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253789-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Installation einer Fußgängerampel im Bereich Veilchenweg Ecke Pützhecke [Schulweg von der Bushaltestelle ,,Gielgens“ zur Grundschule Om Berg] in Bonn-Hoholz

Nummer
253789-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.02.2026
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. noch nicht terminiert Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253789 Bürgerantrag: Installation einer Fußgängerampel im Bereich Veilchenweg Ecke Pützhecke [Schulweg von der Bushaltestelle ,,Gielgens“ zur Grundschule Om Berg] in Bonn-Hoholz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253789-02 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Installation einer
Fußgängerampel im Bereich Veilchenweg Ecke
Pützhecke [Schulweg von der Bushaltestelle
,,Gielgens“ zur Grundschule Om Berg] in Bonn-
Hoholz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Rahmen des Schulwegplanprojektes zur Verbesserung der
Schulwegsicherheit, welches bisher an 7 Grundschulen gestartet ist, sollen in
diesem Jahr weitere Grundschulen mit Schulwegplänen ausgestattet werden.
Basierend auf einer umfassenden Elternbefragung zu problematischen Stellen
und bevorzugten Routen wird eine datenbasierte Entscheidungsgrundlage für
umzusetzende Maßnahmen im Umfeld von Schulen geschaffen. Der
Knotenpunkt Veilchenweg/Pützhecke ist aufgrund seiner Komplexität bzgl. der
Hol- und Bringzone, Schulstraße und querenden Schulkindern bekannt und soll
im Rahmen des Schulwegplanprozesses eine bestmögliche Querung erhalten.
Die Städtische Grundschule Om Berg hatte in einer Befragung zur
Schulwegsicherheit ihr Interesse bekundet, am Projekt teilzunehmen. Als eine
der nächsten Grundschulen wird die Schule die Möglichkeit erhalten,
gemeinsam mit Polizei und Verwaltung einen Schulwegplan zu erstellen.
Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung Beuel und die Antragstellerin
informieren, sobald konkretere Pläne zu einer möglichen verbesserten
Querungsstelle im Rahmen der o. g. Schulwegplanung vorliegen und diese
dann voraussichtlich in einer der Sitzungen der Bezirksvertretung in der zweiten
Jahreshälfte 2026 vorstellen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag anzunehmen.Die Bezirksvertretung
nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der
Verwaltung und erklärt den Antrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das
in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden
der Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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