253789-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Installation einer Fußgängerampel im Bereich Veilchenweg Ecke Pützhecke [Schulweg von der Bushaltestelle ,,Gielgens“ zur Grundschule Om Berg] in Bonn-Hoholz
Kerndaten
- Nummer
- 253789-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.02.2026
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- noch nicht terminiert Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253789-02 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zum Bürgerantrag: Installation einer Fußgängerampel im Bereich Veilchenweg Ecke Pützhecke [Schulweg von der Bushaltestelle ,,Gielgens“ zur Grundschule Om Berg] in Bonn- Hoholz Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Rahmen des Schulwegplanprojektes zur Verbesserung der Schulwegsicherheit, welches bisher an 7 Grundschulen gestartet ist, sollen in diesem Jahr weitere Grundschulen mit Schulwegplänen ausgestattet werden. Basierend auf einer umfassenden Elternbefragung zu problematischen Stellen und bevorzugten Routen wird eine datenbasierte Entscheidungsgrundlage für umzusetzende Maßnahmen im Umfeld von Schulen geschaffen. Der Knotenpunkt Veilchenweg/Pützhecke ist aufgrund seiner Komplexität bzgl. der Hol- und Bringzone, Schulstraße und querenden Schulkindern bekannt und soll im Rahmen des Schulwegplanprozesses eine bestmögliche Querung erhalten. Die Städtische Grundschule Om Berg hatte in einer Befragung zur Schulwegsicherheit ihr Interesse bekundet, am Projekt teilzunehmen. Als eine der nächsten Grundschulen wird die Schule die Möglichkeit erhalten, gemeinsam mit Polizei und Verwaltung einen Schulwegplan zu erstellen. Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung Beuel und die Antragstellerin informieren, sobald konkretere Pläne zu einer möglichen verbesserten Querungsstelle im Rahmen der o. g. Schulwegplanung vorliegen und diese dann voraussichtlich in einer der Sitzungen der Bezirksvertretung in der zweiten Jahreshälfte 2026 vorstellen. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag anzunehmen.Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Antrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 23.10.2026, 02:18 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de