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253839-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag zu Verbesserungsmaßnahmen im Bereich „Am Südfriedhof“ und Nahum-Goldmann-Allee (Beleuchtung, Wegetrasse und Radweg)

Nummer
253839-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
31.03.2026
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.04.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253839 Bürgerantrag: Antrag zu Verbesserungsmaßnahmen im Bereich „Am Südfriedhof“ und Nahum-Goldmann-Allee (Beleuchtung, Wegetrasse und Radweg)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253839-01 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag zu
Verbesserungsmaßnahmen im Bereich „Am
Südfriedhof“ und Nahum-Goldmann-Allee
(Beleuchtung, Wegetrasse und Radweg)
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
29.04.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei dem 180m langen Teilstück handelt es sich um eine noch nicht hergestellte
Erschließungsanlage. Ein Ausbau ist aktuell nicht vorgesehen.
Für die Beleuchtung des 180m langen Teilstückes unabhängig vom Ausbau
wären ca. sechs Laternen notwendig. Die investiven Kosten hierfür belaufen
sich auf ca. 50.000€ und künftig jährlich ca. 1.200€ Unterhaltungskosten.
Zu beachten ist, dass es sich um einen anbaufreien Bereich handelt. Die
Randbedingungen in Bezug auf Abschaltungszeiten und mögliche Lichtpunkt-
höhen ergeben sich jedoch erst bei exakterer Projektierung.
Für den Radweg an der Nahum-Goldmann-Allee wurde mit der Deutschen
Bahn AG als Eigentümer der in Anspruch genommenen Grundstücke ein Ge-
stattungsvertrag abgeschlossen. Die durchgehende Breite des Weges beträgt
2,50m. Inwiefern die DB einer Verbreiterung zustimmen würde, ist nicht ab-
schätzbar.
Insgesamt bestehen zudem aus Sicht des Natur- und Artenschutzes Bedenken
gegen eine Beleuchtung des genannten Abschnittes. Es handelt sich um einen
bislang nicht beleuchteten Korridor, der im Bereich „Am Südfriedhof“ auch als
schutzwürdiges Biotop klassifiziert ist. Aufgrund der Lage angrenzend zum
Südfriedhof, einer Bahntrasse und Gartenflächen, ist hier mit Vorkommen von
Fledermäusen und weiteren lichtempfindlichen Arten zu rechnen. Daher steht
die Neuerrichtung von Beleuchtungsanlagen voraussichtlich den Artenschutz-
bestimmungen des § 44 Bundesnaturschutzgesetz entgegen. Voraussetzungen
für eine Ausnahme nach § 45 Bundesnaturschutzgesetz oder eine Befreiung
nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz liegen hingegen nicht vor.
Zum beschriebenen Schulweg ist zu empfehlen, dass die Strecke in der
dunklen Jahreszeit ebenso und mit nur wenig Umweg über die durchgängig
beleuchteten Straßen Servatiusstraße/Dottendorfer Straße zurückgelegt wer-
den kann.Seite 1 von 2
Seite 2
Jahreszeitlich bedingt ist im Herbst und Winter mit widrigen Wetterverhältnissen
zu rechnen. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung sehen hier eine Anpas-
sung des Verhaltens und Sorgfaltspflicht der Verkehrsteilnehmer vor. Vom
Straßenbaulastträger kann nicht vorausgesetzt werden, dass Verkehrsanlagen
zu jeder Zeit frei von Wettereinflüssen sind. Die zurzeit festgesetzten Reini-
gungsintervalle der bonnorange AöR entsprechen den gesetzlichen Anforde-
rungen und bedürfen keiner Anpassung.
Wie aus der Stellungnahme ersichtlich, entfaltet der Antrag im Falle einer Be-
schlussfassung finanzielle Auswirkungen. Die Ausführung eines Beschlusses
erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes
zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie
der mittelfristigen Finanzplanung.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgebli-
chen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss
für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gelangt.
Anlage/n
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