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253839-02 · Beschlussvorlage

N- Vorlage: Installation von Straßenlaternen auf der Straße "Am Südfriedhof" und auf dem kurzen Zuweg zum Radweg an der Nahum-Goldmann-Allee

Nummer
253839-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.06.2026
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. noch nicht terminiert Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anhörung
  3. noch nicht terminiert Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 76,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 253839 Bürgerantrag: Antrag zu Verbesserungsmaßnahmen im Bereich „Am Südfriedhof“ und Nahum-Goldmann-Allee (Beleuchtung, Wegetrasse und Radweg)

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Beschlussvorlage
öffentlich
253839-02
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
N- Vorlage: Installation von Straßenlaternen auf der
Straße "Am Südfriedhof" und auf dem kurzen
Zuweg zum Radweg an der Nahum-Goldmann-
Allee
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Anhörung
Hauptausschuss 17.09.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Installation von Straßenlaternen auf der Straße "Am Südfriedhof" und auf
dem kurzen Zuweg zum Radweg an der Nahum-Goldmann-Allee wird abge-
lehnt. Der Bürgerantragstellende wird über die hierfür maßgeblichen Gründe
unterrichtet.
Begründung:
Der Ausschuss für Bürgerinnen und Bürger hat in seiner Sitzung am
29.04.2026 Punkt 1 des zugrundeliegenden Bürgerantrags unter DS-Nr.
253839 zur weiteren Beratung angenommen. Der Weg befindet sich zum Teil in
der Gemarkung Friesdorf und zum Teil in der Gemarkung Dottendorf.
Die Verwaltung hatte folgende Stellungnahme insgesamt zum Bürgerantrags
abgegeben:
Bei dem 180m langen Teilstück handelt es sich um eine noch nicht hergestellte
Erschließungsanlage. Ein Ausbau ist aktuell nicht vorgesehen.
Für die Beleuchtung des 180m langen Teilstückes unabhängig vom Ausbau
wären ca. sechs Laternen notwendig. Die investiven Kosten hierfür belaufen
sich auf ca. 50.000€ und künftig jährlich ca. 1.200€ Unterhaltungskosten.
Zu beachten ist, dass es sich um einen anbaufreien Bereich handelt. Die
Randbedingungen in Bezug auf Abschaltungszeiten und mögliche Lichtpunkt-
höhen ergeben sich jedoch erst bei exakterer Projektierung.
Für den Radweg an der Nahum-Goldmann-Allee wurde mit der Deutschen
Bahn AG als Eigentümer der in Anspruch genommenen Grundstücke ein Ge-
stattungsvertrag abgeschlossen. Die durchgehende Breite des Weges beträgtSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
2,50m. Inwiefern die DB einer Verbreiterung zustimmen würde, ist nicht ab-
schätzbar.
Insgesamt bestehen zudem aus Sicht des Natur- und Artenschutzes Bedenken
gegen eine Beleuchtung des genannten Abschnittes. Es handelt sich um einen
bislang nicht beleuchteten Korridor, der im Bereich „Am Südfriedhof“ auch als
schutzwürdiges Biotop klassifiziert ist. Aufgrund der Lage angrenzend zum
Südfriedhof, einer Bahntrasse und Gartenflächen, ist hier mit Vorkommen von
Fledermäusen und weiteren lichtempfindlichen Arten zu rechnen. Daher steht
die Neuerrichtung von Beleuchtungsanlagen voraussichtlich den Artenschutz-
bestimmungen des § 44 Bundesnaturschutzgesetz entgegen. Voraussetzungen
für eine Ausnahme nach § 45 Bundesnaturschutzgesetz oder eine Befreiung
nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz liegen hingegen nicht vor.
Zum beschriebenen Schulweg ist zu empfehlen, dass die Strecke in der
dunklen Jahreszeit ebenso und mit nur wenig Umweg über die durchgängig
beleuchteten Straßen Servatiusstraße/Dottendorfer Straße zurückgelegt wer-
den kann.
Jahreszeitlich bedingt ist im Herbst und Winter mit widrigen Wetterverhältnissen
zu rechnen. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung sehen hier eine Anpas-
sung des Verhaltens und Sorgfaltspflicht der Verkehrsteilnehmer vor. Vom
Straßenbaulastträger kann nicht vorausgesetzt werden, dass Verkehrsanlagen
zu jeder Zeit frei von Wettereinflüssen sind. Die zurzeit festgesetzten Reini-
gungsintervalle der bonnorange AöR entsprechen den gesetzlichen Anforde-
rungen und bedürfen keiner Anpassung.
Wie aus der Stellungnahme ersichtlich, entfaltet der Antrag im Falle einer Be-
schlussfassung finanzielle Auswirkungen. Die Ausführung eines Beschlusses
erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes
zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie
der mittelfristigen Finanzplanung.
Anlage/n
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Datenstand: 23.10.2026, 01:38 MESZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de