253900-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Bau einer Beleuchtung am Fuß- und Fahrradweg entlang der B56 zwischen Kreuzung B56/Gerhardstraße bis hinter die DB-Eisenbahn-/S13-Brücke Abzweig nach Neu-Vilich
Kerndaten
- Nummer
- 253900-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.12.2025
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253900-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Bau einer Beleuchtung am Fuß- und Fahrradweg entlang der B56 zwischen Kreuzung B56/Gerhardstraße bis hinter die DB-Eisenbahn- /S13-Brücke Abzweig nach Neu-Vilich Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 21.01.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat seit 2020 den Gesamtauftrag, den benannten Radweg stadtauswärts bis zur Stadtgrenze komplett zu beleuchten. Da sehr unterschiedliche Aufgabenstellungen zu lösen waren (Eigentumsverhältnisse, Vertragsabschlüsse für Gestattung des Baus auf fremden Grund, unterschiedliche Problemstellungen bei der Bauausführung, Umweltschutzauflagen etc.) ist die Strecke in mehrere Bauabschnitte aufgeteilt. Die meisten Abschnitte (circa 75%) sind zwischenzeitlich gebaut. In den verbliebenen Bereichen arbeitet die Verwaltung nach wie vor an Lösungen zur Umsetzung. In dem genannten Bereich ist eine Sonderfundamentierung der Maste erforderlich beziehungsweise eine Geländerbeleuchtung zu erstellen. Dies ist sehr aufwendig, da keine Standardlösungen zur Ausführung kommen können und weiterhin Abstimmungen mit den jeweiligen Eigentümern durchzuführen sind, da es sich weder um städtische Flächen noch städtische Bauten handelt. Bezüglich der ebenfalls thematisierten Beschilderung teilt die Verwaltung mit, dass der Weg bereits aus beiden Richtungen als gemeinsamer Geh-/Radweg beschildert und die Situation insoweit klar geregelt ist. Beschlussvorschlag: Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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