33 0 33 53173 Bonn top@cochet-consult.de www.cochet-consult.de Aufgestellt: (Datum) Niederlassung Rheinland Auflenstelle Euskirchen i.A. ................................................. ETRS89 Unterlage / Blatt-Nr.: 19.1.2.8 / 1 Maflstab: 1:1.000 Karte 1: Suchschachtungen / Landschaftsschutzgebiete Auflenstelle Euskirchen AS BN-Lengsdorf A 565 A 565 L e n g s d o r f e r B a c h LengsdorfProvinzialstrafle An der Ohligsm¸hle Provinzialstrafle Q1: ca.<= 1,0 m uGOKQ2: ca.<= 4,0 m uGOK Arbeitsbereich und Zuwegung f¸r die Suchschachtungen innerhalb des LSGs (tempor‰r)Seite 5 von 5
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 25.10.2026, 17:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de