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253594 · Beschlussvorlage

Regenwasserbehandlungsanlage an der A 565 in der Anschlussstelle Bonn-Lengsdorf: Suchschachtungen im Landschaftsschutzgebiet

Nummer
253594
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.08.2025
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 03.09.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 2 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 253594-01 Regenwasserbehandlungsanlage an der A565 in der Anschlussstelle Bonn – Lengsdorf (DS 253594)
  2. 253594-02 Regenwasserbehandlungsanlage an der A 565 in der Anschlussstelle Bonn-Lengsdorf: Suchschachtungen im Landschaftsschutzgebiet Hier: Rückmeldung zur Protokollnotiz aus der Sitzung der BV Hardtberg am 02.09.2025 sowie des Naturschutzbeirates am 03.09.2025
  3. 253594-03 ST Regenwasserbehandlungsanlage an der A 565 in der Anschlussstelle Bonn-Lengsdorf: Suchschachtungen im Landschaftsschutzgebiet Hier: Stellungnahme zur Kleinen Anfrage DS 253594-01
  4. 253594-04 DA Dringlichkeitsantrag CDU: Erhalt des Fuß- & Radwegs am Autobahnohr Lengsdorf Regenwasserbehandlungsanlage an der A 565 in der Anschlussstelle Bonn-Lengsdorf: Suchschachtungen im Landschaftsschutzgebiet Antrag zur Vorlage 253594

