253839-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag zu Verbesserungsmaßnahmen im Bereich „Am Südfriedhof“ und Nahum-Goldmann-Allee (Beleuchtung, Wegetrasse und Radweg)
Kerndaten
- Nummer
- 253839-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 31.03.2026
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253839-01 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag zu Verbesserungsmaßnahmen im Bereich „Am Südfriedhof“ und Nahum-Goldmann-Allee (Beleuchtung, Wegetrasse und Radweg) Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.04.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bei dem 180m langen Teilstück handelt es sich um eine noch nicht hergestellte Erschließungsanlage. Ein Ausbau ist aktuell nicht vorgesehen. Für die Beleuchtung des 180m langen Teilstückes unabhängig vom Ausbau wären ca. sechs Laternen notwendig. Die investiven Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 50.000€ und künftig jährlich ca. 1.200€ Unterhaltungskosten. Zu beachten ist, dass es sich um einen anbaufreien Bereich handelt. Die Randbedingungen in Bezug auf Abschaltungszeiten und mögliche Lichtpunkt- höhen ergeben sich jedoch erst bei exakterer Projektierung. Für den Radweg an der Nahum-Goldmann-Allee wurde mit der Deutschen Bahn AG als Eigentümer der in Anspruch genommenen Grundstücke ein Ge- stattungsvertrag abgeschlossen. Die durchgehende Breite des Weges beträgt 2,50m. Inwiefern die DB einer Verbreiterung zustimmen würde, ist nicht ab- schätzbar. Insgesamt bestehen zudem aus Sicht des Natur- und Artenschutzes Bedenken gegen eine Beleuchtung des genannten Abschnittes. Es handelt sich um einen bislang nicht beleuchteten Korridor, der im Bereich „Am Südfriedhof“ auch als schutzwürdiges Biotop klassifiziert ist. Aufgrund der Lage angrenzend zum Südfriedhof, einer Bahntrasse und Gartenflächen, ist hier mit Vorkommen von Fledermäusen und weiteren lichtempfindlichen Arten zu rechnen. Daher steht die Neuerrichtung von Beleuchtungsanlagen voraussichtlich den Artenschutz- bestimmungen des § 44 Bundesnaturschutzgesetz entgegen. Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 45 Bundesnaturschutzgesetz oder eine Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz liegen hingegen nicht vor. Zum beschriebenen Schulweg ist zu empfehlen, dass die Strecke in der dunklen Jahreszeit ebenso und mit nur wenig Umweg über die durchgängig beleuchteten Straßen Servatiusstraße/Dottendorfer Straße zurückgelegt wer- den kann.Seite 1 von 2 Seite 2 Jahreszeitlich bedingt ist im Herbst und Winter mit widrigen Wetterverhältnissen zu rechnen. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung sehen hier eine Anpas- sung des Verhaltens und Sorgfaltspflicht der Verkehrsteilnehmer vor. Vom Straßenbaulastträger kann nicht vorausgesetzt werden, dass Verkehrsanlagen zu jeder Zeit frei von Wettereinflüssen sind. Die zurzeit festgesetzten Reini- gungsintervalle der bonnorange AöR entsprechen den gesetzlichen Anforde- rungen und bedürfen keiner Anpassung. Wie aus der Stellungnahme ersichtlich, entfaltet der Antrag im Falle einer Be- schlussfassung finanzielle Auswirkungen. Die Ausführung eines Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgebli- chen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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