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253900-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Bau einer Beleuchtung am Fuß- und Fahrradweg entlang der B56 zwischen Kreuzung B56/Gerhardstraße bis hinter die DB-Eisenbahn-/S13-Brücke Abzweig nach Neu-Vilich

Nummer
253900-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.12.2025
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 21.01.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253900 Bürgerantrag: Bau einer Beleuchtung am Fuß- und Fahrradweg entlang der B56 zwischen Kreuzung B56/Gerhardstraße bis hinter die DB-Eisenbahn-/S13-Brücke Abzweig nach Neu-Vilich

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253900-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Bau einer Beleuchtung am Fuß- und
Fahrradweg entlang der B56 zwischen Kreuzung
B56/Gerhardstraße bis hinter die DB-Eisenbahn-
/S13-Brücke Abzweig nach Neu-Vilich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 21.01.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat seit 2020 den Gesamtauftrag, den benannten Radweg
stadtauswärts bis zur Stadtgrenze komplett zu beleuchten.
Da sehr unterschiedliche Aufgabenstellungen zu lösen waren
(Eigentumsverhältnisse, Vertragsabschlüsse für Gestattung des Baus auf
fremden Grund, unterschiedliche Problemstellungen bei der Bauausführung,
Umweltschutzauflagen etc.) ist die Strecke in mehrere Bauabschnitte aufgeteilt.
Die meisten Abschnitte (circa 75%) sind zwischenzeitlich gebaut. In den
verbliebenen Bereichen arbeitet die Verwaltung nach wie vor an Lösungen zur
Umsetzung.
In dem genannten Bereich ist eine Sonderfundamentierung der Maste
erforderlich beziehungsweise eine Geländerbeleuchtung zu erstellen. Dies ist
sehr aufwendig, da keine Standardlösungen zur Ausführung kommen können
und weiterhin Abstimmungen mit den jeweiligen Eigentümern durchzuführen
sind, da es sich weder um städtische Flächen noch städtische Bauten handelt.
Bezüglich der ebenfalls thematisierten Beschilderung teilt die Verwaltung mit,
dass der Weg bereits aus beiden Richtungen als gemeinsamer Geh-/Radweg
beschildert und die Situation insoweit klar geregelt ist.
Beschlussvorschlag:
Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme
der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem
Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO
NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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