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Text anzeigen (8.782 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
253594
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Regenwasserbehandlungsanlage an der A 565 in
der Anschlussstelle Bonn-Lengsdorf:
Suchschachtungen im Landschaftsschutzgebiet
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 03.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG zur Durch-
führung von zwei Suchschachtungen im Landschaftsschutzgebiet als vorberei-
tende Maßnahme zur Erneuerung und Vergrößerung des bestehenden Regen-
rückhaltebeckens im Autobahnohr der Anschlussstelle BN-Lengsdorf und den
damit erforderlichen Gehölzentfernungen wird zugestimmt.
Begründung
Zur Vorbereitung der Erneuerung und Vergrößerung des bestehenden
Regenrückhaltebeckens (RRB) sind acht Suchschachtungen erforderlich, um
unklare Planungsrandbedingungen aufzuklären (u. a. die Verortung
vorhandener Leitungen, Gründung und Gründungstiefe der Lärmschutzwand,
Kreuzungen mit städtischen Kanalleitungen). Zwei der acht Suchschachtungen
befinden sich im Landschaftsschutzgebiet „Freiräume um Lengsdorf, Ippendorf
und Venusberg“ (LSG 2.4 / LP Kottenforst). Daher wurde bei der Unteren
Naturschutzbehörde ein Antrag auf eine Befreiung von den
Verbotstatbeständen des Landschaftsplans gestellt.
Hintergrund:
Das Niederschlagswasser der A 565 im Streckenabschnitt von
Betriebskilometer 9 + 350 bis 14 + 760 km wird nahe der Anschlussstelle Bonn
Lengsdorf bislang unbehandelt in den Lengsdorfer Bach eingeleitet. Im Bereich
der Anschlussstelle Bonn-Lengsdorf dient das bestehende RRB im nördlichen
Quadrant (Autobahnohr) der Anschlussstelle der Regenwasser-Rückhaltung.
Das RRB ist als reines Erdbecken ohne Regenwasser-Klärung konzipiert.
Durch ein Mönchsbauwerk wird der Drosselabfluss und ab einem Wasserstand
im Rückhaltebecken von 1,60 m auch der Überlauf (Entlastungsabfluss) in
einer gemeinsamen Leitung zum Lengsdorfer Bach geführt.
Neben der fehlenden Behandlung des Niederschlagswassers, besteht auch
eine hydraulische Überlastung des Gewässersystems. Im Betrieb des Beckens
hat sich gezeigt, dass bei Starkregenereignissen das Retentionsvolumen des
Beckens nicht ausreicht. Die hydraulische Überlastung des GewässersystemsSeite 1 von 5
Seite 2
führt an der Einleitstelle zu Überschwemmungsschäden der unterhalb
liegenden Bebauung am Lengsdorfer Bach. Das Wohngebiet am Lengsdorfer
Bach befindet sich im festgesetzten Überschwemmungsgebiet (vgl. Abbildung
1).
Die Autobahn GmbH beabsichtig daher am Standort des bestehenden Beckens
ein neues deutlich größeres Retentionsbodenfilterbecken zu errichten. Darin
kann das Niederschlagswasser sowohl nach dem Stand der Technik behandelt
werden wie auch auf ein gewässerverträgliches Maß gedrosselt werden. Hierzu
ist die Vorflut des betreffenden Teilgebietes in Richtung der ausgebauten
Beckenanlage auf Teillängen neu zu trassieren. In der Folge werden dem
Lengsdorfer Bach zukünftig lediglich behandelte und kontrollierte Drossel- und
Entlastungswassermengen zugeführt. Mit der Errichtung des
Retentionsbodenfilterbeckens kommt die Autobahn GmbH auch einer
Forderung der Unteren Wasserbehörde nach.
Vorgehen:
Die Lage der beiden im LSG befindlichen Bohrpunkte sowie die mit den
Suchschachtungen verbundenen Zuwegungen und Arbeitsbereiche sind der
Karte im Anhang zu entnehmen (s. Anlage 2). Die Zuwendungen führen durch
einen flächigen Brennnesselflur und wurden so gewählt, dass Eingriffe in
bestehende Gehölzbestände minimiert werden konnten. Sie sind allerdings in
einem Umfang von circa 75 m2 zur Durchführung der Suchschachtungen
unvermeidbar. Die Suchschachtungen sollen voraussichtlich im Oktober 2025
durchgeführt werden. Für die Durchführung ist der Einsatz eines Baggers
erforderlich. Die Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgt im
Rahmen der Eingriffsregelung im Zuge des Gesamtvorhabens (Ertüchtigung
des RRB) entsprechend der Vorgaben der Bundeskompensationsverordnung
(BKompV).
Antrag auf Befreiung:
Zwei Suchschachtungen befinden sich an der gehölzbestandenen
Autobahnböschung im Geltungsbereich des Landschaftsplans Kottenforst, im
Landschaftsschutzgebiet „Freiräume um Lengsdorf, Ippendorf und Venusberg“.
Gemäß dieses Landschaftsplans ist es in Landschaftschutzgebieten verboten
• „Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen,
Sprengungen, Geländeeinplanierungen oder sonstige
Veränderungen der Bodengestalt vorzunehmen,“
• „Mit Kraftfahrzeugen (…) außerhalb von festen Wegen, Park- und
Stellplätzen sowie Hofräumen zu fahren oder diese abzustellen,“
• „ganzjährig Feuchtlebensräume, Staudenfloren, Feld- oder
Wegraine, Feld- oder Ufergehölze (…) einzeln stehende Bäume,
Baumgruppen oder -reihen, Alleen, Hecken oder Gebüsche zu
beseitigen, umzubrechen oder zu beschädigen.“
Für die Realisierung des Vorhabens ist aus diesem Grunde eine
landschaftsrechtliche Befreiung von den Verbotstatbeständen des
Landschaftsschutzes erforderlich. Von den Verboten kann gem. § 67
BNatSchG auf Antrag eine Befreiung gewährt werden, wenn
1. dies aus Gründen des überwiegend öffentlichen Interesses,
einschließlich sozialer und wirtschaftlicher Art notwendig ist oder
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren
Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen vonSeite 2 von 5
Seite 3
Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.
Auf Grund der gegenwärtigen unbehandelten Einleitung von Regenwasser in
den Lengsdorfer Bach sowie der hydraulischen Überlastung besteht an der
Erneuerung und Vergrößerung des Regenrückhaltebeckens und damit an den
im Vorfeld nötigen Suchschachtungen ein überwiegend öffentliches Interesse.
Der Naturschutzbeirat wird um Zustimmung zu der beabsichtigten
naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG zur
Durchführung von zwei Suchschachtungen im Landschaftsschutzgebiet als
vorbereitende Maßnahme zur Erneuerung und Vergrößerung des bestehenden
Regenrückhaltebeckens im Autobahnohr der Anschlussstelle BN-Lengsdorf
und den damit erforderlichen, unvermeidbaren Gehölzentfernungen gebeten.
Anlage/n
1 Anlage 1 - Abbildung 1 (öffentlich)
2 Anlage - RRB_Lengsdorf_Karte_Suchschachtung (öffentlich)Seite 3 von 5
Anlage 1
Abbildung 1:
Festgesetztes Überschwemmungsgebiet am Lengsdorfer Bach (Auszug aus ELWAS-Web 2025
Mönchbauwerk des bestehenden RRB.Seite 4 von 5
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As ph a l t
As ph a l t
As ph a l t
Ge h ˆl z
Ge h ˆl z
Sc ho tte r
Sta n d stre i fe n (B e ton )
Sta n d stre i fe n (B e ton )
0 10 20 30 40 505 Meter
OpenGeodata.NRW 2025
Legende
Landschaftsschutzgebiet (LSG-5208-0004)
"Freiraeume um Lengsdorf, Ippendorf und Venusberg"
Suchschachtungen
Planung RRB Lengsdorf (vorl‰ufig)
A 565
RWBA in der AS Bonn-Lengsdorf
VORUNTERSUCHUNG
Nr. Art der ƒnderung Datum Zeichen
PROJIS-Nr.:
bearbeitet
freigegeben
Projekt-Nr.
Die Autobahn GmbH des Bundes
Strafle: A565
von NK NP5208010A, Station Abschnitt8 9+300
bis NK NP5208050A, Station Abschnitt8 9+300
Lagesystem
Hˆhensystem
Stand Kataster
Bestandsvermessung
--
Die
Autobahn
Otto-Lilienthal-Strafle 25a, 53879 Euskirchen
Niederlassung Rheinland
Datum Zeichen
bearbeitet
gezeichnet
gepr¸ft
07/2025
07/2025
07/2025
Grassmann
Becker
Jabin
COCHET CONSULT GbR
Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr
Ubierstraße 94
Tel. 0228 / 94 33 0 0
Fax 0228 / 94 33 0 33
53173 Bonn
top@cochet-consult.de
www.cochet-consult.de
Aufgestellt: (Datum)
Niederlassung Rheinland
Auflenstelle Euskirchen
i.A. .................................................
ETRS89
Unterlage / Blatt-Nr.: 19.1.2.8 / 1
Maflstab: 1:1.000
Karte 1:
Suchschachtungen /
Landschaftsschutzgebiete
Auflenstelle Euskirchen
AS BN-Lengsdorf
A 565
A 565
L e n g s d o r f e r B a c h
LengsdorfProvinzialstrafle
An der Ohligsm¸hle
Provinzialstrafle
Q1: ca.<= 1,0 m uGOKQ2: ca.<= 4,0 m uGOK
Arbeitsbereich und Zuwegung f¸r die Suchschachtungen
innerhalb des LSGs (tempor‰r)Seite 5 von 5

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Datenstand: 25.10.2026, 17:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de