253759-01 · Beschlussvorlage
Naturpark Rheinland hier: Rücktritt und Neubenennung eines Ratsmitglieds als Vertreter*in in der Naturparkversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland
Kerndaten
- Nummer
- 253759-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- Letzte Änderung
- 29.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 253759-01 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Naturpark Rheinland hier: Rücktritt und Neubenennung eines Ratsmitglieds als Vertreter*in in der Naturparkversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland Beratungsfolge Rat 12.11.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Aus der Mitte des Rates wird ____________ als neue Vertretung für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Naturpark Rheinland“ benannt. 2. Die Wahl in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Naturpark Rheinland“ erfolgt für die Wahlzeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat bzw. zur Verwaltung der Stadt Bonn. Sie verlängert sich bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes gewählt werden. Begründung Naturpark Rheinland: Der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Naturpark Rheinland gehörten zuletzt folgende durch die Bundesstadt Bonn entsandte Vertreter an (DS 253759): Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied 1. Stv. Ann-Sophie Bissing CDU Stv. Sebastian Schmidt CDU 2. Stv. Paul Brückner Grüne Stv. Beate Bänsch- Baltruschat Grüne 3. Herr David Baier Amt 67 Frau Sandra Paul Amt 67-Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2 Herr Paul Brückner hat sein Mandat zum 01.11.2026 abgeben. Daher ist für seine Position ein neues Mitglied zu entsenden. Die Stadt Bonn ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes „Naturpark Rheinland“. Die Zweckverbandsversammlung entscheidet über den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss des Zweckverbandes und unterstützt ihn in vielfältiger Weise bei seinen Aktivitäten. Gemäß § 6 (1) der Satzung des Zweckverbandes entsendet die Stadt Bonn drei Vertretungen in die Verbandsversammlung. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist eine Stellvertretung zu bestellen. Die Mitglieder der Verbandsversammlung und ihre Stellvertretung werden durch die Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte, demnach müssen dies Stadtverordnete sein, oder aus den Dienstkräften der Verbandsmitglieder gewählt. Die Nachbesetzung erfolgt gemäß § 50 Abs. 4 S. 3 i.V.m. Abs. 2 GO NRW durch den Rat. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 10:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de